Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384399.pdf
Größe
9,8 MB
Erstellt
04.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05702
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Bebauungsplan Nr. 429 "Wohngebiet Ziegelstraße", Aufstellungsbeschluss;
2. Bebauungsplan Nr. E-184 "Ziegeleiweg", Einstellung des Verfahrens;
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Baalsdorf;
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Engelsdorf
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 429 wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429 gemäß § 2
Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.
3. Die Einstellung des Planverfahrens für den Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ wird
beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ förmlich eingeleitet und das Verfahren zur Aufstellung des BPlanes Nr. E-184 „Ziegeleiweg“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan
kenntlich gemachte Gebiet eingestellt werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. E-184 wurde nach Beschluss der Satzung
durch die Gemeinde Engelsdorf am 21.09.1998 nicht bekannt gemacht, da die Planung nicht
den Zielen der Raumordnung entsprach und daher durch das Regierungspräsidium Leipzig
nicht genehmigt werden konnte. Auch wurden nach der Eingemeindung zum 01.01.1999
durch die Stadt Leipzig geänderte städtebauliche Entwicklungsziele für diesen Standort am
Siedlungsrand verfolgt.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Planziel zur Errichtung des Einfamilienhausstandortes richtet sich insbesondere auch an
junge Familien. In Folge der Aufstellung des B-Planes ist daher von positiven Auswirkungen
auf die Altersstruktur des Ortsteiles Baalsdorf auszugehen.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Näheres siehe Kap. 3 und 4
der Begründung zum B-Plan.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine
Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Ortschaftsrat Engelsdorf wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan B-Plan Nr. 429
4 Übersichtsplan B-Plan Nr. E-184
5 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“
Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 15000, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Fläche des Plangebietes B-Plan Nr. 429
Fläche des Plangebietes B-Plan Nr. E-184
Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 3500, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. E-184 „Ziegeleiweg“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 3500, Stand: 2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 10000, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 429
„Wohngebiet Ziegelstraße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Baalsdorf
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
07.06.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Planes) befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im
Ortsteil Baalsdorf.
Es umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und wird umgrenzt von
•
der Brandiser Straße sowie den südlich direkt daran angrenzenden Grundstücken im Norden,
•
den auf der Westseite des Christian-Wille-Weges gelegenen Siedlungsgrundstücken im Osten,
•
den nördlich der Straße Im Grunde gelegenen Wochenend- und Erholungsgrundstücken im
Süden sowie
•
der Ziegelstraße im Westen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Die Fläche des Plangebietes wurde bis Anfang der 90-iger Jahre mit Ausnahme des südlichen Bereiches durch eine ehemalige Geflügelzucht-/Mastanlage genutzt. Seit Einstellung der gewerblichen
Nutzung vor mehr als 20 Jahren liegt diese Fläche brach, die Gebäude verfielen und wurden in den
letzten Jahren bis auf die Fundamente abgebrochen. Die Vegetation hat sich inzwischen Teile der
nicht versiegelten Flächen mit entsprechendem Gehölzaufwuchs erschlossen. Der südliche Bereich
(ca. 2,1 ha) des Plangebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche des Plangebietes ist mit
Ausnahme der Ziegelstraße und eines nordöstlich daran angrenzenden Grundstückes in privatem
Eigentum eines Eigentümers. Die Ziegelstraße dient als befahrbarer Weg zwar der Erschließung der
angrenzenden wohn-, wochenend- und gewerblich genutzten Grundstücke. Sie ist jedoch bezüglich
des vorhandenen Herstellungs- und Ausbauzustandes nicht für die Erschließung eines neuen Plangebietes geeignet.
Beabsichtigt ist, die Fläche mit der Gewerbebrache und die landwirtschaftlich genutzte Fläche künftig individuell mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Aufgrund der Größe des Gebietes soll die Realisierung in Bauabschnitten erfolgen.
