Daten
Kommune
Leipzig
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1379228.pdf
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232 kB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
21.07.18, 08:54
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Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05632
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Grundsatzbeschluss zur Finanzierung Ausbau Verwaltungsobjekt Röschenhof Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Verwaltungsausschuss
05.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Grundsatzbeschluss zur Finanzierung Ausbau Verwaltungsobjekt Röschenhof
(Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig) wird gefasst.
2. Die Gesamtkosten i. H. v. 299.000 € werden als außer-/überplanmäßige
Auszahlungen/Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 bestätigt.
Davon entfallen:
- 137.000 € für das Operative Zentrum Tierseuchen (OZ), welche i.H.v. 127.000 €
im PSP-Element „Am Röschenhof“ (7.0000205.700/ SK 78511000) und i.H.v.
4.000 € im PSP-Element „bewegliches AV Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsamt“ (7.0000092.710/ SK 78327400) sowie i.H.v. 6.000 €
(Teil konsumtiv) im PSP-Element „Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz“
(1.100.12.2.1.06/ SK 42531000) bestätigt werden.
und
- 162.000 € für den Ausbau des Dachgeschosses für zusätzliche Büroräume, welche
im PSP-Element „Am Röschenhof“ (7.0000205.700/ SK 78511000) bestätigt
werden.
3. Die Deckung der Mittel erfolgt zum einen für das Operative Zentrum Tierseuchen
i.H.v. 127.000 € (Ausbau) und 4.000 € (Erstausstattung – Gerät
Desinfektion/Reinigung) aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt" (1098700000) sowie weitere 6.000 € (Erstausstattung Einrichtungsgegenstände) aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Deckung der Mittel erfolgt zum anderen für den Ausbau des Dachgeschosses für
zusätzliche Büroräume i.H.v. 162.000 € je zur Hälfte aus den PSP-Elementen
7.0000168.700 und 7.0000203.700.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
01/2018
12/2018
Aufwendungen
Finanzhaushalt
wo veranschlagt
6.000
1.100.12.2.1.06
SK 42531000
289.000
4.000
7.0000205.700
SK 78511000
7.0000092.710
SK 78327400
Einzahlungen
Auszahlungen
01/2018
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
12/2018
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Fortführung Ausbau Verwaltungsgebäude Röschenhof: Einbau Operatives Zentrum
Tierseuchen und abschließender Ausbau Dachgeschoß zur Schaffung von
Büroarbeitsplätzen
Im ausschließlich vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt genutzten
Verwaltungsgebäude Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig („Röschenhof“) werden ein
Teil der Kellerräume zum Operativen Zentrum für Tierseuchen (OZ) umgebaut und das
bisher weitestgehend ungenutzte (bereits vorausgebaute) Dachgeschoß zur Unterbringung
des Fachpersonals (Büroarbeitsplätze) hergerichtet.
Notwendigkeit des Operativen Zentrums
Die Verpflichtung zur Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungszentren besteht laut § 30
Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG):
„Sehen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im
Anwendungsbereich dieses Gesetzes vor, dass im Falle des Ausbruchs einer
anzeigepflichtigen Tierseuche Tierseuchenbekämpfungszentren eingerichtet werden
müssen, so treffen der Bund und die Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die
erforderlichen Maßnahmen, damit die Tierseuchenbekämpfungszentren bei Ausbruch der
Tierseuche unverzüglich einsatzbereit sind.“ Die entspr. EU-Rechtsakte sind:
Maul- und Klauenseuche (MKS) - Richtlinie 2003/85/EG (Artikel 74-77),
Schweinepest (KSP) - Richtlinie 2001/89
Afrikanische Schweinepest (ASP) - Richtlinie 2002/60
Geflügelpest - Richtlinie 2005/94/EG (Artikel 62)
§ 10 Abs. 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
(SächsAGTierGesG) legt fest, dass „bei den Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (Veterinäramt)
Tierseuchenbekämpfungszentren bestehen, die bei Verdacht oder Feststellung des
Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche nach § 30 Abs. 2 TierGesG aktiviert werden.
