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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1377290.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
26.07.18, 12:31

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05609 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Süd Verwaltungsausschuss 05.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen. 2. Die Gesamtbaukosten einschließlich der Baunebenkosten für die Baumaßnahme betragen 921.150,00 €. 3. Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 848.500,50€ (davon 806.250,50€ für Bauleistungen und 42.250,00€ für Baunebenkosten) im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) und 72.649,50 € für die Straßenbeleuchtung, im Innenauftrag SEP Innerer Süden (106400000013), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 4. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bzw. Innenauftrag 106400000013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 5. Die ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt 72649,50 Innenauftrag 106400000013 Sachkonto 42711200 848500,50 PSP-Element 7.0000982.700 Finanzkonto 78513000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 2020 Einzahlungen Auszahlungen 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 2020 x nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2020 ff. 720,00 1.100.54.1.0.01.09 2023 ff. 1173,04 1.100.55.1.0.01 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „LeipzigInnerer Süden“ ist der Ausbau der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße ab 2019 bis 2020 vorgesehen. An der Bernhard-GöringStraße werden im gleichen Zeitraum umfangreiche Baumaßnahmen für ein Justizzentrum umgesetzt. Beide Maßnahmen wurden aufeinander abgestimmt und müssen bereits 2020 abgeschlossen sein. Als ein Ergebnis muss zum Jahresende bereits die Vorbereitung der Vergabe beginnen. Mittel in erforderlicher Höhe wurden als sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge eingenommen und sind als sonstige Verbindlichkeiten vorhanden. Erforderlich ist der Ausbau, da sich die Gehwege sowie die Fahrbahn in einem schlechten Zustand befinden. Die baulichen Mängel können mit dem grundhaften Ausbau behoben werden. In diesem Zusammenhang wird die Straßenraumgestaltung nach den heutigen Erfordernissen erfolgen. Dabei wird der Straßenquerschnitt neu geordnet, Baumpflanzungen werden ergänzt und Gehwege erneuert. Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten ist in der Begründung enthalten. Anlagen: Begründung Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Fotodokumentation Anlage 3: Lageplan 4/4 VI-DS- 05609 - Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße. Der Straßenabschnitt liegt südlich des Stadtzentrums im Stadtbezirk Süd, im Ortsteil Südvorstadt und innerhalb des Sanierungsgebietes „Innerer Süden“. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer Süden“ durchgeführt. 1.2 Weitere Beschlüsse Es wird auf die Vorlage VI-DS-05226, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018, zur Verwendung sanierungsbedingter Einnahmen (Ausgleichsbeträge) in 2018 Hingewiesen. 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Ist-Zustand / Bauzustandsanalyse Die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf. Der Leitungsbestand im Untergrund ist veraltet und muss in Abschnitten erneuert werden. Die baulichen Bedingungen lassen Mängel bezüglich der Verkehrsqualität und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erkennen. 