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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1407491.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05868-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz optimieren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Vorberatung Beschlussfassung Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☒ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs HerzliyaPlatz bis Ende des III.Quartals die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu prüfen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Anlage von Fußgängerüberwegen wird unter Beachtung der aktuellen verkehrlichen Aspekte neu geprüft. Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Prüfung erfolgt deshalb im Rahmen eines straßenverkehrsrechlichen Anhörungsverfahrens auch unter Einbeziehung der Polizei. Des Weiteren ist im konkreten Fall auch die Verkehrsunfallkommission der Stadt Leipzig einzubeziehen. Neue Unfalluntersuchungen ergaben, dass es zwischen dem aus der Edvard-Grieg-Allee in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz-Verkehr und den auf der Kreisfahrbahn fahrenden Radfahrern gehäuft zu Unfällen kommt. Der Beschluss kann nur in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Anordnung von Verkehrszeichen auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt. 3/3