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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385311.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
05.04.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 08:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05708 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ nach § 162 BauGB wird beschlossen. Hinweis: Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Aufhebungssatzung. Bestandteil der Aufhebungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Aufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit der Beschlussfassung soll die Aufhebung des Sanierungsgebiets „Leipzig-Prager Straße“ erfolgen. Anlagen: Begründung Anlage 1: Satzung Aufhebung Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz Anlage 4: Fotos zum Entlassungsbereich 3/3 Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation zur Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" und sodann auf die Voraussetzungen der Aufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Aufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde. Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15 Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am 15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen (Drucksache Nr. V/789). Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995 beschlossen. Am 13.04.1996 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Eine Änderungssatzung erfolgte mit Beschluss vom 16.06.1999. Die Bekanntgabe erfolgte am 31.07.1999. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet waren, wurden zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPrager Straße“ beschlossen. Diese Satzungen, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, traten rückwirkend zum 13.04.1996 bzw. 31.07.1999 in Kraft. Nun soll die Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“ erfolgen. 2. Voraussetzung der Aufhebung Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Das Sanierungsgebiet (siehe Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind im Bereich der geltenden Satzung im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Prager Straße“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße““ (siehe Anlage 3). 3. Auswirkungen der Aufhebung Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Gebiet seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Aufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Rechtsverbindlich wird die Satzung über die Aufhebung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im Amtsblatt der Stadt Leipzig veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 gefertigt ist, wird die Form der Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten. Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Aufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese vorzeitige Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent. Die von der Aufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden schriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden Stichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks angegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 30.04.2017 angeboten. Das Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen Eigentümern genutzt. Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,117 Mio. EUR entrichtet. Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 0,440 Mio EUR für dieses Gebiet eingenommen. Im Sanierungsgebiet wurden bislang für 94 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag entrichtet. Für die übrigen 6 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes Grundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, welches die individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden durch die Verwaltung gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren über die rechtlichen Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung des Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die Verwaltung den Ausgleichsbetrag durch Bescheid an. Anlage 1: Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz 1995 bis 2017 Anlage 4: Fotos zum Entlassungsbereich Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …... auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches, jeweils in der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung, nachfolgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“ vom 15.11.1995, ortsüblich bekanntgemacht am 13.04.1996 sowie die Änderungssatzung vom 16.06.1999, ortsüblich bekanntgemacht am 31.07.1999, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013 werden für den Bereich aufgehoben, der in dem als Anlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich. §2 Diese Aufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes wird angeordnet. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Anlage 3 Zwischenbilanz zur geplanten Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“ Inhaltsverzeichnis Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Seite 2 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck Seite 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Seite 4 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 6 Sanierungsstand Grundstücke des Aufhebungsgebiets Seite 7 Sanierungsstand öffentlicher Raum des Aufhebungsgebiets Seite 8 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Aufhebungsgebiets Seite 9 1 Anlage 3 Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995 beschlossen. Am 13.04.1996 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Eine Änderungssatzung erfolgte mit Beschluss vom 16.06.1999. Die Bekanntgabe erfolgte am 31.07.1999. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet waren, wurden zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „Leipzig-Prager Straße“ beschlossen. Diese Satzungen, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, traten rückwirkend zum 13.04.1996 bzw. 31.07.1999 in Kraft. Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ Gebietsgröße: 10,0 ha Durchführungszeitraum: 1996 bis 2017 Förderprogramme: Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (SEP), EFRE Stadtentwicklung, Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung Summe der Ausgaben1: Summe der Einnahmen2: Summe der Finanzhilfen3: 3,3 Mio. € 0,0 Mio. € 2,2 Mio. € 1 2 3 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Fördermittel SEP; Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 2 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck4 0€ Grunderwerb 2.300.100 € Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen 845.200 € Vorbereitung 132.900 € 54.000 € Sonstige Maßnahmen 3.332.200 € Gesamt 4 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 3 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen5 , (SEP) 1996-2017 Ordnungsmaßnahmen 7.000 € Umzug von Bewohnern 276.800 € Rückbau privater baulicher Anlagen Herstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen 1.493.800 € 522.500 € sonst. Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen 845.200 € Gebäude privater Dritter Vorbereitung 126.700 € Vorbereitende Untersuchungen 6.200 € Weitere Vorbereitung Sonstige Maßnahmen 54.000 € Vergütung für Sanierungsträger 3.332.200 € Gesamt 5 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 4 Anlage 3 5 Anlage 3 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen 6 Anlage 3 Sanierungsstand Grundstücke des Aufhebungsgebiets (Stand 03/2018) gesamt Fläche Prozent 72.724 m² 100 % Grundstücke saniert/neubebaut teilsaniert 51.663 m² 71 % 1.555 m² 2% unbebaut* 19.506 m² 27 % *Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich um Baulücken und Zwischennutzungen, welche als Grünanlagen und befestigte Parkplätze für Pkw genutzt werden. Es existiert kein unsaniertes bebautes Grundstück im Sanierungsgebiet. 7 Anlage 3 Sanierungsstand öffentlicher Raum des Aufhebungsgebiets (Stand 03/2018) gesamt Fläche Prozent Öffentlicher Raum saniert 20.151 m² 100 % 18.099 m² 90 % 8 unsaniert 2.052 m² 10 % Anlage 3 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Aufhebungsgebiets Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum sowie entlang der Prager Straße auch als Standort für Büros und weitere Dienstleistungseinrichtungen präsentiert. Der Anteil der modernisierten Bausubstanz an dem Gesamtgebäudebestand beträgt nahezu 100 %. Neben der Instandsetzung und Modernisierung der Gründerzeitbebauung wurde insbesondere der öffentliche Straßenraum saniert und neu gestaltet. So wurden in der Schulze-Boysen-Straße, der Mühlstraße, der Josephinenstraße, der Eichlerstraße, der Zillerstraße, der Judith-Auer-Straße, der Krugstraße, der Volckmarstraße und der Stiftstraße Bäume gepflanzt. Die Fahrbahnen wurden mit begleitenden Parkstellflächen und Gehwegen neu geordnet und gestaltet. Als abschließende Maßnahme erfolgte der Ausbau und die Gestaltung der Witzgallstraße, mit Anbindung an die Eichlerstraße. In den Blockinnenbereichen sind neue wohnungsnahe Grünflächen mit Aufenthalts- und Spielbereichen entstanden. Viele Baulücken wurden bereits neu bebaut, für weitere sind Baugesuche gestellt. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Die Zahl der Anwohner stieg während der Zeit von 1997 bis 2016 sogar über das Dreifache an, von 505 auf 1.708. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. 9 Anlage 4 Oststraße 2/ Ostplatz 1999 Oststraße 2/ Ostplatz 2017 Anlage 4 Oststraße 22 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Oststraße 22 Ansicht von der Straße und vom Hof 2018 Anlage 4 Josephinenstraße 33 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Josephinenstraße 33 Ansicht von der Straße und vom Hof 2017 Anlage 4 Josephinenstraße 39 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Josephinenstraße 39 Ansicht von der Straße und vom Hof 2018 Anlage 4 Prager Straße 91/93 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Prager Straße 91/93 Ansicht von der Straße und vom Hof 2017 Anlage 4 Zillerstraße 2 Ansicht vom Hof 1996 Zillerstraße 2 Ansicht von der Straße und vom Hof 2017 Anlage 4 Mühlstraße/Ecke Josephinenstraße 2001 Mühlstraße/Ecke Josephinenstraße 2018