2.2 Notwendigkeit / Dringlichkeit Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind derzeit erforderlich und ziehen einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich. 2.3 Gegenüberstellung der Vor-und Nachteile Mit der Baumaßnahme werden die funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des Straßenraums erfolgt nach heutigen Ansprüchen. Die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden dabei berücksichtigt. Durch die Ausstattung der Verkehrsanlage mit neuen Markierungselementen und neuen Verkehrszeichen wird deren Erkennbarkeit deutlich verbessert und trägt so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. 2.4 Alternative bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden einen ständig steigenden Aufwand im 1 von 5 Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. Auf Grund der Aufhebung der Sanierungssatzung in 2020 ist eine spätere Einordnung des Straßenbaus mit Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer Süden“ nicht mehr möglich. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Der geplante Ausbaubereich der Arndtstraße wird in 2 Abschnitte untergliedert: • Abschnitt 1: von Karl-Liebknecht-Straße bis Bernhard-Göring-Straße Þ Länge 212,95 m und • Abschnitt 2: von Bernhard-Göring-Straße bis Arthur-Hoffmann-Straße Þ Länge 109,65 m. Die geplante Straßenachse verläuft mittig zwischen den Parkstellflächen. Die geplanten Fahrbahnränder sind jeweils identisch mit dem Bestand. 3.1 Querschnittgestaltung Das Parkregime in Längs- und Senkrechtaufstellung ist in beiden Abschnitten unterschiedlich. Im 1. Abschnitt befinden sich die Längsstellflächen auf der Nordseite der Arndtstraße, während im 2. Abschnitt auf der Südseite in Längsaufstellung geparkt wird. Somit ist die Lage der Fahrbahnachse zwischen beiden Abschnitten seitlich versetzt. Im Bereich Karl-Liebknecht-Straße bis Bernhard-Göring-Straße ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Querschnittsaufteilung eine Fahrgassenbreite von 5,00 m und im Bereich BernhardGöring-Straße bis Arthur-Hoffmann-Straße von 4,75 m. Die Längsparkstreifen sind jeweils 2,00 m breit. Die Breite der Parkstände in Senkrechtsaufstellung betragen für die genannten Abschnitte 4,30 m bzw. 4,50 m und ergeben sich aus der Geometrie der vorhandenen Gehwegnasen, welche im Zuge der Baumaßnahme nicht verändert werden. Die Gehwegbreiten im 1. Abschnitt betragen auf der Nordseite der Arndtstraße ca. 2,50 m und auf der Südseite ca. 2,95 m. Im Bereich entlang des Albrecht-Dürer-Platzes ist nur auf der Südseite der Arndtstraße ein Gehweg vorhanden. Die Gehwegbreite beträgt ca. 2,90 m. Die vorhandenen Gehwegnasen bleiben unverändert bestehen. Im Zuge des Ausbaus werden weitere Gehwegnasen auf der Südseite der Arndtstraße angeordnet. 3.2 Materialien Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise. Die Parkstände werden mit Betonsteinpflaster 16 cm x 16 cm mit Natursteinvorsatz (basalt-anthrazit) Typ „Mansfeld“ befestigt. Die Gehwege werden mit Granitplatten (Alt- und Neumaterial) hergestellt. Ober- und Unterstreifen werden mit Mosaikpflaster (Alt- und Neumaterial) befestigt. Im Bereich der Grundstückszufahrten erfolgt die Befestigung mit Natursteinpflaster 16 cm x 16 cm (gesägt und gestockt). Material und Farbe ist in Verlängerung des Plattenbandes Granit mittel-grau und in Verlängerung des Unter- und Oberstreifens Quarzporphyr Rhyolith. Der Bordauftritt beträgt 2 von 5 in der Regel 12 cm. In den Querungsbereichen von Fußgängern und bei Grundstückszufahrten wird der Hochbord auf 3 cm abgesenkt. 