(…) Die Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (Veterinäramt) erarbeiten einen
Tierseuchenkrisenplan, in welchem die im Rahmen ihrer Zuständigkeit durchzuführenden
Maßnahmen im Fall eines Verdachtes oder der Feststellung des Ausbruchs einer Tierseuche
geregelt sind.“
Die Vorgaben zu Aufbau und Ausstattung lokaler Tierseuchenbekämpfungszentren gemäß
Buchstabe E der VwV Landestierseuchenkrisenplan auf Ebene der kreisfreien Städte
werden durch den Tierseuchenkrisenplan der Stadt Leipzig (TKPL), DA 06/2017 –
Tierseuchenkrisenplan, umgesetzt.
Beschreibung der Maßnahme
Die Mindestanforderungen für die Ausstattung von Bekämpfungszentren sind dem
bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuch zu entnehmen (Anlage).
Bei der Erstellung des TKPL wurden mögliche Synergieeffekte hinsichtlich bereits im
Gebäude vorhandener Räumlichkeiten und Datenverarbeitungstechnik sowie vorhandener
technischer Einrichtungen (hier Stiefelwäsche und Möglichkeit zur Reinigung und
Desinfektion) im Keller berücksichtigt. Entsprechend bietet sich an, die Kellerräume des VLA
baulich so zu ertüchtigen, dass die Anforderungen an ein Tierseuchenbekämpfungszentrum
auf lokaler Ebene erfüllt werden.
Das Kellergeschoss eignet sich insbesondere wegen bestehender separater Zu- und
Ausgänge und der Anordnung der Räume. Zugangsbeschränkungen, Schwarz-WeißTrennung und Zwangsführung von Personen sind zu realisieren, ohne die sonstige Nutzung
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des Gebäudes wesentlich zu beeinflussen. Gleichzeitig ermöglichen die „kurzen Wege“ (OZ
und VLA in einem Haus) schnelles Reagieren und die (Mit-) Nutzung der Amtsressourcen.
Bei der Sanierung der Liegenschaft „Röschenhof“ 2009 wurde den nutzerspezifischen
Anforderungen des VLA (z. B. Tierverkehr, Lagerflächen, Labor, Apotheke, Stellplätze)
Rechnung getragen.
Der Mehrbedarf für den Einbau eines Operativen Zentrums (Punkt 2.1 DA 06/2017) in den
Kellerräumen des Röschenhof beträgt laut Amt für Gebäudemanagement 127.000 €.
Der geschätzte Mehraufwand für die Erstausstattung des OZ gemäß den Vorgaben des
bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs (TSBH) beträgt 10.000 €.
Der TKPL sieht vor, das Tierseuchenkrisenzentrum inclusive des Operativen Zentrums auch
beim Auftreten von Tierseuchen zu nutzen, bei denen dies rechtlich nicht zwingend
vorgeschrieben ist. Dabei handelt es sich z.B. um Zoonosen wie die Salmonellose der
Rinder (2017 in Leipzig, 10 x in Sachsen und 107 x in Deutschland amtlich festgestellt),
Milzbrand (2012 und 2014 in Sachsen-Anhalt) oder Rindertuberkulose (2017 3 x in
Deutschland).
Die Nutzung des Operativen Zentrums bereits bei Verdachtsfällen oder bei sonstigen
Tierseuchen entspricht den gesetzlichen Vorgaben, senkt das Risiko der Weiterverbreitung
und steigert die Effizienz der Bekämpfung.
Im Ausnahmefall kann das Operative Zentrum auch vorübergehend als Tollwutquarantäne
benutzt werden.
Die einzubauenden technischen Vorrichtungen verbessern zudem die Vorrausetzungen für
die sachgerechte Reinigung und Desinfektion von Gebrauchsgegenständen (Schutzkleidung,
Stiefel, Tiertransportbehälter usw.) im Tagesgeschäft des Amtes und erfüllen die Vorgaben
zum Arbeitsschutz (Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, div. Technische Regeln zum
Infektionsschutz).
Begründung des überplanmäßigen Mehrbedarfs 2018
Mit In-Kraft-Treten des TKPL als kommunale Rechtsgrundlage konnten die regulären
Planungen zur baulichen Ertüchtigung der Kellerräume des Verwaltungsgebäudes TheodorHeuss-Straße 43, 04328 Leipzig („Röschenhof“) zum Operativen Zentrum und dessen
Erstausstattung gemäß des bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs
(TSBH) begonnen werden.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt reellen aber abstrakten Gefahr der Einschleppung einer
der im TKPL geregelten Tierseuchen war eine Einstellung der benötigten Mittel in den
nächsten Doppelhaushalt zielführend.
