Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1377290.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
26.07.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05609
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße
im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße,
überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Süd
Verwaltungsausschuss
05.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der
zurzeit gültigen Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtbaukosten einschließlich der Baunebenkosten für die Baumaßnahme betragen
921.150,00 €.
3. Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von insgesamt 848.500,50€ (davon 806.250,50€ für Bauleistungen und
42.250,00€ für Baunebenkosten) im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) und
72.649,50 € für die Straßenbeleuchtung, im Innenauftrag SEP Innerer Süden
(106400000013), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung
Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000).
4. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018
als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018. Ist eine Übertragung nicht
möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses
2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut
als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden
(7.0000982.700) bzw. Innenauftrag 106400000013 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in
diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000).
5. Die ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2020ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für
Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet.
1/4
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
72649,50
Innenauftrag
106400000013
Sachkonto
42711200
848500,50
PSP-Element
7.0000982.700
Finanzkonto
78513000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2020
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
2020
x
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2020 ff.
720,00
1.100.54.1.0.01.09
2023 ff.
1173,04
1.100.55.1.0.01
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „LeipzigInnerer Süden“ ist der Ausbau der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße ab 2019 bis 2020 vorgesehen. An der Bernhard-GöringStraße werden im gleichen Zeitraum umfangreiche Baumaßnahmen für ein Justizzentrum
umgesetzt. Beide Maßnahmen wurden aufeinander abgestimmt und müssen bereits 2020
abgeschlossen sein. Als ein Ergebnis muss zum Jahresende bereits die Vorbereitung der
Vergabe beginnen.
Mittel in erforderlicher Höhe wurden als sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge
eingenommen und sind als sonstige Verbindlichkeiten vorhanden.
Erforderlich ist der Ausbau, da sich die Gehwege sowie die Fahrbahn in einem schlechten
Zustand befinden. Die baulichen Mängel können mit dem grundhaften Ausbau behoben
werden. In diesem Zusammenhang wird die Straßenraumgestaltung nach den heutigen
Erfordernissen erfolgen. Dabei wird der Straßenquerschnitt neu geordnet, Baumpflanzungen
werden ergänzt und Gehwege erneuert. Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit
detaillierten Angaben zu den Kosten ist in der Begründung enthalten.
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Fotodokumentation
Anlage 3: Lageplan
4/4
VI-DS- 05609 - Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sanierung und Umgestaltung der Arndtstraße im
Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße, überplanmäßige
Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
1 Grundlagen
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Arthur-Hoffmann-Straße. Der Straßenabschnitt liegt südlich des Stadtzentrums im Stadtbezirk
Süd, im Ortsteil Südvorstadt und innerhalb des Sanierungsgebietes „Innerer Süden“.
Die Baumaßnahme wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer Süden“
durchgeführt.
1.2 Weitere Beschlüsse
Es wird auf die Vorlage VI-DS-05226, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018, zur Verwendung sanierungsbedingter Einnahmen (Ausgleichsbeträge) in 2018 Hingewiesen.
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1 Ist-Zustand / Bauzustandsanalyse
Die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf. Der Leitungsbestand im Untergrund ist veraltet und muss in
Abschnitten erneuert werden. Die baulichen Bedingungen lassen Mängel bezüglich der Verkehrsqualität und
der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erkennen.
2.2 Notwendigkeit / Dringlichkeit
Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind derzeit erforderlich und ziehen einen ständig
steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich.
2.3 Gegenüberstellung der Vor-und Nachteile
Mit der Baumaßnahme werden die funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des Straßenraums
erfolgt nach heutigen Ansprüchen. Die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden dabei berücksichtigt.
Durch die Ausstattung der Verkehrsanlage mit neuen Markierungselementen und neuen Verkehrszeichen
wird deren Erkennbarkeit deutlich verbessert und trägt so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
2.4 Alternative bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.
Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden einen ständig steigenden Aufwand im
1 von 5
Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende
Gestaltung bestehen bleiben.
Auf Grund der Aufhebung der Sanierungssatzung in 2020 ist eine spätere Einordnung des Straßenbaus mit
Finanzierung aus Ausgleichsbeträgen im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer
Süden“ nicht mehr möglich.