3.3 Bäume/Ausstattungselemente Im ersten Abschnitt werden 15 und im zweiten Abschnitt 7 Bäume der Baumart Quercus frainetto (Ungarische Eiche) neu gepflanzt. Für den Radverkehr werden an 2 Standorten insgesamt 12 Fahrradanlehnbügel aufgestellt. 3.4 Straßenentwässerung/Maßnahmen LWW Die Leipziger Wasserwerke (LWW) beginnen im Frühjahr 2019 mit der Neuverlegung einer Trinkwasserleitung DN 150 im Abschnitt zwischen Bernhard-Göring-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße. Die Fertigstellung soll bis Ende 06/2019 erfolgen. Im Anschluss soll ab 07/2019 bis 12/2019 die Trinkwasserleitung zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße neu verlegt werden. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt gegenwärtig und künftig über die Querneigungen der Fahrbahn-, Parkstell- und Gehwegflächen in Straßenabläufe 300x500, welche entweder an bestehende Anschlussleitungen oder an den MW-Kanal angeschlossen werden. 3.5 Straßenbeleuchtung Im Zuge der Umgestaltung der Arndtstraße wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet. Als Straßenleuchte kommt die LED-Leuchte „Dieter II“ zum Einsatz. Zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße ist eine zweiseitig versetzte Beleuchtungsanlage mit Stahlmasten geplant. Im weiteren Verlauf bis zur Arthur-Hoffmann-Straße sind Lichtpunkte nur auf der Südseite der Arndtstraße vorgesehen. 3.6 Eigentumsverhältnisse Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 3.7 Barrierefreiheit Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen für die Verkehrsteilnehmer. An den Knotenpunkten der Arndtstraße mit der Karl-Liebknecht-Straße, BernhardGöring-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße werden Bodenindikatoren für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer vorgesehen. Auch die Straßenausleuchtung wird verbessert. Die Verkehrssicherheit in der Arndtstraße wird sich damit verbessern. 4 Finanzierung Die Maßnahme wird mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge, bereits vorhanden) im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ finanziert. Gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit 3 von 5 gültigen Fassung ist eine Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss notwendig. Für die Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur HoffmannStraße werden überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 921.150,00 € (848.500,50 € Finanzhaushalt, 72.649,50 € Ergebnishaushalt) bestätigt. Die Deckung soll aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträgen) über die Kostenstelle 1098500000Finanzierung Rücklage/sonst. Verbindlichkeit erfolgen. 5 Kosten Die Baukosten wurden mit der Kostenberechnung vom 01.02.2018 ermittelt und betragen 799.000,00 € (brutto). Für die Umsetzung in 2019 wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen für Leistungen und Materialien ein Index von 10 % berücksichtigt. Für die Baunebenkosten wurden 42.250,00 € ermittelt. Es ergeben sich damit Gesamtbaukosten in Höhe von 921.150,00 €. Die Kosten stellen sich damit wie folgt dar: Finanzhaushalt, PSPElement 7.0000982.700, Finanzkonto 785130000 Ergebnishaushalt 106400000013, Sachkonto 42711200 Summe (Straßenbeleuchtung) Baukosten entsprechend Kostenberechnung 732.955,00 € 66.045,00 € 799.000,00 € Index in Höhe