Die rasante Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Europäischen Union mit
tausenden Neuausbrüchen in den baltischen Staaten und Polen sowie Neuausbrüchen in
Rumänien und Tschechien hat dazu geführt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut,
Bundesinstitut für Tiergesundheit, als oberste Bundesbehörde im Dezember 2017 ein
hohes Risiko für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland
festgestellt hat.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2018 der Verordnung zur Änderung der
Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten die konkrete Vorgaben
der EU zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ins nationale Recht umsetzt. Eine
frühere Umsetzung war auf Grund der geschäftsführenden Bundesregierung nicht
möglich.
Die nun umgesetzten Maßnahmen wie die Entgegennahme von Blut-, Urin- und anderen
Gewebeproben/Tierkörpern aus seuchenverdächtigen oder zu überwachenden
Tierhaltungen bzw. von Wildschweinen, die Ausgabe von Schutzkleidung und
Probenentnahmeutensilien an Externe (praktizierende Tierärzte, Jäger) sind unter
Beachtung strikter Schwarz-Weiß-Trennung mit Duschen und Zwangsführung für Personen
nur in einem funktionstüchtigen und ausreichend dimensionierten OZ durchführbar.
Ein Zuwarten, sprich die Aufnahme der benötigten Mittel für die bauliche Ertüchtigung und
Erstausstattung des OZ in die nächste Haushaltsplanung ist somit nicht mehr möglich.
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Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, bei Verdacht oder Ausbruch einer
Tierseuche das Krisenzentrum unverzüglich zu aktivieren, sind überplanmäßige
Mehraufwendungen gem. § 79 (1) Sächs. GemO in 2018 zu realisieren.
Notwendigkeit Dachgeschoss-Ausbau (3. OG)
Aufgrund von Personalzuwachs im VLA (2018 +1,5 VZÄ, HH 2019/2020 + 3,0 VZÄ,
Besetzung einer Stelle Lebensmittelkontrolleur befristet aus Arbeitszeitanteilen 2018 + 1,0
VZÄ) werden sechs zusätzliche Büroarbeitsplätze benötigt. Für Auszubildende und
Praktikanten hat das VLA ebenfalls entspr. städtischer Vorgaben Büroarbeitsplätze
bereitzuhalten.
Das VLA strebt an, zu Beginn des Ausbildungsjahres ab 01.12.2018 zwei
Lebensmittelkontrolleure auszubilden. Hierfür werden zwei weitere PC-Arbeitsplätze
benötigt.
Das VLA liegt aktuell bzgl. des Kriteriums „IST-Bürofläche“ mit 15,03 m²/ Stelle im
Ämtervergleich im hinteren Bereich, was die effiziente Nutzung der Ressource „Bürofläche“
verdeutlicht.
Der Bedarf entsteht auch durch notwendige strukturelle Änderungen innerhalb des Amtes.
Der Bereich Verwaltung/Haushalt soll zukünftig aus der Abteilung Tierseuchenbekämpfung
und Tierschutz körperlich herausgelöst und die DV-Administration (0,5 VZÄ, siehe oben),
derzeit noch in Personalunion mit der Sekretärin der Amtsleiterin, benötigt ebenfalls einen
Arbeitsplatz. Die Unterbringung weiterer sechs Mitarbeiter und zwei LMK in Fortbildung in
den vorhandenen Büroräumen ist aus Platzgründen nicht möglich.
In der Stellungnahme zur Informationsvorlage Nr. VI-DS-04495 Erarbeitung eines Konzeptes
zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung - TOP 10.1 der DB OBM am
05.09.2017; TOP 9.1 der DB OBM am 11.09.2017 – wurde auf den Bedarf hingewiesen.
Im Ämtergespräch mit dem Hauptamt am 26.01.2016 wurde im Konsens festgestellt, dass
ein künftig eintretender Personalzuwachs innerhalb der Fachliegenschaft abgefangen
werden kann.