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Der geplante Ausbaubereich der Arndtstraße wird in 2 Abschnitte untergliedert:
• Abschnitt 1: von Karl-Liebknecht-Straße bis Bernhard-Göring-Straße Þ Länge 212,95 m und
• Abschnitt 2: von Bernhard-Göring-Straße bis Arthur-Hoffmann-Straße Þ Länge 109,65 m.
Die geplante Straßenachse verläuft mittig zwischen den Parkstellflächen. Die geplanten Fahrbahnränder sind
jeweils identisch mit dem Bestand.
3.1 Querschnittgestaltung
Das Parkregime in Längs- und Senkrechtaufstellung ist in beiden Abschnitten unterschiedlich. Im 1. Abschnitt
befinden sich die Längsstellflächen auf der Nordseite der Arndtstraße, während im 2. Abschnitt auf der Südseite in Längsaufstellung geparkt wird. Somit ist die Lage der Fahrbahnachse zwischen beiden Abschnitten
seitlich versetzt. Im Bereich Karl-Liebknecht-Straße bis Bernhard-Göring-Straße ergibt sich aus der zur
Verfügung stehenden Querschnittsaufteilung eine Fahrgassenbreite von 5,00 m und im Bereich BernhardGöring-Straße bis Arthur-Hoffmann-Straße von 4,75 m. Die Längsparkstreifen sind jeweils 2,00 m breit. Die
Breite der Parkstände in Senkrechtsaufstellung betragen für die genannten Abschnitte 4,30 m bzw. 4,50 m
und ergeben sich aus der Geometrie der vorhandenen Gehwegnasen, welche im Zuge der Baumaßnahme
nicht verändert werden. Die Gehwegbreiten im 1. Abschnitt betragen auf der Nordseite der Arndtstraße ca.
2,50 m und auf der Südseite ca. 2,95 m. Im Bereich entlang des Albrecht-Dürer-Platzes ist nur auf der
Südseite der Arndtstraße ein Gehweg vorhanden. Die Gehwegbreite beträgt ca. 2,90 m.
Die vorhandenen Gehwegnasen bleiben unverändert bestehen. Im Zuge des Ausbaus werden weitere
Gehwegnasen auf der Südseite der Arndtstraße angeordnet.
3.2 Materialien
Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise. Die Parkstände werden mit Betonsteinpflaster
16 cm x 16 cm mit Natursteinvorsatz (basalt-anthrazit) Typ „Mansfeld“ befestigt. Die Gehwege werden mit
Granitplatten (Alt- und Neumaterial) hergestellt. Ober- und Unterstreifen werden mit Mosaikpflaster (Alt- und
Neumaterial) befestigt. Im Bereich der Grundstückszufahrten erfolgt die Befestigung mit Natursteinpflaster
16 cm x 16 cm (gesägt und gestockt). Material und Farbe ist in Verlängerung des Plattenbandes Granit
mittel-grau und in Verlängerung des Unter- und Oberstreifens Quarzporphyr Rhyolith. Der Bordauftritt beträgt
2 von 5
in der Regel 12 cm. In den Querungsbereichen von Fußgängern und bei Grundstückszufahrten wird der
Hochbord auf 3 cm abgesenkt.
3.3 Bäume/Ausstattungselemente
Im ersten Abschnitt werden 15 und im zweiten Abschnitt 7 Bäume der Baumart Quercus frainetto (Ungarische Eiche) neu gepflanzt.
Für den Radverkehr werden an 2 Standorten insgesamt 12 Fahrradanlehnbügel aufgestellt.
3.4 Straßenentwässerung/Maßnahmen LWW
Die Leipziger Wasserwerke (LWW) beginnen im Frühjahr 2019 mit der Neuverlegung einer Trinkwasserleitung DN 150 im Abschnitt zwischen Bernhard-Göring-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße. Die Fertigstellung
soll bis Ende 06/2019 erfolgen. Im Anschluss soll ab 07/2019 bis 12/2019 die Trinkwasserleitung zwischen
Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße neu verlegt werden. Die Ableitung des anfallenden
Oberflächenwassers erfolgt gegenwärtig und künftig über die Querneigungen der Fahrbahn-, Parkstell- und
Gehwegflächen in Straßenabläufe 300x500, welche entweder an bestehende Anschlussleitungen oder an
den MW-Kanal angeschlossen werden.
