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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1379228.pdf
Größe
232 kB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
21.07.18, 08:54

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05632 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Grundsatzbeschluss zur Finanzierung Ausbau Verwaltungsobjekt Röschenhof Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Umwelt und Ordnung Verwaltungsausschuss 05.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Grundsatzbeschluss zur Finanzierung Ausbau Verwaltungsobjekt Röschenhof (Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig) wird gefasst. 2. Die Gesamtkosten i. H. v. 299.000 € werden als außer-/überplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 bestätigt. Davon entfallen: - 137.000 € für das Operative Zentrum Tierseuchen (OZ), welche i.H.v. 127.000 € im PSP-Element „Am Röschenhof“ (7.0000205.700/ SK 78511000) und i.H.v. 4.000 € im PSP-Element „bewegliches AV Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt“ (7.0000092.710/ SK 78327400) sowie i.H.v. 6.000 € (Teil konsumtiv) im PSP-Element „Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz“ (1.100.12.2.1.06/ SK 42531000) bestätigt werden. und - 162.000 € für den Ausbau des Dachgeschosses für zusätzliche Büroräume, welche im PSP-Element „Am Röschenhof“ (7.0000205.700/ SK 78511000) bestätigt werden. 3. Die Deckung der Mittel erfolgt zum einen für das Operative Zentrum Tierseuchen i.H.v. 127.000 € (Ausbau) und 4.000 € (Erstausstattung – Gerät Desinfektion/Reinigung) aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000) sowie weitere 6.000 € (Erstausstattung Einrichtungsgegenstände) aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 4. Die Deckung der Mittel erfolgt zum anderen für den Ausbau des Dachgeschosses für zusätzliche Büroräume i.H.v. 162.000 € je zur Hälfte aus den PSP-Elementen 7.0000168.700 und 7.0000203.700. 1/8 2/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 01/2018 12/2018 Aufwendungen Finanzhaushalt wo veranschlagt 6.000 1.100.12.2.1.06 SK 42531000 289.000 4.000 7.0000205.700 SK 78511000 7.0000092.710 SK 78327400 Einzahlungen Auszahlungen 01/2018 x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge 12/2018 nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 3/8 Sachverhalt: Fortführung Ausbau Verwaltungsgebäude Röschenhof: Einbau Operatives Zentrum Tierseuchen und abschließender Ausbau Dachgeschoß zur Schaffung von Büroarbeitsplätzen Im ausschließlich vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt genutzten Verwaltungsgebäude Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig („Röschenhof“) werden ein Teil der Kellerräume zum Operativen Zentrum für Tierseuchen (OZ) umgebaut und das bisher weitestgehend ungenutzte (bereits vorausgebaute) Dachgeschoß zur Unterbringung des Fachpersonals (Büroarbeitsplätze) hergerichtet. Notwendigkeit des Operativen Zentrums Die Verpflichtung zur Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungszentren besteht laut § 30 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG): „Sehen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes vor, dass im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche Tierseuchenbekämpfungszentren eingerichtet werden müssen, so treffen der Bund und die Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die erforderlichen Maßnahmen, damit die Tierseuchenbekämpfungszentren bei Ausbruch der Tierseuche unverzüglich einsatzbereit sind.“ Die entspr. EU-Rechtsakte sind: Maul- und Klauenseuche (MKS) - Richtlinie 2003/85/EG (Artikel 74-77), Schweinepest (KSP) - Richtlinie 2001/89 Afrikanische Schweinepest (ASP) - Richtlinie 2002/60 Geflügelpest - Richtlinie 2005/94/EG (Artikel 62) § 10 Abs. 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) legt fest, dass „bei den Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (Veterinäramt) Tierseuchenbekämpfungszentren bestehen, die bei Verdacht oder Feststellung des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche nach § 30 Abs. 2 TierGesG aktiviert werden. (…) Die Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (Veterinäramt) erarbeiten einen Tierseuchenkrisenplan, in welchem die im Rahmen ihrer Zuständigkeit durchzuführenden Maßnahmen im Fall eines Verdachtes oder der Feststellung des Ausbruchs einer Tierseuche geregelt sind.