von 10% 73.295,50 € 6.604,50 € 79.900,00 € Baunebenkosten1 42.250,00 € 0,00 € 42.250,00 € 01.02.2018 Gesamtkosten 1 921.150,00 € Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung 6 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Gegenüber dem Bestand werden 22 Bäume zusätzlich gepflanzt. Die Folge-kosten für die Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an. Bei der Beleuchtung wird die Differenz zwischen den Lichtpunkten (LP) der neuen Beleuchtungsanlage (17 Stck.) und den Lichtpunkten der derzeit vorhan- 4 von 5 denen Anlage (11 Stck.) als Folgekosten angesetzt. Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die dafür ausgewiesenen Kosten an: Bezeichnung PSP-Element Straßenbäume 1.100.55.1.0.01. Beleuchtung Kosten/Einheit und Jahr Beschreibung Kosten pro Jahr 53,32 €/Stück Unterhaltung 1.173,04 € 1.100.54.1.0.01.09 70,00 €/LP Stromkosten 420,00 € 1.100.54.1.0.01.09 50,00 €/LP Unterhaltung 300,00 € 7 Fristenplan Die weiteren Planungsphasen mit Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe erfolgen bis Ende 2018. Nach Fertigstellung der Trinkwasserleitung zwischen Bernhard-Göring-Straße und Arthur-HoffmannStraße beginnt unmittelbar anschließend der Straßenbau. Die Fertigstellung einschließlich der Baumpflanzungen soll bis 11/2019 erfolgen. Ab 03/2020 beginnt der Straßenbau im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Bernhard-Göring-Straße. Die Baumpflanzungen in diesem Abschnitt erfolgen im Herbst 2020. Zeitgleich zum Straßenbau erfolgt der Neubau eines Justiz-Zentrums durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) auf einem Areal zwischen Arndtstraße und Alfred-Kästner-Straße mit Fertigstellung des Rohbaus bis voraussichtlich 12/2019. Abstimmungen, wie zur teilweisen Sperrung des Gehweges und der Fahrbahn, werden koordiniert. 8 Bürgerbeteiligung Im Stadtteil wird das Vorhaben mit den Beteiligten weiter abgestimmt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgt in einer öffentlichen Bürgerveranstaltung die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen in der Bürger ihre Belange und Wünsche vortragen und einbringen können. Der Termin ist noch vor der Sommerpause vorgesehen und soll in einer öffentlichen Einrichtung stattfinden. Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden. 5 von 5 Anlage 2: Fotodokumentation Blick von K.-Liebknecht-Straße - umfangreiche Schadstellen Blick von B.-Göring-Straße in Richtung K.-Liebknecht-Straße - umfangreiche Schadstellen Seite 1 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick von B.-Göring-Straße in Richtung A.-Hoffmann-Straße - umfangreiche Schadstellen, abgekippte Borde Blick von B.-Göring-Str. in Richtung K.-Liebknecht-Straße - südl. Gehbahn - abgekippte Borde, fehlender Bordauftritt, Verwerfungen Seite 2 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick von A.-Hoffmann-Str. in Richtung B.-Göring-Straße - südl. Gehbahn - abgekippte Borde, Verwerfungen Blick von K.