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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1384399.pdf
Größe
9,8 MB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05702 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 429 "Wohngebiet Ziegelstraße", Aufstellungsbeschluss; 2. Bebauungsplan Nr. E-184 "Ziegeleiweg", Einstellung des Verfahrens; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Baalsdorf; Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Engelsdorf Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. 3. Die Einstellung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ wird beschlossen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ förmlich eingeleitet und das Verfahren zur Aufstellung des BPlanes Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet eingestellt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. E-184 wurde nach Beschluss der Satzung durch die Gemeinde Engelsdorf am 21.09.1998 nicht bekannt gemacht, da die Planung nicht den Zielen der Raumordnung entsprach und daher durch das Regierungspräsidium Leipzig nicht genehmigt werden konnte. Auch wurden nach der Eingemeindung zum 01.01.1999 durch die Stadt Leipzig geänderte städtebauliche Entwicklungsziele für diesen Standort am Siedlungsrand verfolgt. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Planziel zur Errichtung des Einfamilienhausstandortes richtet sich insbesondere auch an junge Familien. In Folge der Aufstellung des B-Planes ist daher von positiven Auswirkungen auf die Altersstruktur des Ortsteiles Baalsdorf auszugehen. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Näheres siehe Kap. 3 und 4 der Begründung zum B-Plan. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Ortschaftsrat Engelsdorf wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan B-Plan Nr. 429 4 Übersichtsplan B-Plan Nr. E-184 5 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan 3/3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 15000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Fläche des Plangebietes B-Plan Nr. 429 Fläche des Plangebietes B-Plan Nr. E-184 Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 3500, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 3500, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 10000, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Baalsdorf Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 07.06.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Planes) befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil Baalsdorf. Es umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und wird umgrenzt von • der Brandiser Straße sowie den südlich direkt daran angrenzenden Grundstücken im Norden, • den auf der Westseite des Christian-Wille-Weges gelegenen Siedlungsgrundstücken im Osten, • den nördlich der Straße Im Grunde gelegenen Wochenend- und Erholungsgrundstücken im Süden sowie • der Ziegelstraße im Westen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Die Fläche des Plangebietes wurde bis Anfang der 90-iger Jahre mit Ausnahme des südlichen Bereiches durch eine ehemalige Geflügelzucht-/Mastanlage genutzt. Seit Einstellung der gewerblichen Nutzung vor mehr als 20 Jahren liegt diese Fläche brach, die Gebäude verfielen und wurden in den letzten Jahren bis auf die Fundamente abgebrochen. Die Vegetation hat sich inzwischen Teile der nicht versiegelten Flächen mit entsprechendem Gehölzaufwuchs erschlossen. Der südliche Bereich (ca. 2,1 ha) des Plangebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche des Plangebietes ist mit Ausnahme der Ziegelstraße und eines nordöstlich daran angrenzenden Grundstückes in privatem Eigentum eines Eigentümers. Die Ziegelstraße dient als befahrbarer Weg zwar der Erschließung der angrenzenden wohn-, wochenend- und gewerblich genutzten Grundstücke. Sie ist jedoch bezüglich des vorhandenen Herstellungs- und Ausbauzustandes nicht für die Erschließung eines neuen Plangebietes geeignet. Beabsichtigt ist, die Fläche mit der Gewerbebrache und die landwirtschaftlich genutzte Fläche künftig individuell mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Aufgrund der Größe des Gebietes soll die Realisierung in Bauabschnitten erfolgen. Planungsrechtlich ist die Fläche derzeit mit Ausnahme des landwirtschaftlich genutzten Bereiches dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, da die Fläche im Norden, Osten und Westen von Siedlungsbereichen umgeben ist. Allerdings können entsprechend der locker bebauten Umgebungsstruktur derzeit auf dieser planungsrechtlichen Grundlage Vorhaben in dem Plangebiet lediglich entlang der Ziegelstraße und nur dann zugelassen werden, wenn die gesicherte Erschließung hergestellt bzw. nachgewiesen werden kann. Die Entwicklung eines Einfamilienhausstandortes in dem Flächenumfang des oben beschriebenen Plangebietes ist auf der derzeitigen planungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauGB hingegen nicht zulässig, da die dazu erforderliche Erschließung nicht gesichert