Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1415356.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.06.18, 12:00
Aktualisiert
05.08.18, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05996-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) - Verkehr im Südwesten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen, da er weitestgehend bereits
Verwaltungshandeln darstellt und informiert entsprechend über den Sachstand.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Antrag wurde zur Beschlussfassung des INSEK am 31.5. durch den Stadtrat ins
normale Antragsverfahren verwiesen, insofern ist er in der noch vorliegenden
unveränderten Form, als Änderung des INSEK, sicherlich nicht mehr beschlussfähig.
Er ist darüber hinaus aber auch nicht beschlußnotwendig, wie der Sachstandsbericht zeigen
soll:
Die Fachkonzepte im INSEK enthalten in der Regel keine konkreten, kleinteiligen
Maßnahmen, sondern zusammengefasste Maßnahmenpakete. Diese basieren auf
beschlossenen bzw. weitgehend erarbeiteten Fachplanungen und Programmen, wie z.B.
Radverkehrsentwicklungsplan, Straßen- und Brückenbauprogramm, die jeweils separat
auch vom Stadtrat beschlossen wurden und in ihren jeweiligen Fortschreibungen wieder zu
beschließen sind.
Anpassungen und Umsetzung konkreter Maßnahmen, wie im Antrag gefordert, müssen
demzufolge über die jeweiligen Fachplanungen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen
werden auch entsprechend von der Verwaltung an anderer Stelle geprüft. Dazu folgender
Sachstand:
Punkt1 (Dieskau-/Zschochersche Straße): Teile der genannten Straßen sind bereits in den
Fachkonzepten Wirtschaft und Arbeit sowie Nachhaltige Mobilität des INSEK enthalten (s.
jeweils Fachkonzeptkarte Räumliche Handlungsstrategie). Grundlage hierfür ist die
Zentrenabgrenzung im vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Zentren
(2017/DS-04512). Der Fokus auf Stadtteilzentren schließt dabei nicht aus, die weiteren
Bereiche fachübergreifend zu entwickeln.
Punkt 2 (P+R Knauthainer Bahnhof): Die Thematik ist im Verkehrs- und Tiefbauamt bekannt
und fließt in die aktuellen Diskussionen zur Entwicklung des P+R-Netzes mit ein.
Punkt 3 (Sanierung Dieskaustraße): Der Ausbau der Dieskaustraße ist als komplexe
Baumaßnahme über die gesamte Straßenbreite, aller Ver- und Entsorgungsträger und alle
Verkehrsarten vorgesehen (s. Fachkonzeptkarte Maßnahmenübersicht). Erste
Öffentlichkeitsbeteiligungen dazu haben bereits stattgefunden. Damit erfolgt eine
umfassende Betrachtung aller Verkehrsträger und somit auch des ÖPNV, der entsprechend
Berücksichtigung findet. Der Baubeschluss zur Maßnahme obliegt auch dem Stadtrat.
Punkt 4 (Rad-/Fußverkehr): Im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität des INSEK werden
Maßnahmen des vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020
dargestellt, die 1. und 2. Priorität haben (siehe Karte Maßnahmenübersicht). Die Zeitzer und
die Tagebaustraße sind im Radverkehrsentwicklungsplan als Maßnahmen 1. Priorität und
damit auch im Fachkonzept enthalten. Die Rehbacher und die Alte Baustraße sind dagegen
nicht im aktuellen Radverkehrsentwicklungsplan eingeordnet. Die notwendige
Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans ist für 2020 vorgesehen, in dessen
Abwägungsprozess auch diese Maßnahmen diskutiert werden können.
Anlagen:
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