Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406564.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05744-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten und Sozialassistentin und zum
staatlich geprüften Erzieher und Erzieherin
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung zu Pkt. 2
☒
Zustimmung mit Ergänzung zu Pkt. 1
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlägen des Antrages wird mit Einschränkungen zugestimmt.
zu Punkt 1:
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Wiedereinführung des
dreijährigen Bildungsgangs für die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und
zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und
Absolventen mit Hauptschulabschluss und für Migranten mit vergleichbaren ausländischen
Abschlüssen ein.1
Zu Punkt 2:
Die Einführung eines Ausbildungsgangs zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in speziell
für Tagespflegepersonen kann nicht in Aussicht gestellt werden.
1
Das Wort „qualifizierten“ wurde gestrichen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Alternativvorschlag berücksichtigt die Gruppe der Migrantinnen und Migranten, die eine
Gleichstellung entweder durch ein Anerkennungsverfahren oder ein Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ) erhalten.
Zu Punkt 2:
Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) wurden in der Vergangenheit bereits
Initiativen ergriffen, die darauf abzielten, interessierten Personen in der Kindertagespflege
eine tätigkeitsbegleitende Weiterbildung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/-r
Erzieher/-in“ zu ermöglichen.
So wurden im Jahr 2013 mit geeigneten Bildungsträgern Gespräche mit dem Ziel der
Auflegung eines entsprechenden Ausbildungsganges geführt. Die für den Ausbildungsgang
einschlägige Schulordnung Fachschule (FSO) trifft Regelungen, die für die
Tagespflegepersonen hohe organisatorische Hürden darstellen, so dass sich nur ein
Bildungsträger der Herausforderung stellte und ein auf diesen Personenkreis speziell
zugeschnittenes Curriculum entwickelte.
Alle interessierten Tagespflegepersonen wurden unter Teilnahme des AfJFB im Januar 2015
zu einer Infoveranstaltung eingeladen. Ca. 65 Tagespflegepersonen nahmen teil. Trotz
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds bestanden seitens der
Tagespflegepersonen hinsichtlich der finanziellen Situation während der Ausbildung
Bedenken. Während der gesamten Ausbildungszeit könnten die Tagespflegepersonen nicht
in Vollzeit arbeiten und müssten darüber hinaus drei Praktika im Umfang von elf, zwölf sowie
vierzehn Wochen abdecken.
Auch die Auswirkung auf die Betreuungsplätze (Reduzierung der in der Regel
Vollzeittagesplätze auf Teilzeitplätze sowie Nichtleistung während der Zeit der drei Praktika)
wurde als problematisch angesehen. Denn für die Leistungserbringung der ganztägigen
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruches ist die uneingeschränkte
Verfügbarkeit der Tagespflegepersonen für fünf Tage pro Woche erforderlich.
Qualifizierungen, die es erforderlich machen, im Kindertagespflegeangebot deutliche
Einschnitte vorzunehmen, werden daher als nicht praktikabel erachtet.
Aufgrund dessen hatte das AfJFB schriftlich beim Staatsministerium für Kultus geworben, für
dieses Vorhaben besondere Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Antwort war abschlägig,
u. a. mit dem Hinweis, dass der Abschluss „Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in“ für die
Tätigkeit als Tagespflegeperson nicht erforderlich ist.
Die Einführung eines Ausbildungsgangs zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in speziell
für Tagespflegepersonen kann unter diesen Bedingungen seitens der Stadt Leipzig nicht in
Aussicht gestellt werden.
Tagespflegepersonen, die den Abschluss „Staatlich anerkannte/-n Erzieher/-in“ erlangen
wollen, können sich auf eine Stellenausschreibung im Kitabereich bewerben. Die Kitaträger
können die bisherigen Leistungen als Tagespflegeperson im Bewerbungsverfahren
anerkennen. In der Stadtverwaltung Leipzig besteht unter bestimmten Gegebenheiten die
Möglichkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als „Beschäftigte/-r in der Tätigkeit eines
Erziehers/einer Erzieherin“ die Ausbildung berufsbegleitend zu absolvieren.
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Dokument D:\DOC\01\40\79\24-Anlagen\01\Formular
Mitzeichnung.pdf nicht gefunden