3.5 Straßenbeleuchtung
Im Zuge der Umgestaltung der Arndtstraße wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet. Als
Straßenleuchte kommt die LED-Leuchte „Dieter II“ zum Einsatz. Zwischen Karl-Liebknecht-Straße und
Bernhard-Göring-Straße ist eine zweiseitig versetzte Beleuchtungsanlage mit Stahlmasten geplant. Im
weiteren Verlauf bis zur Arthur-Hoffmann-Straße sind Lichtpunkte nur auf der Südseite der Arndtstraße
vorgesehen.
3.6 Eigentumsverhältnisse
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
3.7 Barrierefreiheit
Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen für die
Verkehrsteilnehmer. An den Knotenpunkten der Arndtstraße mit der Karl-Liebknecht-Straße, BernhardGöring-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße werden Bodenindikatoren für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer
vorgesehen. Auch die Straßenausleuchtung wird verbessert. Die Verkehrssicherheit in der Arndtstraße wird
sich damit verbessern.
4 Finanzierung
Die Maßnahme wird mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge, bereits vorhanden) im
Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ finanziert. Gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit
3 von 5
gültigen Fassung ist eine Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss notwendig. Für die Sanierung
und Umgestaltung der Arndtstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Arthur HoffmannStraße werden überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von
insgesamt 921.150,00 € (848.500,50 € Finanzhaushalt, 72.649,50 € Ergebnishaushalt) bestätigt. Die
Deckung soll aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträgen) über die Kostenstelle 1098500000Finanzierung Rücklage/sonst. Verbindlichkeit erfolgen.
5 Kosten
Die Baukosten wurden mit der Kostenberechnung vom 01.02.2018 ermittelt und betragen 799.000,00 € (brutto). Für die Umsetzung in 2019 wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen für Leistungen und
Materialien ein Index von 10 % berücksichtigt.
Für die Baunebenkosten wurden 42.250,00 € ermittelt. Es ergeben sich damit Gesamtbaukosten in Höhe von
921.150,00 €. Die Kosten stellen sich damit wie folgt dar:
Finanzhaushalt, PSPElement 7.0000982.700,
Finanzkonto 785130000
Ergebnishaushalt
106400000013, Sachkonto
42711200
Summe
(Straßenbeleuchtung)
Baukosten entsprechend
Kostenberechnung
732.955,00 €
66.045,00 €
799.000,00 €
Index in Höhe von 10%
73.295,50 €
6.604,50 €
79.900,00 €
Baunebenkosten1
42.250,00 €
0,00 €
42.250,00 €
01.02.2018
Gesamtkosten
1
921.150,00 €
Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
6 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage.
Gegenüber dem Bestand werden 22 Bäume zusätzlich gepflanzt. Die Folge-kosten für die Bäume fallen nach
Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an. Bei der Beleuchtung wird die Differenz zwischen
den Lichtpunkten (LP) der neuen Beleuchtungsanlage (17 Stck.) und den Lichtpunkten der derzeit vorhan-
4 von 5
denen Anlage (11 Stck.) als Folgekosten angesetzt. Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die
dafür ausgewiesenen Kosten an:
Bezeichnung
PSP-Element
Straßenbäume
1.100.55.1.0.01.
Beleuchtung
Kosten/Einheit
und Jahr
Beschreibung
Kosten pro Jahr
53,32 €/Stück
Unterhaltung
1.173,04 €
1.100.54.1.0.01.09
70,00 €/LP
Stromkosten
420,00 €
1.100.54.1.0.01.09
50,00 €/LP
Unterhaltung
300,00 €
7 Fristenplan
Die weiteren Planungsphasen mit Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe erfolgen bis Ende
2018. Nach Fertigstellung der Trinkwasserleitung zwischen Bernhard-Göring-Straße und Arthur-HoffmannStraße beginnt unmittelbar anschließend der Straßenbau. Die Fertigstellung einschließlich der Baumpflanzungen soll bis 11/2019 erfolgen. Ab 03/2020 beginnt der Straßenbau im Abschnitt zwischen Karl-LiebknechtStraße und Bernhard-Göring-Straße. Die Baumpflanzungen in diesem Abschnitt erfolgen im Herbst 2020.
Zeitgleich zum Straßenbau erfolgt der Neubau eines Justiz-Zentrums durch den Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und Baumanagement (SIB) auf einem Areal zwischen Arndtstraße und Alfred-Kästner-Straße mit
Fertigstellung des Rohbaus bis voraussichtlich 12/2019. Abstimmungen, wie zur teilweisen Sperrung des
Gehweges und der Fahrbahn, werden koordiniert.
