Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1417210.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
05.07.18, 12:00
Aktualisiert
02.08.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05396-NF-02-VSP-05
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Elektrische/wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig prüft Testmöglichkeiten autonom betriebener
Fahrzeuge sowie die Beschaffung elektrischer Reinigungsfahrzeuge unter Nutzung
entsprechender Fördermittel.
2. Bis zum Ende des IV. Quartals 2018 wird der Stadtrat über die Prüfergebnisse
informiert.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig ist permanent bemüht, mit der qualitativen
Absicherung der Leistungserbringung Straßenreinigung diese stets zukunftsfähiger und
umweltfreundlicher zu gestalten.
In einer Arbeitsgruppe Fuhrpark „Alternative Antriebe“ arbeitet der Eigenbetrieb mit anderen
kommunalen Entsorgern von deutschen Großstädten (VKU Verband Kommunaler
Unternehmen) gemeinsam bereits an diesem Thema.
In diesen Kontext passt seit kurzem auch der Kontakt mit einem Start-up Unternehmen,
welcher über die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH vermittelt wurde.
Dieses Start-up Unternehmen rüstet vorhandene Kehrtechnik mit einem autonomen und
elektrischen Antrieb aus. Bislang werden diese Kehrmaschinen in Industrie- und
Lagerbereichen eingesetzt. Diese selbstfahrenden Kehrmaschinen sind geeignet zum
Einsatz in örtlich begrenzten Räumen.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig kann derzeit noch nicht einschätzen, ob diese
Technologie für die Straßen- und Platzreinigung in Leipzig geeignet ist und wie sich die
wirtschaftlichen Parameter gestalten. In Kürze wird diesbezüglich ein erster Termin
stattfinden und sich ggf. eine Testphase anschließen.
Es muss jedoch bei der Beschaffung der Fahrzeugtechnik für die Straßenreinigung beachtet
werden, dass die Finanzierung zu 75 % über den Gebührenzahler erfolgt und die Frage der
Gebührenfähigkeit von Testfahrzeugen bzw. wesentlich teureren Fahrzeugen vorher geprüft
werden muss. Hierbei ist zu verdeutlichen, dass mit 357.000 € brutto der Kaufpreis einer
vollelektrischen Kleinkehrmaschine deutlich höher ist als der Kaufpreis einer konventionell
angetriebenen Kehrmaschine mit etwa 128.000 € brutto.
Es wird vorgeschlagen, dass der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig die Einordnung von
elektrischen Reinigungsfahrzeugen in die Beschaffungsplanung sowie Testmöglichkeiten
autonom und elektrisch betriebener Fahrzeuge prüft. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Erwerb entsprechender Fahrzeuge geprüft.
Bis zum Ende des IV. Quartals 2018 wird eine Vorlage über die Ergebnisse der Prüfung dem
Stadtrat vorgelegt.
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