Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418027.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
18.07.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06105
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat Tim Elschner
Stadtrat Christopher Zenker
Betreff:
Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender
städtebaulicher Vertrag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
22.08.2018
28.08.2018
06.09.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der CG City Leipzig Nord GmbH & Co.
KG als Vorhabenträgerin den Abschluss eines die Planungs- und
Entwicklungsvereinbarung ergänzenden städtebaulichen Vertrages im Sinne der
„Kooperativen Baulandentwicklung“ mit folgenden Maßgaben zu verhandeln:
Zu Gunsten der Vorhabenträgerin wird insbesondere die Bruttogeschossfläche auf
voraussichtlich ca. 320.000 m² festgesetzt. Die Bruttogeschossfläche für „Wohnen“
wird auf ca. 217.000 m² und die Gewerbefläche auf ca. 98.000 m² erhöht. Der Anteil
der Gemeinbedarfsfläche verringert sich auf voraussichtlich ca. 27.000 m².
Im Gegenzug sind von der Vorhabenträgerin folgende in ihrem Eigentum befindlichen
Flächen kostenfrei an die Stadt zu übertragen:
a) das gesamte Baufeld „Schulcampus“ (also einschließlich der für das LeibnizGymnasium vorgesehen Sporthalle und der Sportfreiflächen),
b) das Baufeld 25 „kulturelle Nutzungen“ sowie die für den angrenzenden
„Sportpark“ vorgesehene Fläche sowie die darauf befindlichen Gebäude,
c) das Baufeld 26 „Lokschuppen“ (Vorhalten für eine öffentliche Nutzung) ,
d) die Baufelder 10 und 11 für die Umsetzung kooperativer Wohnprojekte
(Vergabe im Konzeptverfahren).
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie viele Plätze auf dem
„Schulcampus“ und in den Kitas bei einer erhöhten Einwohnerzahl im Stadtquartier
benötigt werden.
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3. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass in Bezug auf die in Beschlusspunkt 1.
genannten Flächenübertragungen seitens der Vorhabenträgerin keine
unabänderlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden und etwaige
bestehende Miet- oder Pachtverträge bis zu einer Entscheidung über diese Flächen
befristet verlängert und gegebenenfalls ausgesprochene Kündigungen
zurückgenommen werden.
4. Der ergänzende städtebauliche Vertrag ist dem Stadtrat zusammen mit dem
Masterplan bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Sachverhalt:
Auf dem Gelände des ehemaligen Freiladebahnhofes an der Eutritzscher Straße
entsteht ein neues Stadtquartier. Die Stadt und die Vorhabenträgerin, die CG City
Leipzig Nord GmbH & Co. KG, haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, die
überwiegend brachliegende Fläche zu einem gemischten und grünen Stadtteil mit
innerstädtischer Dichte zu entwickeln. Geplant sind Wohnungen, Gastronomie und
Einzelhandel, aber auch über 330 Kitaplätze sowie zwei Schulen.
Grundlage für die Entwicklung war der Stadtratsbeschluss vom April 2016. Gemeinsam
haben die Fraktionen von SPD und CDU für das Areal des Eutritzscher
Freiladebahnhofes die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 416 beantragt. Des
weiteren wurde der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen,
mit welchem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 416 eine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 156 ff
BauGB einzuleiten.
Im April 2017 hat der Stadtrat den zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin
verhandelten städtebaulichen Vertrag (Planungs- und Entwicklungsvereinbarung) bestätigt.
Mit einer Protokollnotiz wurde die Stadtverwaltung beauftragt, durch Abschluss einer
vertraglichen Regelung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung eine förmliche
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches zu vermeiden.
Mit der Einigung auf die Anwendung der Verfahrensgrundsätze zur „Kooperativen
Baulandentwicklung“ konnte nach Fassung des Einleitungsbeschlusses die förmliche
Festlegung des Entwicklungsbereiches vermieden werden.
Insbesondere auf Grundlage des breit angelegten Bürgerbeteiligungsverfahrens und der
Ergebnisse einer durchgeführten Städtebauwerkstatt soll nun in einem weiteren Schritt der
Masterplan, voraussichtlich bis zum Ende des IV. Quartals 2018, vom Stadtrat beschlossen
werden. Bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sind drei Jahre Planungszeit
vorgesehen.
Aufgrund der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und der Nutzungsverteilung
(letzter Arbeitsstand: Nachbarschaftsforum Juni 2018) sprechen sich die Antragsteller für
den Abschluss eines ergänzenden städtebaulichen Vertrages aus. In Bezug auf das zu
erarbeitende endgültige Nutzungskonzept zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die
wesentlichen und in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vereinbarten „vorläufigen“
städtebaulichen (Flächen-)kennziffern deutlich zugunsten der Vorhabenträgerin verschieben
werden:
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Die Bruttogeschossfläche (ohne soziale Infrastruktur) erhöht sich von ca. 280.000 m² auf
zuletzt ca. 320.000 m². Damit einher geht insbesondere eine Erhöhung der
Bruttogeschossfläche für „Wohnen“ von ca. 196.000 m² auf ca. 217.000 m². Auch die
vorgesehenen Gewerbefläche erhöht sich von ca. 84.000 m² auf ca. 98.000 m², während
sich der Anteil der Gemeinbedarfsfläche von ca. 31.000 m² auf ca. 27.000 m² verringert, dies
vor dem Hintergrund, dass sowohl die für das Leibniz-Gymnasium vorgesehene Sporthalle
als auch die Freifläche in den „Schulcampus“ integriert werden sollen.
Zum Ausgleich dieses wirtschaftlich nicht unerheblichen Vorteils für die Vorhabenträgerin
halten die Antragsteller die kostenfreie Übertragung der im Beschlusspunkt 2. genannten
und im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Baufelder und Flächen für unbedingt
angemessen. Die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens wird dadurch keinesfalls in Frage
gestellt. Eine Angemessenheitsprüfung ist vorab durchzuführen.
Mit den genannten Flächenübertragungen erhält die Stadt die gestalterische Möglichkeit, in
diesem neuen Stadtquartier mit einer „Kulturmeile“, einem „Sportpark“ sowie mit der
Beförderung kooperativer Wohnprojekte wichtige stadtentwicklungspolitische Ziele
umzusetzen. Insbesondere in Bezug auf „Kulturmeile“ und „Sportpark“ sind bestehende
Nutzungskonkurrenzen zum Umfeld so zu lösen, dass diese Projekte in ihrer Umsetzung
nicht gefährdet werden. Die Übertragung des gesamten Baufeldes „Schulcampus“ ist mit
dem Wegfall des ursprünglich für das Leibniz-Gymnasium vorgesehenen eigenen Standortes
einer Sporthalle sowie der Sportfreiflächen zu begründen.
Die Antragsteller sind deshalb der Auffassung, dass aufbauend auf die Planungs- und
Entwicklungsvereinbarung zwischen Stadt und Vorhabenträgerin weiter im Sinne der
„Kooperativen Baulandentwicklung“ zu verhandeln ist und diese Verhandlungen in einen die
Planungs- und Entwicklungsvereinbarung ergänzenden städtebaulichen Vertrag münden
sollen, der im Ergebnis der Intention dieses Antrages gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorhabenträgerin seitens des Oberbürgermeisters
aufzufordern, in Bezug auf die in Beschlusspunkt 1. genannten Flächenübertragungen keine
unabänderlichen, insbesondere baulichen, Veränderungen vorzunehmen
Anlagen:
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