8 Bürgerbeteiligung
Im Stadtteil wird das Vorhaben mit den Beteiligten weiter abgestimmt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung
erfolgt in einer öffentlichen Bürgerveranstaltung die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen in der Bürger
ihre Belange und Wünsche vortragen und einbringen können. Der Termin ist noch vor der Sommerpause
vorgesehen und soll in einer öffentlichen Einrichtung stattfinden. Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden.
5 von 5
Anlage 2: Fotodokumentation
Blick von K.-Liebknecht-Straße
- umfangreiche Schadstellen
Blick von B.-Göring-Straße in Richtung K.-Liebknecht-Straße
- umfangreiche Schadstellen
Seite 1 von 3
Anlage 2: Fotodokumentation
Blick von B.-Göring-Straße in Richtung A.-Hoffmann-Straße
- umfangreiche Schadstellen, abgekippte Borde
Blick von B.-Göring-Str. in Richtung K.-Liebknecht-Straße - südl. Gehbahn
- abgekippte Borde, fehlender Bordauftritt, Verwerfungen
Seite 2 von 3
Anlage 2: Fotodokumentation
Blick von A.-Hoffmann-Str. in Richtung B.-Göring-Straße - südl. Gehbahn
- abgekippte Borde, Verwerfungen
Blick von K.-Liebknecht-Str. - nördl. Gehbahn
- Verwerfungen, abgekippter Seitenablauf
Seite 3 von 3
R 317185,997
H 5689060,583
317175
317150
317125
317100
317075
317050
317025
R 317003,797
H 5689071,040
Zeichenerklärung
Fahrbahn (Asphaltbefestigung)
Parkstellflächen (Betonsteinpflaster, Typ "Mansfeld")
3083/f H= 15000 m
3083/e
MO
Tü
4059
3
Holzpodest abbauen
(Eigentümer)
41
39
Tür
Holzpodest
GAPL
MO
GAPL
A7
MO
LP-1.2
Tür
GAPL
Tür
Natursteinbord 21/20 (Ba=3 cm)
MO
PB
MO
FP
2,00
2,50 2,50 2,50
2,50
2,5%
Arndtstraße
2,50
2,5%
4095
BB
Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel"
MO
2,78
A17
SCH 2
2,50%
38
B
Tür
Tor
Tür
GAPL
A12
9
LP-2.4
GP
MO
10
SCH 3
A15
A14
GAPL
MO
MO
Tür
SQ 1
2936
A18
LP-2.5
GAPL
SCH 2
4,99
Tor
Ingenieurbüro für
Verkehrsanlagen
GmbH
IBV
geplante Querneigung
Datum
Name
Datum
Zeichen
%
0.68
0m
725.0
bearbeitet
01/2018
Bölke
gezeichnet
01/2018
Helmer
geprüft
01/2018
Reischke
Niederlassung Sachsen, Büro Leipzig
Ludwig-Erhard-Straße 55a, 04103 Leipzig
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von Gefälle
und Steigung in Prozent,
Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke
und Halbmesser
Leiter der Niederlassung
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baugrundaufschluss
Unterlage Nr.
5
Blatt Nr.
1
Datum
VORENTWURF
MO
Tür
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
ehem. Zufahrt
2519/a
2520/v
A16
4,30
Tor
2520/l
2520/z
11
2,94
48
MO
40
GP
MO
Tür
Tür
LP-2.3
GAPL
MO
42
BP
MO
44
PB
GAPL
A9
A8
A6
46
MO
2,95
LP-2.2
8
7
A11
Arndtstraße
zwischen
Karl-Liebknecht-Straße
und Arthur-Hoffmann-Straße
Anschluss an Blatt 2
GAPL
GP
Beginn Abschnitt 1
Bau-km 0+000,00
5689025
Tür
A5
6
5
4
geplanter Baum mit Nr. / Baumscheibe
Entwurfsbearbeitung:
50
Anschluss
an Bestand
3
1.48
%
31.00
m
2,5%
A3
GAPL
GP
2
2,5%
3,5%
MO
4,30
Art der Änderung
H = 15 000 m
5689025
1
Nr.
