Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1416381.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
28.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06068 Status: öffentlich Eingereicht von Ortschaftsrat Lindenthal Betreff: Erneuerung der Deckschicht auf der Lindenthaler Hauptstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau 22.08.2018 27.08.2018 28.08.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Zur Erneuerung der Deckschicht auf der Lindenthaler Hauptstraße sind ausreichend Mittel für die Planung und Erneuerung der Asphaltschicht einzustellen.  Sachverhalt:  Die Lindenthaler Hauptstraße ist genau wie die Straße An der Hufschmiede als Hauptverkehrsstraßen klassifiziert. Sie wird trotz der ausführbaren Umfahrungsmöglichkeit der Ortschaft über die S1, sehr oft vom Schwerlastverkehr genutzt. Diese Verkehrsart führte in den letzten 19 Jahren zur erheblichen Verschlechterung des baulichen Zustandes. Der nunmehr schlechte Zustand zusammen mit dem Schwerlastverkehr führen zur erheblichen Lärmbelästigung Bei der Lindenthaler Hauptstraße handelt es sich um Trassenabschnitte der geplanten Radwegeverbindung zwischen Lützschena und Lindenthal, die im Zuge der Erich- Thiele- Straße in Richtung Lützschena ab der Straße der 53 zum überwiegenden Teil bereits baulich hergestellt und nutzbar ist. Zur Komplettierung dieser Verbindung für den Radverkehr, ist grundsätzlich die Herstellung von durchgängigen Schutzstreifen für Radfahrer vorgesehen. Dies erfordert zuvor eine Deckensanierung der Fahrbahn. Die Fußwege befinden sich in einem guten Zustand. 1/2 der Anlieger. Abhilfe durch Tempo 30 oder Tonnagebegrenzung sind laut VTA rechtlich nicht möglich. Anlagen: 2/2