Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1414859.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
25.06.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03277-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss: Kindertageseinrichtung Arthur-Nagel-Str. 1, Leipzig i.
V. m. Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 24.07.2018:
1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03277 Kindertageseinrichtung ArthurNagel-Str. 1, Brandschutzmaßnahmen in Verbindung mit Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung wird durch den Oberbürgermeister auf Grundlage der
Vorlage VI-DS-04958-NF-02 bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich von 900.000 € um 415.000 € auf
1.315.000 €. Der städtische Anteil an den Mehrkosten beträgt 165.000 €.
3. Der Mehrbedarf wird aus Fördermittelumverteilung innerhalb der VwV Investkraft Budget Bund - 2018 in Höhe von 250.000 € und aus städtischen Eigenmitteln i.H.v.
165.000 € in 2018 gedeckt.
4. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2018 i.H.v. 100.000 € im PSP-Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700)
werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „GS Max-Planck-Str.,
Nutzeranpass. u. BS“ (7.0001353.700).
5. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im
Haushaltsjahr 2018 im PSP- Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700) i.H.
von 65.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterj.
Finanzierung formale Deckung FH KiB“ (1098760000) in gleicher Höhe. Dieser liegt
eine Sperre im Ermächtigungsübertrag wie folgt zugrunde:
- 65.000 € aus dem PSP-Element „Neubau 5-züg.OS+3Feld-SH
Dösn.W/Semmelw.“ (7.0001487.700)
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6. Bis zur Vorlage des Änderungsbescheides für die Fördermittelerhöhung werden
temporär in 2018 unterjährig überplanmäßige Auszahlungen nach §79(1)
SächsGemO aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung formale Deckung FH
Kitabau“ (1098760000) i.H.v. 250.000 € im Sinne einer Vorfinanzierung auf dem
PSP-Element „Kita A.-Nagel-Straße 1A“ (7.0001592.700) bereitgestellt. Die
Bereitstellung wird unterjährig nach Vorlage des Änderungsbescheides
zurückgeführt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
250.000
415.000
7.0001592.705
7.0001592.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Am Bauvorhaben sind während der Realisierung zus. Kosten entstanden, die nicht
Gegenstand des Baubeschlusses waren aber zwingend im Zuge der Baumaßnahme mit
realisiert werden müssen.
An den Fensterbänken Innen wurden Verfugungen aus Morinol gefunden, die zwingend
auszubauen sind. Die Fensterbänke sind zum Teil auf Teerstricken gelagert, die eine sehr
hohe PAK-Belastung aufweisen. Da die Natursteinfensterbänke PAK-belastet und noch mit
Resten des Morinols behaftet sind, sind sie ebenfalls zu entsorgen und durch neue Bauteile
zu ersetzen.
Hinweis: Die Morinolfugen in der Außenfassade werden im Rahmen dieser Baumaßnahme
nicht ausgebaut, da diese erst entfernt werden müssen, wenn die Fassade mit einem
WDVS-System überbaut werden soll.
In den Fluren der Kita sind zum größten Teil noch die alten Heizkörper aus der Zeit der
Errichtung der Kita eingebaut, die nach dem Einbau neuer Fenster völlig überdimensioniert
sind. Um die mit Morinol und PAK belasteten Fensterbänke der bodentiefen Flurfenster
ausbauen zu können, müssen diese alten Heizkörper einschl. der aufwendigen
Schutzverkleidungen demontiert werden. Nach der Morinolsanierung sollen die alten
Heizkörper (einschl. Schutzverkleidung) nicht wieder montiert werden sondern durch wenige
kleinere Heizkörper ersetzt werden, die keine zus. Schutzverkleidung mehr benötigen. Dies
spart Heizenergie und schafft mehr Platz in den Verkehrswegen, da nur noch einseitig
Heizkörper montiert werden.
Unter den Flurfußböden befinden sich PAK-haltige Abdichtungsbahnen. Da davon
ausgegangen werden muss, dass beim Ausbau der (bodengleichen) Fensterbänke in den
Fluren die PAK-haltigen Abdichtungsbahnen teilweise freigelegt werden, müssen die
Flurfußböden ebenfalls erneuert werden. Dies wurde auch im Rahmen einer
Baustellenbegehung durch die Landesdirektion, Abt. Arbeitsschutz so bestätigt.
Die Brandschutzsanierung ist in mehreren Abschnitten geplant, da die Kita nur zum Teil für
diese Maßnahme freigelenkt werden konnte. Ein Umzug der Kinder in einen sanierten
Abschnitt ist erst nach Realisierung aller Baumaßnahmen und Schadstofffreimessung
möglich. Dies führt zu einer Verlängerung der Bauzeit um mindestens 4 Monate und könnte
bei den bereits gebunden Firmen der Brandschutzmaßnehmen evtl. noch zu Mehrkosten aus
Bauzeitverlängerung führen.
Für die zus. Leistungen werden insgesamt Mehrkosten von 415 T€ geschätzt. (konkrete
Angebote liegen noch nicht vor, da die Leistungen zur Zeit ausgeschrieben werden).
Die Schadstoffe in den Räumen sind zwingend auszubauen bevor die Räume wieder zur
Nutzung freigegeben werden.
Anlagen:
keine
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