1 Reihe Betonsteinpflaster (auf Beton)
1
LP-1.4
A13
LP-1.3
A10
Tor
Tür
GAPL
2,5%
3,5%
2,50 2,50 2,50
geplanter Straßenablauf mit Nr.
Natursteinbord 21/20
Tür
MO
BB
GP
2
Bodenindikatoren (Aufmerksamkeitsfeld / Begleitstreifen)
FW-Zufahrt
SQ 1
2,5%
3,5%
2,50
3,5%
3,5%
2,50
SCH 1
A2 LP-2.1
Blatt 1
Bodenindikatoren (Richtungsfeld / Begleitstreifen)
51a
49
47
GP
Ba vorh. 2,58
sandgeschlämmte Schotterdecke neu / profilieren
2,5%
2,00
3,5%
A4
LP-1.1
MAPF
MO
Tür
2,5%
A1
Tür
Tor
Tür
GAPL
2,50
45
43
3,5%
Karl-Liebknecht-Straße
Martinstift
Wohnstätte für Menschen
mit Behinderungen
Fahrbahn (Anschlussarbeiten)
geplante Leuchte
Tür
Ba vorh. 2,50
Grundstückszufahrt
(Großpflaster-Granit / Großpflaster-Quarzporphyr)
5689050
A...
r
MO
Gehweg - vorh. Befestigung regulieren
0+165,00
Anschluss
an Bestand
5689050
Gehweg (Mosaikpflaster)
2520/i
PB
GAPL
0+150
Tür
MO
0+125
GAPL
2519/b
Abschnitt 1 - PKW-Stellplätze:
Nordseite = 32 Parkstände in Längsaufstellung
Südseite = 56 Parkstände in Senkrechtaufstellung
79
0+000
GP
Gehweg (Granitplatten)
3083/a
0+100
2520/r
0,80 %
147,49 m
0,50 %
65,45 m
3083/b
0+075
0+050
0+025
0,50 %
65,45 m
3083/g
Reg.-Nr.
Lageplan
Bau-km 0+000,00 bis 0+165,00
Maßstab: 1:250
aufgestellt:
5689000
3084
geprüft
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
geprüft:
Dipl.-Ing. Stiller
Sachbearbeiterin
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
Dr. Brüsewitz
Sachgebietsleiter
genehmigt:
317175
317150
317125
317100
317075
317050
317025
R 317000,115
H 5689006,896
R 317182,315
H 5688996,438
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
CARD-Projekt: Arndtstraße
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
Plotdatei: Achs 1-VE.PLT
Plotdatum: 06.02.18
95,5 cm x 29,7 cm = 0,284 m
2
Abschnitt 2 - PKW-Stellplätze:
Nordseite = 35 Parkstände in Senkrechtaufstellung
Südseite = 10 Parkstände in Längsaufstellung
geplante Leuchte
SD
SD
Anschluss an Blatt 1
SD
Kies
Bernhard-Göring-Straße
GAPL
GAPL
GAPL
Tor
20
GAPL
A30
LP-3.4
21
MO
22
LP-3.5
2,95
GAPL
GAPL
B
Kies
Tür
BVP
B
BVP
Kies
B
Tür
Kies
Tür
Kies
B
Fahrradanlehnbügel, Typ "Leipziger Bügel"
2,50%
Tür
1.48
%
31.00
m
SCH 2
geplante Querneigung
Datum
Name
Datum
Zeichen
%
0.68
0m
725.0
bearbeitet
01/2018
Bölke
gezeichnet
01/2018
Helmer
geprüft
01/2018
Reischke
Niederlassung Sachsen, Büro Leipzig
Ludwig-Erhard-Straße 55a, 04103 Leipzig
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von Gefälle
und Steigung in Prozent,
Länge der Gefälle(Steigungs) Strecke
und Halbmesser
Leiter der Niederlassung
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baugrundaufschluss
MO
VORENTWURF
Unterlage Nr.
5
Blatt Nr.
2
Zeichen
bearbeitet
gezeichnet
5689000
Esche:
ggf Schutzmaßnahmen
im Wurzelraum erforderlich
Ingenieurbüro für
Verkehrsanlagen
GmbH
IBV
4061
3
PB
2519
6
geplanter Baum mit Nr. / Baumscheibe
Entwurfsbearbeitung:
H = 15 000 m
1,00
SQ 2
Art der Änderung
Datum
BVP
54
2,00
1,00
A28 LP-3.3
GAPL
FW-Zufahrt
3794
19
Ba vorh.