“ Die Vorgaben zu Aufbau und Ausstattung lokaler Tierseuchenbekämpfungszentren gemäß Buchstabe E der VwV Landestierseuchenkrisenplan auf Ebene der kreisfreien Städte werden durch den Tierseuchenkrisenplan der Stadt Leipzig (TKPL), DA 06/2017 – Tierseuchenkrisenplan, umgesetzt. Beschreibung der Maßnahme Die Mindestanforderungen für die Ausstattung von Bekämpfungszentren sind dem bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuch zu entnehmen (Anlage). Bei der Erstellung des TKPL wurden mögliche Synergieeffekte hinsichtlich bereits im Gebäude vorhandener Räumlichkeiten und Datenverarbeitungstechnik sowie vorhandener technischer Einrichtungen (hier Stiefelwäsche und Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion) im Keller berücksichtigt. Entsprechend bietet sich an, die Kellerräume des VLA baulich so zu ertüchtigen, dass die Anforderungen an ein Tierseuchenbekämpfungszentrum auf lokaler Ebene erfüllt werden. Das Kellergeschoss eignet sich insbesondere wegen bestehender separater Zu- und Ausgänge und der Anordnung der Räume. Zugangsbeschränkungen, Schwarz-WeißTrennung und Zwangsführung von Personen sind zu realisieren, ohne die sonstige Nutzung 4/8 des Gebäudes wesentlich zu beeinflussen. Gleichzeitig ermöglichen die „kurzen Wege“ (OZ und VLA in einem Haus) schnelles Reagieren und die (Mit-) Nutzung der Amtsressourcen. Bei der Sanierung der Liegenschaft „Röschenhof“ 2009 wurde den nutzerspezifischen Anforderungen des VLA (z. B. Tierverkehr, Lagerflächen, Labor, Apotheke, Stellplätze) Rechnung getragen. Der Mehrbedarf für den Einbau eines Operativen Zentrums (Punkt 2.1 DA 06/2017) in den Kellerräumen des Röschenhof beträgt laut Amt für Gebäudemanagement 127.000 €. Der geschätzte Mehraufwand für die Erstausstattung des OZ gemäß den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs (TSBH) beträgt 10.000 €. Der TKPL sieht vor, das Tierseuchenkrisenzentrum inclusive des Operativen Zentrums auch beim Auftreten von Tierseuchen zu nutzen, bei denen dies rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dabei handelt es sich z.B. um Zoonosen wie die Salmonellose der Rinder (2017 in Leipzig, 10 x in Sachsen und 107 x in Deutschland amtlich festgestellt), Milzbrand (2012 und 2014 in Sachsen-Anhalt) oder Rindertuberkulose (2017 3 x in Deutschland). Die Nutzung des Operativen Zentrums bereits bei Verdachtsfällen oder bei sonstigen Tierseuchen entspricht den gesetzlichen Vorgaben, senkt das Risiko der Weiterverbreitung und steigert die Effizienz der Bekämpfung. Im Ausnahmefall kann das Operative Zentrum auch vorübergehend als Tollwutquarantäne benutzt werden. Die einzubauenden technischen Vorrichtungen verbessern zudem die Vorrausetzungen für die sachgerechte Reinigung und Desinfektion von Gebrauchsgegenständen (Schutzkleidung, Stiefel, Tiertransportbehälter usw.) im Tagesgeschäft des Amtes und erfüllen die Vorgaben zum Arbeitsschutz (Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, div. Technische Regeln zum Infektionsschutz). Begründung des überplanmäßigen Mehrbedarfs 2018 Mit In-Kraft-Treten des TKPL als kommunale Rechtsgrundlage konnten die regulären Planungen zur baulichen Ertüchtigung der Kellerräume des Verwaltungsgebäudes TheodorHeuss-Straße 43, 04328 Leipzig („Röschenhof“) zum Operativen Zentrum und dessen Erstausstattung gemäß des bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs (TSBH) begonnen werden. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt reellen aber abstrakten Gefahr der Einschleppung einer der im TKPL geregelten Tierseuchen war eine Einstellung der benötigten Mittel in den nächsten Doppelhaushalt zielführend. Die rasante Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Europäischen Union mit tausenden Neuausbrüchen in den baltischen Staaten und Polen sowie Neuausbrüchen in Rumänien und Tschechien hat dazu geführt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, als oberste Bundesbehörde im Dezember 2017 ein hohes Risiko für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland festgestellt hat. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2018 der Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten die konkrete Vorgaben der EU zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ins nationale Recht umsetzt. Eine frühere Umsetzung war auf Grund der geschäftsführenden Bundesregierung nicht möglich. Die nun umgesetzten Maßnahmen wie die Entgegennahme von Blut-, Urin- und anderen Gewebeproben/Tierkörpern aus seuchenverdächtigen oder zu überwachenden Tierhaltungen bzw. von Wildschweinen, die Ausgabe von Schutzkleidung und Probenentnahmeutensilien an Externe (praktizierende Tierärzte, Jäger) sind unter Beachtung strikter Schwarz-Weiß-Trennung mit Duschen und Zwangsführung für Personen nur in einem funktionstüchtigen und ausreichend dimensionierten OZ durchführbar. Ein Zuwarten, sprich die Aufnahme der benötigten Mittel für die bauliche Ertüchtigung und Erstausstattung des OZ in die nächste Haushaltsplanung ist somit nicht mehr möglich. 5/8 Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, bei Verdacht oder Ausbruch einer Tierseuche das Krisenzentrum unverzüglich zu aktivieren, sind überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 79 (1) Sächs. GemO in 2018 zu realisieren. Notwendigkeit Dachgeschoss-Ausbau (3. OG) Aufgrund von Personalzuwachs im VLA (2018 +1,5 VZÄ, HH 2019/2020 + 3,0 VZÄ, Besetzung einer Stelle Lebensmittelkontrolleur befristet aus Arbeitszeitanteilen 2018 + 1,0 VZÄ) werden sechs zusätzliche Büroarbeitsplätze benötigt. Für Auszubildende und Praktikanten hat das VLA ebenfalls entspr. städtischer Vorgaben Büroarbeitsplätze bereitzuhalten. Das VLA strebt an, zu Beginn des Ausbildungsjahres ab 01.12.2018 zwei Lebensmittelkontrolleure auszubilden. Hierfür werden zwei weitere PC-Arbeitsplätze benötigt. Das VLA liegt aktuell bzgl. des Kriteriums „IST-Bürofläche“ mit 15,03 m²/ Stelle im Ämtervergleich im hinteren Bereich, was die effiziente Nutzung der Ressource „Bürofläche“ verdeutlicht. Der Bedarf entsteht auch durch notwendige strukturelle Änderungen innerhalb des Amtes. Der Bereich Verwaltung/Haushalt soll zukünftig aus der Abteilung Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz körperlich herausgelöst und die DV-Administration (0,5 VZÄ, siehe oben), derzeit noch in Personalunion mit der Sekretärin der Amtsleiterin, benötigt ebenfalls einen Arbeitsplatz. Die Unterbringung weiterer sechs Mitarbeiter und zwei LMK in Fortbildung in den vorhandenen Büroräumen ist aus Platzgründen nicht möglich. In der Stellungnahme zur Informationsvorlage Nr. VI-DS-04495 Erarbeitung eines Konzeptes zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung - TOP 10.1 der DB OBM am 05.09.2017; TOP 9.1 der DB OBM am 11.09.2017 – wurde auf den Bedarf hingewiesen. Im Ämtergespräch mit dem Hauptamt am 26.01.2016 wurde im Konsens festgestellt, dass ein künftig eintretender Personalzuwachs innerhalb der Fachliegenschaft abgefangen werden kann. Die Entscheidung zur Nutzung der seinerzeit leerstehenden städtischen Liegenschaft Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig, zur Verwaltungsunterbringung und deren schrittweise Sanierung erfolgten für eine prognostizierte Nutzungsdauer von 30-40 Jahren. Die Liegenschaft ist auch mittel- und langfristig für das VLA als zweckmäßiger Standort einzustufen. Der angestrebte Ausbau des 3. Obergeschosses zur Unterbringung von Personal des VLA wird auch im Hinblick auf den mittelfristig prognostizierten Stellenzuwachs als erforderlich angesehen. Der Aufwand hierfür ist nach bereits erfolgter Dachsanierung 2015 mit nunmehr noch 162.000 € als „überschaubar“ einzuschätzen. Zeitgleicher Ausbau von Keller (OZ) und Dachgeschoss Vor dem Hintergrund, dass beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Sachsen von einer Nutzung des Operativen Zentrums und der damit verbundenen strickten Schwarz-Weißtrennung für die Dauer von mehreren Jahren (mindestens bis 2 Jahre nach dem letzten positiv getesteten Wildschwein) zu rechnen ist, ist die Durchführung der Bauarbeiten zur Einrichtung des Operativen Zentrums zeitgleich mit dem angestrebten Ausbau des 3. Obergeschosses unumgänglich. Die Durchführung von Baumaßnahmen während des Betriebs des OZ wäre aufgrund der Zugangsbeschränkungen zum Gebäude (für Bauarbeiten nur über den Vordereingang und ggf. notwendiger Desinfektionsmaßnahmen) praktisch undurchführbar bzw. wenn überhaupt nur über einen unverhältnismäßigen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand möglich. 