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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406564.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05744-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten und Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Erzieher und Erzieherin Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung zu Pkt. 2 ☒ Zustimmung mit Ergänzung zu Pkt. 1 ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Den Beschlussvorschlägen des Antrages wird mit Einschränkungen zugestimmt. zu Punkt 1: Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Wiedereinführung des dreijährigen Bildungsgangs für die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss und für Migranten mit vergleichbaren ausländischen Abschlüssen ein.1 Zu Punkt 2: Die Einführung eines Ausbildungsgangs zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in speziell für Tagespflegepersonen kann nicht in Aussicht gestellt werden. 1 Das Wort „qualifizierten“ wurde gestrichen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Zu Punkt 1: Der Alternativvorschlag berücksichtigt die Gruppe der Migrantinnen und Migranten, die eine Gleichstellung entweder durch ein Anerkennungsverfahren oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erhalten. Zu Punkt 2: Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) wurden in der Vergangenheit bereits Initiativen ergriffen, die darauf abzielten, interessierten Personen in der Kindertagespflege eine tätigkeitsbegleitende Weiterbildung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“ zu ermöglichen. So wurden im Jahr 2013 mit geeigneten Bildungsträgern Gespräche mit dem Ziel der Auflegung eines entsprechenden Ausbildungsganges geführt. Die für den Ausbildungsgang einschlägige Schulordnung Fachschule (FSO) trifft Regelungen, die für die Tagespflegepersonen hohe organisatorische Hürden darstellen, so dass sich nur ein Bildungsträger der Herausforderung stellte und ein auf diesen Personenkreis speziell zugeschnittenes Curriculum entwickelte. Alle interessierten Tagespflegepersonen wurden unter Teilnahme des AfJFB im Januar 2015 zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Ca. 65 Tagespflegepersonen nahmen teil. Trotz Förderung durch den Europäischen Sozialfonds bestanden seitens der Tagespflegepersonen hinsichtlich der finanziellen Situation während der Ausbildung Bedenken. Während der gesamten Ausbildungszeit könnten die Tagespflegepersonen nicht in Vollzeit arbeiten und müssten darüber hinaus drei Praktika im Umfang von elf, zwölf sowie vierzehn Wochen abdecken. Auch die Auswirkung auf die Betreuungsplätze (Reduzierung der in der Regel Vollzeittagesplätze auf Teilzeitplätze sowie Nichtleistung während der Zeit der drei Praktika) wurde als problematisch angesehen. Denn für die Leistungserbringung der ganztägigen Kindertagesbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruches ist die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Tagespflegepersonen für fünf Tage pro Woche erforderlich. Qualifizierungen, die es erforderlich machen, im Kindertagespflegeangebot deutliche Einschnitte vorzunehmen, werden daher als nicht praktikabel erachtet. Aufgrund dessen hatte das AfJFB schriftlich beim Staatsministerium für Kultus geworben, für dieses Vorhaben besondere Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Antwort war abschlägig, u. a. mit dem Hinweis, dass der Abschluss „Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“ für die Tätigkeit als Tagespflegeperson nicht erforderlich ist. Die Einführung eines Ausbildungsgangs zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in speziell für Tagespflegepersonen kann unter diesen Bedingungen seitens der Stadt Leipzig nicht in Aussicht gestellt werden. Tagespflegepersonen, die den Abschluss „Staatlich anerkannte/-n Erzieher/-in“ erlangen wollen, können sich auf eine Stellenausschreibung im Kitabereich bewerben. Die Kitaträger können die bisherigen Leistungen als Tagespflegeperson im Bewerbungsverfahren anerkennen. In der Stadtverwaltung Leipzig besteht unter bestimmten Gegebenheiten die Möglichkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als „Beschäftigte/-r in der Tätigkeit eines Erziehers/einer Erzieherin“ die Ausbildung berufsbegleitend zu absolvieren. 3/4 4/4 Dokument D:\DOC\01\40\79\24-Anlagen\01\Formular Mitzeichnung.pdf nicht gefunden