Nr.
1 Reihe Betonsteinpflaster (auf Beton)
Arthur-Hoffmann-Straße
LP-3.2
Anschluss
an Bestand
2,00
A31
3,5%
A27
2,37
3,5%
18
A25
1,5%
17
BB
4,75
5
4096
BVP
MO
2,00
1,00
Natursteinbord 21/20 (Ba=3 cm)
1
1,5%
2,87
MAPF
Anschluss
an Bestand
Tor
SCH 5
Arndtstraße
5
2,37
1,5%
MO
3,00
4,50
1,5%
MO
2,00
A24
SCH 6
2,5%
MO
16
LP-3.1
BB
BB
4,75
3,5%
GAPL
2,98
2,37
5
2,50
3,5%
MAPF
5
2,5%
LP-2.6
2,37
2,5%
14
Ba vorh.
2,5%
A21
A19
4,30
4,50
2,5%
13
12
2,50
Natursteinbord 21/20
A32
A29
A26
2,5%
2,50 2,50 2,50
2,5%
2,5%
4,30
Ba vorh.
5,00
geplanter Straßenablauf mit Nr.
5689025
A23
2,5%
2,5%
5689025
4095
BVP
MAPF
2,5%
2,50
BB
2,50
6 x Radbügel
SD
15
3,5%
3,5%
Arndtstraße
2,50
SQ 2
MAPF
56
2,00
2
Bodenindikatoren (Aufmerksamkeitsfeld / Begleitstreifen)
A...
58
2,00
LP-1.6
Blatt 1
Bodenindikatoren (Richtungsfeld / Begleitstreifen)
MAPF
A22
Fahrbahn (Anschlussarbeiten)
SD
2,5%
A20
SCH 4
2,57
Grundstückszufahrt
(Großpflaster-Granit / Großpflaster-Quarzporphyr)
60
MAPF
Gehweg - vorh. Befestigung regulieren
Straßenbahn
GP
GAPL
Gehweg (Mosaikpflaster)
sandgeschlämmte Schotterdecke neu / profilieren
GAPL
3,5%
3,5%
LP-1.5
2,68
GAPL
MO
0+325
MO
MO
Parkstellflächen (Betonsteinpflaster, Typ "Mansfeld")
Ende Abschnitt 2
Bau-km 0+329,70
2523/n
0+300
0,35
Fahrbahn (Asphaltbefestigung)
Gehweg (Granitplatten)
MAPF
FP
317350
0,50 %
73,73 m
Albrecht-Dürer-Platz
6 x Radbügel
Zeichenerklärung
0,50 %
73,73 m
0+275
Zufahrt
8500 m
0+250
Ba vorh.
317325
0,85 %
35,90 m
Tor
Mauerfragmente
erhalten
317300
317275
H=
Beginn Abschnitt 2
Bau-km 0+220,05
Abschnitt 1 - PKW-Stellplätze:
Nordseite = 32 Parkstände in Längsaufstellung
Südseite = 56 Parkstände in Senkrechtaufstellung
GAPL
0+225
Ende Abschnitt 1
Bau-km 0+212,95
0+200
0+175
0+165,00
3083/d
4060
3
R 317354,108
H 5689050,952
5689050
0,85 %
35,90 m
0,80 %
147,49 m
53
5689050
317250
317225
317200
317175
R 317171,908
H 5689061,409
Arndtstraße
zwischen
Karl-Liebknecht-Straße
und Arthur-Hoffmann-Straße
geprüft
Reg.-Nr.
Lageplan
Bau-km 0+165,00 bis 0+329,70
Maßstab: 1:250
aufgestellt:
2519
1
2519
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
5689000
geprüft:
Dipl.-Ing. Stiller
Sachbearbeiterin
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
Dr. Brüsewitz
Sachgebietsleiter
genehmigt:
R 317350,426
H 5688986,807
31735
317325
317300
317275
317250
317225
317200
317175
R 317168,226
H 5688997,265
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, den
CARD-Projekt: Arndtstraße
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
Plotdatei: Achs 2-VE.PLT
Plotdatum: 06.02.18
95,5 cm x 29,7 cm = 0,284 m
2