Planungsrechtlich ist die Fläche derzeit mit Ausnahme des landwirtschaftlich genutzten Bereiches
dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen, da die Fläche im Norden, Osten und Westen von
Siedlungsbereichen umgeben ist. Allerdings können entsprechend der locker bebauten Umgebungsstruktur derzeit auf dieser planungsrechtlichen Grundlage Vorhaben in dem Plangebiet lediglich entlang der Ziegelstraße und nur dann zugelassen werden, wenn die gesicherte Erschließung hergestellt
bzw. nachgewiesen werden kann. Die Entwicklung eines Einfamilienhausstandortes in dem Flächenumfang des oben beschriebenen Plangebietes ist auf der derzeitigen planungsrechtlichen
Grundlage nach § 34 BauGB hingegen nicht zulässig, da die dazu erforderliche Erschließung nicht
gesichert ist und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals auf dieser planungsrechtlichen Grundlage nicht steuerbar ist. Der landwirtschaftlich genutzte südliche Bereich ist zudem derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der Antrag des Eigentümers, die Fläche der
Gewerbebrache und der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Wohnbaustandort für Einfamilienhäuser in individueller Bauweise zu entwickeln. Die Absicht steht im Einklang mit den in Überarbeitung befindlichen städtebaulichen Entwicklungszielen (STEP Wohnbauflächen) der seit Jahren
wachsenden Stadt, in welcher insbesondere im Segment Einfamilienhausbau für eine weitere Entwicklung Flächenreserven nicht mehr bzw. nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Unabhängig
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
vom letztendlichen Ergebnis des neuaufgestellten STEP ist bezüglich der hier gegenständlichen
Flächen unzweifelhaft erkennbar, dass diese zur Deckung des entsprechenden Baulandbedarfes geeignet sind, da es sich um die Wiedernutzung einer überwiegend bisher bereits baulich (gewerblich)
genutzten Fläche handelt und die Aktivierung zu einer Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes im Ortsteil beiträgt.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des Plangebietes zu einem größeren Standort des individuellen Einfamilienhausbaus nur auf der planungsrechtlichen
Grundlage eines Bebauungsplanes geschaffen werden können. Die Aufstellung des B-Planes ist zudem geboten, um öffentliche und private Belange der Nutzung der Flächen, insbesondere durch die
geplante Inanspruchnahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche für das Vorhaben, sachgerecht
abwägen zu können und auf dieser Grundlage eine Rechtssicherheit für die Entwicklung des Gebietes zu schaffen.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:
•
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern,
•
Gewährleistung einer aus städtebaulicher und funktionaler Sicht geordneten Entwicklung auf
Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes mit Einfamilienhäusern in unterschiedlicher
typologischer Ausprägung,
•
Beitrag zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die bauliche Umgebung und die Umwelt,
•
Sicherung des noch zu ermittelnden zusätzlichen Bedarfes an Flächen und Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
•
Festsetzungen zur Größe und zu baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Baugrundstücke (Art
und Maß der baulichen Nutzung),
•
Festsetzungen zur Bauweise,
•
Festsetzung von grundlegenden Gestaltungsanforderungen,
•
Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebietes und der einzelnen Grundstücke (bspw. Vorgartenbereiche),
•
Festsetzungen und Maßnahmen zur Verkehrserschließung: Anbindung des Gebietes an die
überörtliche öffentliche Verkehrserschließung; Herstellung der inneren Erschließung; Absicherung des ruhenden Verkehrs; Schaffung fußläufiger Querungs- und Anbindungsmöglichkeiten
von/zu angrenzenden Siedlungsbereichen,
•
Festsetzung erforderlicher Flächen und Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich,
•
Schaffung von Möglichkeiten und Festsetzungen von Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energien nach Maßgaben des Klimaschutzprogrammes (EKSP) der Stadt Leipzig: bspw. solaroptimierte Ausrichtung von Gebäuden, Nutzung der Dachflächen zur Gewinnung von Solarenergie, Möglichkeit der Errichtung von geothermischen Anlagen etc.
07.06.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 429 „Wohngebiet Ziegelstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
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Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
Inanspruchnahme Fläche für Landwirtschaft
Durch die Planung werden voraussichtlich ca. 2,1 ha Fläche für die Landwirtschaft für die Bebauung in Anspruch genommen werden. Die Belange der Landwirtschaft sind im Rahmen des Planverfahrens zu bewerten und mit den privaten und öffentlichen Belangen der Entwicklung als Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser sachgerecht abzuwägen. Zudem sind mit der Inanspruchnahme der
Fläche für Landwirtschaft für die geplante bauliche Nutzung, insbesondere durch die Versiegelung
von Flächen, Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, die im weiteren Planungsprozess zu ermitteln, zu bewerten und soweit erforderlich durch geeignete Maßnahmen vor Ort zu minimieren
bzw. auszugleichen sind.
Anpassung des Flächennutzungsplanes
Der B-Plan wird voraussichtlich von der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP)
abweichen.
Für das Plangebiet des B-Planes ist im FNP als allgemeine Art der baulichen Nutzung dargestellt:
•
Wohnbaufläche
•
Fläche für Landwirtschaft.
Abweichend davon wird der B-Plan die besondere Art der baulichen Nutzung voraussichtlich wie
folgt festsetzen:
•
Wohnbaufläche.
Der FNP soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Das weitere Verfahren soll nach den frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
so gestaltet werden, dass auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes auch eine Planung
und Entwicklung des Gebietes in Abschnitten möglich ist.
Leipzig, 08.06.2018
gez.
Stefan Heinig
amt. Amtsleiter
07.06.2018