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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1414859.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
25.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03277-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss: Kindertageseinrichtung Arthur-Nagel-Str. 1, Leipzig i. V. m. Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Zuständigkeit Beschlussfassung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 24.07.2018: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03277 Kindertageseinrichtung ArthurNagel-Str. 1, Brandschutzmaßnahmen in Verbindung mit Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung wird durch den Oberbürgermeister auf Grundlage der Vorlage VI-DS-04958-NF-02 bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich von 900.000 € um 415.000 € auf 1.315.000 €. Der städtische Anteil an den Mehrkosten beträgt 165.000 €. 3. Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget Bund - 2018 in Höhe von 250.000 € und aus städtischen Eigenmitteln i.H.v. 165.000 € in 2018 gedeckt. 4. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € im PSP-Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „GS Max-Planck-Str., Nutzeranpass. u. BS“ (7.0001353.700). 5. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 im PSP- Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700) i.H. von 65.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterj. Finanzierung formale Deckung FH KiB“ (1098760000) in gleicher Höhe. Dieser liegt eine Sperre im Ermächtigungsübertrag wie folgt zugrunde: - 65.000 € aus dem PSP-Element „Neubau 5-züg.OS+3Feld-SH Dösn.W/Semmelw.“ (7.0001487.700) 1/4 6. Bis zur Vorlage des Änderungsbescheides für die Fördermittelerhöhung werden temporär in 2018 unterjährig überplanmäßige Auszahlungen nach §79(1) SächsGemO aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung FH Kitabau“ (1098760000) i.H.v. 250.000 € im Sinne einer Vorfinanzierung auf dem PSP-Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700) bereitgestellt. Die Bereitstellung wird unterjährig nach Vorlage des Änderungsbescheides zurückgeführt. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 250.000 415.000 7.0001592.705 7.0001592.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Am Bauvorhaben sind während der Realisierung zus. Kosten entstanden, die nicht Gegenstand des Baubeschlusses waren aber zwingend im Zuge der Baumaßnahme mit realisiert werden müssen. An den Fensterbänken Innen wurden Verfugungen aus Morinol gefunden, die zwingend auszubauen sind. Die Fensterbänke sind zum Teil auf Teerstricken gelagert, die eine sehr hohe PAK-Belastung aufweisen. Da die Natursteinfensterbänke PAK-belastet und noch mit Resten des Morinols behaftet sind, sind sie ebenfalls zu entsorgen und durch neue Bauteile zu ersetzen. Hinweis: Die Morinolfugen in der Außenfassade werden im Rahmen dieser Baumaßnahme nicht ausgebaut, da diese erst entfernt werden müssen, wenn die Fassade mit einem WDVS-System überbaut werden soll. In den Fluren der Kita sind zum größten Teil noch die alten Heizkörper aus der Zeit der Errichtung der Kita eingebaut, die nach dem Einbau neuer Fenster völlig überdimensioniert sind. Um die mit Morinol und PAK belasteten Fensterbänke der bodentiefen Flurfenster ausbauen zu können, müssen diese alten Heizkörper einschl. der aufwendigen Schutzverkleidungen demontiert werden. Nach der Morinolsanierung sollen die alten Heizkörper (einschl. Schutzverkleidung) nicht wieder montiert werden sondern durch wenige kleinere Heizkörper ersetzt werden, die keine zus. Schutzverkleidung mehr benötigen. Dies spart Heizenergie und schafft mehr Platz in den Verkehrswegen, da nur noch einseitig Heizkörper montiert werden. Unter den Flurfußböden befinden sich PAK-haltige Abdichtungsbahnen. Da davon ausgegangen werden muss, dass beim Ausbau der (bodengleichen) Fensterbänke in den Fluren die PAK-haltigen Abdichtungsbahnen teilweise freigelegt werden, müssen die Flurfußböden ebenfalls erneuert werden. Dies wurde auch im Rahmen einer Baustellenbegehung durch die Landesdirektion, Abt. Arbeitsschutz so bestätigt. Die Brandschutzsanierung ist in mehreren Abschnitten geplant, da die Kita nur zum Teil für diese Maßnahme freigelenkt werden konnte. Ein Umzug der Kinder in einen sanierten Abschnitt ist erst nach Realisierung aller Baumaßnahmen und Schadstofffreimessung möglich. Dies führt zu einer Verlängerung der Bauzeit um mindestens 4 Monate und könnte bei den bereits gebunden Firmen der Brandschutzmaßnehmen evtl. noch zu Mehrkosten aus Bauzeitverlängerung führen. Für die zus. Leistungen werden insgesamt Mehrkosten von 415 T€ geschätzt. (konkrete Angebote liegen noch nicht vor, da die Leistungen zur Zeit ausgeschrieben werden). Die Schadstoffe in den Räumen sind zwingend auszubauen bevor die Räume wieder zur Nutzung freigegeben werden. Anlagen: keine 4/4