Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1407491.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05868-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz
optimieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Vorberatung
Beschlussfassung
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☒
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs HerzliyaPlatz bis Ende des III.Quartals die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu prüfen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Anlage von Fußgängerüberwegen wird unter Beachtung der aktuellen verkehrlichen
Aspekte neu geprüft. Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt auf Grundlage der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Prüfung erfolgt deshalb im Rahmen eines
straßenverkehrsrechlichen Anhörungsverfahrens auch unter Einbeziehung der Polizei.
Des Weiteren ist im konkreten Fall auch die Verkehrsunfallkommission der Stadt Leipzig
einzubeziehen. Neue Unfalluntersuchungen ergaben, dass es zwischen dem aus der
Edvard-Grieg-Allee in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz-Verkehr und den auf der
Kreisfahrbahn fahrenden Radfahrern gehäuft zu Unfällen kommt.
Der Beschluss kann nur in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Das ist der Tatsache
geschuldet, dass die Anordnung von Verkehrszeichen auf Grundlage der bundeseinheitlich
geltenden Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den
Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht
der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die
StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen
Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer
Entscheidungskompetenz eingeschränkt.
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