-Liebknecht-Str. - nördl. Gehbahn - Verwerfungen, abgekippter Seitenablauf Seite 3 von 3 R 317185,997 H 5689060,583 317175 317150 317125 317100 317075 317050 317025 R 317003,797 H 5689071,040 Zeichenerklärung Fahrbahn (Asphaltbefestigung) Parkstellflächen (Betonsteinpflaster, Typ "Mansfeld") 3083/f H= 15000 m 3083/e MO Tü 4059 3 Holzpodest abbauen (Eigentümer) 41 39 Tür Holzpodest GAPL MO GAPL A7 MO LP-1.2 Tür GAPL Tür Natursteinbord 21/20 (Ba=3 cm) MO PB MO FP 2,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,5% Arndtstraße 2,50 2,5% 4095 BB Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel" MO 2,78 A17 SCH 2 2,50% 38 B Tür Tor Tür GAPL A12 9 LP-2.4 GP MO 10 SCH 3 A15 A14 GAPL MO MO Tür SQ 1 2936 A18 LP-2.5 GAPL SCH 2 4,99 Tor Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH IBV geplante Querneigung Datum Name Datum Zeichen % 0.68 0m 725.0 bearbeitet 01/2018 Bölke gezeichnet 01/2018 Helmer geprüft 01/2018 Reischke Niederlassung Sachsen, Büro Leipzig Ludwig-Erhard-Straße 55a, 04103 Leipzig Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle und Steigung in Prozent, Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke und Halbmesser Leiter der Niederlassung Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Baugrundaufschluss Unterlage Nr. 5 Blatt Nr. 1 Datum VORENTWURF MO Tür Zeichen bearbeitet gezeichnet ehem. Zufahrt 2519/a 2520/v A16 4,30 Tor 2520/l 2520/z 11 2,94 48 MO 40 GP MO Tür Tür LP-2.3 GAPL MO 42 BP MO 44 PB GAPL A9 A8 A6 46 MO 2,95 LP-2.2 8 7 A11 Arndtstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße Anschluss an Blatt 2 GAPL GP Beginn Abschnitt 1 Bau-km 0+000,00 5689025 Tür A5 6 5 4 geplanter Baum mit Nr. / Baumscheibe Entwurfsbearbeitung: 50 Anschluss an Bestand 3 1.48 % 31.00 m 2,5% A3 GAPL GP 2 2,5% 3,5% MO 4,30 Art der Änderung H = 15 000 m 5689025 1 Nr. 1 Reihe Betonsteinpflaster (auf Beton) 1 LP-1.4 A13 LP-1.3 A10 Tor Tür GAPL 2,5% 3,5% 2,50 2,50 2,50 geplanter Straßenablauf mit Nr. Natursteinbord 21/20 Tür MO BB GP 2 Bodenindikatoren (Aufmerksamkeitsfeld / Begleitstreifen) FW-Zufahrt SQ 1 2,5% 3,5% 2,50 3,5% 3,5% 2,50 SCH 1 A2 LP-2.1 Blatt 1 Bodenindikatoren (Richtungsfeld / Begleitstreifen) 51a 49 47 GP Ba vorh. 2,58 sandgeschlämmte Schotterdecke neu / profilieren 2,5% 2,00 3,5% A4 LP-1.1 MAPF MO Tür 2,5% A1 Tür Tor Tür GAPL 2,50 45 43 3,5% Karl-Liebknecht-Straße Martinstift Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen Fahrbahn (Anschlussarbeiten) geplante Leuchte Tür Ba vorh. 2,50 Grundstückszufahrt (Großpflaster-Granit / Großpflaster-Quarzporphyr) 5689050 A... r MO Gehweg - vorh. Befestigung regulieren 0+165,00 Anschluss an Bestand 5689050 Gehweg (Mosaikpflaster) 2520/i PB GAPL 0+150 Tür MO 0+125 GAPL 2519/b Abschnitt 1 - PKW-Stellplätze: Nordseite = 32 Parkstände in Längsaufstellung Südseite = 56 Parkstände in Senkrechtaufstellung 79 0+000 GP Gehweg (Granitplatten) 3083/a 0+100 2520/r 0,80 % 147,49 m 0,50 % 65,45 m 3083/b 0+075 0+050 0+025 0,50 % 65,45 m 3083/g Reg.-Nr. Lageplan Bau-km 0+000,00 bis 0+165,00 Maßstab: 1:250 aufgestellt: 5689000 3084 geprüft Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den geprüft: Dipl.-Ing. Stiller Sachbearbeiterin Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den Dr. Brüsewitz Sachgebietsleiter genehmigt: 317175 317150 317125 317100 317075 317050 317025 R 317000,115 H 5689006,896 R 317182,315 H 5688996,438 Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den CARD-Projekt: Arndtstraße Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter Plotdatei: Achs 1-VE.PLT Plotdatum: 06.02.18 95,5 cm x 29,7 cm = 0,284 m 2 Abschnitt 2 - PKW-Stellplätze: Nordseite = 35 Parkstände in Senkrechtaufstellung Südseite = 10 Parkstände in Längsaufstellung geplante Leuchte SD SD Anschluss an Blatt 1 SD Kies Bernhard-Göring-Straße GAPL GAPL GAPL Tor 20 GAPL A30 LP-3.4 21 MO 22 LP-3.5 2,95 GAPL GAPL B Kies Tür BVP B BVP Kies B Tür Kies Tür Kies B Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel" 