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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417210.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
05.07.18, 12:00
Aktualisiert
02.08.18, 18:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05396-NF-02-VSP-05 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Elektrische/wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung FA Wirtschaft und Arbeit BA Stadtreinigung Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig prüft Testmöglichkeiten autonom betriebener Fahrzeuge sowie die Beschaffung elektrischer Reinigungsfahrzeuge unter Nutzung entsprechender Fördermittel. 2. Bis zum Ende des IV. Quartals 2018 wird der Stadtrat über die Prüfergebnisse informiert. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig ist permanent bemüht, mit der qualitativen Absicherung der Leistungserbringung Straßenreinigung diese stets zukunftsfähiger und umweltfreundlicher zu gestalten. In einer Arbeitsgruppe Fuhrpark „Alternative Antriebe“ arbeitet der Eigenbetrieb mit anderen kommunalen Entsorgern von deutschen Großstädten (VKU Verband Kommunaler Unternehmen) gemeinsam bereits an diesem Thema. In diesen Kontext passt seit kurzem auch der Kontakt mit einem Start-up Unternehmen, welcher über die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH vermittelt wurde. Dieses Start-up Unternehmen rüstet vorhandene Kehrtechnik mit einem autonomen und elektrischen Antrieb aus. Bislang werden diese Kehrmaschinen in Industrie- und Lagerbereichen eingesetzt. Diese selbstfahrenden Kehrmaschinen sind geeignet zum Einsatz in örtlich begrenzten Räumen. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig kann derzeit noch nicht einschätzen, ob diese Technologie für die Straßen- und Platzreinigung in Leipzig geeignet ist und wie sich die wirtschaftlichen Parameter gestalten. In Kürze wird diesbezüglich ein erster Termin stattfinden und sich ggf. eine Testphase anschließen. Es muss jedoch bei der Beschaffung der Fahrzeugtechnik für die Straßenreinigung beachtet werden, dass die Finanzierung zu 75 % über den Gebührenzahler erfolgt und die Frage der Gebührenfähigkeit von Testfahrzeugen bzw. wesentlich teureren Fahrzeugen vorher geprüft werden muss. Hierbei ist zu verdeutlichen, dass mit 357.000 € brutto der Kaufpreis einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine deutlich höher ist als der Kaufpreis einer konventionell angetriebenen Kehrmaschine mit etwa 128.000 € brutto. Es wird vorgeschlagen, dass der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig die Einordnung von elektrischen Reinigungsfahrzeugen in die Beschaffungsplanung sowie Testmöglichkeiten autonom und elektrisch betriebener Fahrzeuge prüft. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Erwerb entsprechender Fahrzeuge geprüft. Bis zum Ende des IV. Quartals 2018 wird eine Vorlage über die Ergebnisse der Prüfung dem Stadtrat vorgelegt. 3/3