6/8 Ermittlung der Gesamtkosten durch das Amt für Gebäudemanagement Umbaumaßnahmen zur Schaffung von nutzbaren Büroräumen im 3. OG - Fensterinstandsetzung, Herstellung der Gang- und Schließbarkeit - Heizung - Herstellung Sanitärräume - Dachreparatur Gebälk - Beseitigung von Altnässeschäden - Elektroinstallation - Datenverkabelung - Malerarbeiten - Bodenbelag mit vorheriger Unterbodensanierung (alte Dielung) - Schlosserarbeiten/Überarbeitung Türen - Instandsetzung Gangbereiche/Fluchtwege Kosten: 162.000 € Umbaumaßnahmen im Kellerbereich Schaffung Schwarz-Weiss-Trennung (Herstellung von Lager,- Dusch,- und Sanitärräumen mit getrennter Zuwegung) - teilweise Trockenlegung - Wasser/Abwasser/Sanitär - Fliesen/Beschichtung - Fenster/Türen - Hebeanlage/ Entwässerungstechnik - Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Überarbeitung Schleuse - Unterhangdecke - Sanierung Außentreppe - Fußbodenaufbau - Malerarbeiten Kosten: 127.000 € Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: Ausbau Verwaltungsobjekt Röschenhof Kellerausbau Operatives Zentrum Tierseuchen (OZ) Erstausstattung OZ Gerät Desinfektion/Reinigung, Schrank investiv Erstausstattung OZ BGA unter 410 € Zwischensumme OZ gesamt Dachgeschossausbau Büros Gesamt je Teil-HH Gesamtkosten der Maßnahmen investiv konsumtiv 127.000 € 4.000 € 6.000 € 137.000 € 162.000 € 293.000 € 7/8 6.000 € 299.000 € Anlagen: 1 - Mindestanforderungen für die räumliche Ausstattung eines Bekämpfungszentrums 2 - Grundriss Kellergeschoß (nichtöffentlich) 3 - Grundriss Dachgeschoß (nichtöffentlich) 8/8 Anlage Mindestanforderungen für die räumliche Ausstattung eines Bekämpfungszentrums Absperrung des Geländes gegen unbefugtes Betreten / Befahren / Wildtiere (es kann ein „einfacher Bauzaun“ eingesetzt werden) PKW-Verkehr - getrennte An- und Abfahrtsmöglichkeiten für PKW (reine und unreine Seite) Platz für eine Desinfektionsschleuse (bei Geflügelpest, MKS) bzw. Durchfahrwanne bei Schweinepest evtl. Möglichkeit zum Einrichten von Schaumdesinfektionsanlagen Warenlieferungen über die reine Seite Parkplätze im reinen und unreinen Bereich Personenverkehr Einteilung des Bekämpfungszentrums in zwei Bereiche Weißer Bereich - mindestens 3 Büroräume (mit Telefon, PC´s mit Internet, TSN, Balvi-IP, Word, Excel, Powerpoint usw., Schreibtische usw.) mindestens 1 Besprechungsraum Sozialraum/Aufenthaltsraum/Küche (wichtig) Warenlager für Materialien wie Schutzkleidung, Untersuchungsmaterial, Verwaltung usw. Sanitärräume getrennt für Männer und Frauen Schwarzer Bereich - Desinfektionsschleuse (kann außerhalb des Gebäudes stattfinden, für Außenreinigung und Desinfektion der Fahrzeuge von den Betrieben) Annahmebereich für Proben, Verbrauchsgüter, Tötungsgeräte, ausgefüllte Dokumente evtl. Fotokopierraum (unreine Dokumente werden fotokopiert) mit Abgrenzung zum reinen Teil, entweder durch Türen oder durch behelfsmäßige Trennwände Container für Abfall Bereich zum Reinigen und Desinfizieren von Materialien und Tötungsgeräten Bereich zum Reinigen von Fahrzeuginnenräumen Toiletten und Duschen (möglichst mit Zugang zum weißen Bereich zur Ankleidung) in einem Impfzentrum, Möglichkeit zur Lagerung von Vakzinen (Kühlschrank) Hinweis: Im Bekämpfungszentrum muss mind. ausreichend Platz für die Organisation und Durchführung der Betriebsbesuche zur Untersuchung, Probenahme, Impfung, Epidemiologie und Tötung („unreine Tätigkeiten“) vorhanden sein. Bei der Planung sollte schwerpunktmäßig auf die Einteilung in reine und unreine Seiten geachtet werden. Wichtig ist, dass der Personenverkehr vom unreinen Bereich in den reinen Bereich nach dem Prinzip der Einbahnstraße abläuft. Als Bekämpfungszentren können Sportanlagen, Anlagen von Schützenvereinen, soweit diese über Duschen verfügen, oder auch Tiefgaragen geeignet sein. Je nach Tierdichte der Kommune müssen größere Räume und mehrere Büros eingeplant werden.