2,50% Tür 1.48 % 31.00 m SCH 2 geplante Querneigung Datum Name Datum Zeichen % 0.68 0m 725.0 bearbeitet 01/2018 Bölke gezeichnet 01/2018 Helmer geprüft 01/2018 Reischke Niederlassung Sachsen, Büro Leipzig Ludwig-Erhard-Straße 55a, 04103 Leipzig Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle und Steigung in Prozent, Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke und Halbmesser Leiter der Niederlassung Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Baugrundaufschluss MO VORENTWURF Unterlage Nr. 5 Blatt Nr. 2 Zeichen bearbeitet gezeichnet 5689000 Esche: ggf Schutzmaßnahmen im Wurzelraum erforderlich Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH IBV 4061 3 PB 2519 6 geplanter Baum mit Nr. / Baumscheibe Entwurfsbearbeitung: H = 15 000 m 1,00 SQ 2 Art der Änderung Datum BVP 54 2,00 1,00 A28 LP-3.3 GAPL FW-Zufahrt 3794 19 Ba vorh. Nr. 1 Reihe Betonsteinpflaster (auf Beton) Arthur-Hoffmann-Straße LP-3.2 Anschluss an Bestand 2,00 A31 3,5% A27 2,37 3,5% 18 A25 1,5% 17 BB 4,75 5 4096 BVP MO 2,00 1,00 Natursteinbord 21/20 (Ba=3 cm) 1 1,5% 2,87 MAPF Anschluss an Bestand Tor SCH 5 Arndtstraße 5 2,37 1,5% MO 3,00 4,50 1,5% MO 2,00 A24 SCH 6 2,5% MO 16 LP-3.1 BB BB 4,75 3,5% GAPL 2,98 2,37 5 2,50 3,5% MAPF 5 2,5% LP-2.6 2,37 2,5% 14 Ba vorh. 2,5% A21 A19 4,30 4,50 2,5% 13 12 2,50 Natursteinbord 21/20 A32 A29 A26 2,5% 2,50 2,50 2,50 2,5% 2,5% 4,30 Ba vorh. 5,00 geplanter Straßenablauf mit Nr. 5689025 A23 2,5% 2,5% 5689025 4095 BVP MAPF 2,5% 2,50 BB 2,50 6 x Radbügel SD 15 3,5% 3,5% Arndtstraße 2,50 SQ 2 MAPF 56 2,00 2 Bodenindikatoren (Aufmerksamkeitsfeld / Begleitstreifen) A... 58 2,00 LP-1.6 Blatt 1 Bodenindikatoren (Richtungsfeld / Begleitstreifen) MAPF A22 Fahrbahn (Anschlussarbeiten) SD 2,5% A20 SCH 4 2,57 Grundstückszufahrt (Großpflaster-Granit / Großpflaster-Quarzporphyr) 60 MAPF Gehweg - vorh. Befestigung regulieren Straßenbahn GP GAPL Gehweg (Mosaikpflaster) sandgeschlämmte Schotterdecke neu / profilieren GAPL 3,5% 3,5% LP-1.5 2,68 GAPL MO 0+325 MO MO Parkstellflächen (Betonsteinpflaster, Typ "Mansfeld") Ende Abschnitt 2 Bau-km 0+329,70 2523/n 0+300 0,35 Fahrbahn (Asphaltbefestigung) Gehweg (Granitplatten) MAPF FP 317350 0,50 % 73,73 m Albrecht-Dürer-Platz 6 x Radbügel Zeichenerklärung 0,50 % 73,73 m 0+275 Zufahrt 8500 m 0+250 Ba vorh. 317325 0,85 % 35,90 m Tor Mauerfragmente erhalten 317300 317275 H= Beginn Abschnitt 2 Bau-km 0+220,05 Abschnitt 1 - PKW-Stellplätze: Nordseite = 32 Parkstände in Längsaufstellung Südseite = 56 Parkstände in Senkrechtaufstellung GAPL 0+225 Ende Abschnitt 1 Bau-km 0+212,95 0+200 0+175 0+165,00 3083/d 4060 3 R 317354,108 H 5689050,952 5689050 0,85 % 35,90 m 0,80 % 147,49 m 53 5689050 317250 317225 317200 317175 R 317171,908 H 5689061,409 Arndtstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße geprüft Reg.-Nr. Lageplan Bau-km 0+165,00 bis 0+329,70 Maßstab: 1:250 aufgestellt: 2519 1 2519 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den 5689000 geprüft: Dipl.-Ing. Stiller Sachbearbeiterin Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den Dr. Brüsewitz Sachgebietsleiter genehmigt: R 317350,426 H 5688986,807 31735 317325 317300 317275 317250 317225 317200 317175 R 317168,226 H 5688997,265 Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, den CARD-Projekt: Arndtstraße Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter Plotdatei: Achs 2-VE.PLT Plotdatum: 06.02.18 95,5 cm x 29,7 cm = 0,284 m 2