ist und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals auf dieser planungsrechtlichen Grundlage nicht steuerbar ist. Der landwirtschaftlich genutzte südliche Bereich ist zudem derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Antrag des Eigentümers, die Fläche der Gewerbebrache und der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Wohnbaustandort für Einfamilienhäuser in individueller Bauweise zu entwickeln. Die Absicht steht im Einklang mit den in Überarbeitung befindlichen städtebaulichen Entwicklungszielen (STEP Wohnbauflächen) der seit Jahren wachsenden Stadt, in welcher insbesondere im Segment Einfamilienhausbau für eine weitere Entwicklung Flächenreserven nicht mehr bzw. nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Unabhängig 07.06.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 vom letztendlichen Ergebnis des neuaufgestellten STEP ist bezüglich der hier gegenständlichen Flächen unzweifelhaft erkennbar, dass diese zur Deckung des entsprechenden Baulandbedarfes geeignet sind, da es sich um die Wiedernutzung einer überwiegend bisher bereits baulich (gewerblich) genutzten Fläche handelt und die Aktivierung zu einer Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes im Ortsteil beiträgt. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des Plangebietes zu einem größeren Standort des individuellen Einfamilienhausbaus nur auf der planungsrechtlichen Grundlage eines Bebauungsplanes geschaffen werden können. Die Aufstellung des B-Planes ist zudem geboten, um öffentliche und private Belange der Nutzung der Flächen, insbesondere durch die geplante Inanspruchnahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche für das Vorhaben, sachgerecht abwägen zu können und auf dieser Grundlage eine Rechtssicherheit für die Entwicklung des Gebietes zu schaffen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern, • Gewährleistung einer aus städtebaulicher und funktionaler Sicht geordneten Entwicklung auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes mit Einfamilienhäusern in unterschiedlicher typologischer Ausprägung, • Beitrag zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die bauliche Umgebung und die Umwelt, • Sicherung des noch zu ermittelnden zusätzlichen Bedarfes an Flächen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: • Festsetzungen zur Größe und zu baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Baugrundstücke (Art und Maß der baulichen Nutzung), • Festsetzungen zur Bauweise, • Festsetzung von grundlegenden Gestaltungsanforderungen, • Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebietes und der einzelnen Grundstücke (bspw. Vorgartenbereiche), • Festsetzungen und Maßnahmen zur Verkehrserschließung: Anbindung des Gebietes an die überörtliche öffentliche Verkehrserschließung; Herstellung der inneren Erschließung; Absicherung des ruhenden Verkehrs; Schaffung fußläufiger Querungs- und Anbindungsmöglichkeiten von/zu angrenzenden Siedlungsbereichen, • Festsetzung erforderlicher Flächen und Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, • Schaffung von Möglichkeiten und Festsetzungen von Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energien nach Maßgaben des Klimaschutzprogrammes (EKSP) der Stadt Leipzig: bspw. solaroptimierte Ausrichtung von Gebäuden, Nutzung der Dachflächen zur Gewinnung von Solarenergie, Möglichkeit der Errichtung von geothermischen Anlagen etc. 07.06.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: Inanspruchnahme Fläche für Landwirtschaft Durch die Planung werden voraussichtlich ca. 2,1 ha Fläche für die Landwirtschaft für die Bebauung in Anspruch genommen werden. Die Belange der Landwirtschaft sind im Rahmen des Planverfahrens zu bewerten und mit den privaten und öffentlichen Belangen der Entwicklung als Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser sachgerecht abzuwägen. Zudem sind mit der Inanspruchnahme der Fläche für Landwirtschaft für die geplante bauliche Nutzung, insbesondere durch die Versiegelung von Flächen, Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, die im weiteren Planungsprozess zu ermitteln, zu bewerten und soweit erforderlich durch geeignete Maßnahmen vor Ort zu minimieren bzw. auszugleichen sind. Anpassung des Flächennutzungsplanes Der B-Plan wird voraussichtlich von der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) abweichen. Für das Plangebiet des B-Planes ist im FNP als allgemeine Art der baulichen Nutzung dargestellt: • Wohnbaufläche • Fläche für Landwirtschaft. Abweichend davon wird der B-Plan die besondere Art der baulichen Nutzung voraussichtlich wie folgt festsetzen: • Wohnbaufläche. Der FNP soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Das weitere Verfahren soll nach den frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) so gestaltet werden, dass auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes auch eine Planung und Entwicklung des Gebietes in Abschnitten möglich ist. Leipzig, 08.06.2018 gez. Stefan Heinig amt. Amtsleiter 07.06.2018