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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1415356.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.06.18, 12:00
Aktualisiert
05.08.18, 18:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05996-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) - Verkehr im Südwesten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen, da er weitestgehend bereits Verwaltungshandeln darstellt und informiert entsprechend über den Sachstand. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Antrag wurde zur Beschlussfassung des INSEK am 31.5. durch den Stadtrat ins normale Antragsverfahren verwiesen, insofern ist er in der noch vorliegenden unveränderten Form, als Änderung des INSEK, sicherlich nicht mehr beschlussfähig. Er ist darüber hinaus aber auch nicht beschlußnotwendig, wie der Sachstandsbericht zeigen soll: Die Fachkonzepte im INSEK enthalten in der Regel keine konkreten, kleinteiligen Maßnahmen, sondern zusammengefasste Maßnahmenpakete. Diese basieren auf beschlossenen bzw. weitgehend erarbeiteten Fachplanungen und Programmen, wie z.B. Radverkehrsentwicklungsplan, Straßen- und Brückenbauprogramm, die jeweils separat auch vom Stadtrat beschlossen wurden und in ihren jeweiligen Fortschreibungen wieder zu beschließen sind. Anpassungen und Umsetzung konkreter Maßnahmen, wie im Antrag gefordert, müssen demzufolge über die jeweiligen Fachplanungen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen werden auch entsprechend von der Verwaltung an anderer Stelle geprüft. Dazu folgender Sachstand: Punkt1 (Dieskau-/Zschochersche Straße): Teile der genannten Straßen sind bereits in den Fachkonzepten Wirtschaft und Arbeit sowie Nachhaltige Mobilität des INSEK enthalten (s. jeweils Fachkonzeptkarte Räumliche Handlungsstrategie). Grundlage hierfür ist die Zentrenabgrenzung im vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Zentren (2017/DS-04512). Der Fokus auf Stadtteilzentren schließt dabei nicht aus, die weiteren Bereiche fachübergreifend zu entwickeln. Punkt 2 (P+R Knauthainer Bahnhof): Die Thematik ist im Verkehrs- und Tiefbauamt bekannt und fließt in die aktuellen Diskussionen zur Entwicklung des P+R-Netzes mit ein. Punkt 3 (Sanierung Dieskaustraße): Der Ausbau der Dieskaustraße ist als komplexe Baumaßnahme über die gesamte Straßenbreite, aller Ver- und Entsorgungsträger und alle Verkehrsarten vorgesehen (s. Fachkonzeptkarte Maßnahmenübersicht). Erste Öffentlichkeitsbeteiligungen dazu haben bereits stattgefunden. Damit erfolgt eine umfassende Betrachtung aller Verkehrsträger und somit auch des ÖPNV, der entsprechend Berücksichtigung findet. Der Baubeschluss zur Maßnahme obliegt auch dem Stadtrat. Punkt 4 (Rad-/Fußverkehr): Im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität des INSEK werden Maßnahmen des vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 dargestellt, die 1. und 2. Priorität haben (siehe Karte Maßnahmenübersicht). Die Zeitzer und die Tagebaustraße sind im Radverkehrsentwicklungsplan als Maßnahmen 1. Priorität und damit auch im Fachkonzept enthalten. Die Rehbacher und die Alte Baustraße sind dagegen nicht im aktuellen Radverkehrsentwicklungsplan eingeordnet. Die notwendige Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans ist für 2020 vorgesehen, in dessen Abwägungsprozess auch diese Maßnahmen diskutiert werden können. Anlagen: 3/3