Die Entscheidung zur Nutzung der seinerzeit leerstehenden städtischen Liegenschaft
Theodor-Heuss-Straße 43, 04328 Leipzig, zur Verwaltungsunterbringung und deren
schrittweise Sanierung erfolgten für eine prognostizierte Nutzungsdauer von 30-40 Jahren.
Die Liegenschaft ist auch mittel- und langfristig für das VLA als zweckmäßiger Standort
einzustufen.
Der angestrebte Ausbau des 3. Obergeschosses zur Unterbringung von Personal des VLA
wird auch im Hinblick auf den mittelfristig prognostizierten Stellenzuwachs als erforderlich
angesehen. Der Aufwand hierfür ist nach bereits erfolgter Dachsanierung 2015 mit nunmehr
noch 162.000 € als „überschaubar“ einzuschätzen.
Zeitgleicher Ausbau von Keller (OZ) und Dachgeschoss
Vor dem Hintergrund, dass beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei
Wildschweinen in Sachsen von einer Nutzung des Operativen Zentrums und der damit
verbundenen strickten Schwarz-Weißtrennung für die Dauer von mehreren Jahren
(mindestens bis 2 Jahre nach dem letzten positiv getesteten Wildschwein) zu rechnen ist, ist
die Durchführung der Bauarbeiten zur Einrichtung des Operativen Zentrums zeitgleich mit
dem angestrebten Ausbau des 3. Obergeschosses unumgänglich.
Die Durchführung von Baumaßnahmen während des Betriebs des OZ wäre aufgrund der
Zugangsbeschränkungen zum Gebäude (für Bauarbeiten nur über den Vordereingang und
ggf. notwendiger Desinfektionsmaßnahmen) praktisch undurchführbar bzw. wenn überhaupt
nur über einen unverhältnismäßigen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand
möglich.
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Ermittlung der Gesamtkosten durch das Amt für Gebäudemanagement
Umbaumaßnahmen zur Schaffung von nutzbaren Büroräumen im 3. OG
- Fensterinstandsetzung, Herstellung der Gang- und Schließbarkeit
- Heizung
- Herstellung Sanitärräume
- Dachreparatur Gebälk
- Beseitigung von Altnässeschäden
- Elektroinstallation
- Datenverkabelung
- Malerarbeiten
- Bodenbelag mit vorheriger Unterbodensanierung (alte Dielung)
- Schlosserarbeiten/Überarbeitung Türen
- Instandsetzung Gangbereiche/Fluchtwege
Kosten: 162.000 €
Umbaumaßnahmen im Kellerbereich Schaffung Schwarz-Weiss-Trennung
(Herstellung von Lager,- Dusch,- und Sanitärräumen mit getrennter Zuwegung)
- teilweise Trockenlegung
- Wasser/Abwasser/Sanitär
- Fliesen/Beschichtung
- Fenster/Türen
- Hebeanlage/ Entwässerungstechnik
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Überarbeitung Schleuse
- Unterhangdecke
- Sanierung Außentreppe
- Fußbodenaufbau
- Malerarbeiten
Kosten: 127.000 €
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Ausbau Verwaltungsobjekt
Röschenhof
Kellerausbau Operatives Zentrum
Tierseuchen (OZ)
Erstausstattung OZ
Gerät Desinfektion/Reinigung,
Schrank investiv
Erstausstattung OZ BGA unter 410 €
Zwischensumme OZ gesamt
Dachgeschossausbau Büros
Gesamt je Teil-HH
Gesamtkosten der Maßnahmen
investiv
konsumtiv
127.000 €
4.000 €
6.000 €
137.000 €
162.000 €
293.000 €
7/8
6.000 €
299.000 €
Anlagen:
1 - Mindestanforderungen für die räumliche Ausstattung eines Bekämpfungszentrums
2 - Grundriss Kellergeschoß (nichtöffentlich)
3 - Grundriss Dachgeschoß (nichtöffentlich)
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Anlage
Mindestanforderungen für die räumliche Ausstattung eines Bekämpfungszentrums
Absperrung des Geländes gegen unbefugtes Betreten / Befahren / Wildtiere (es kann ein „einfacher
Bauzaun“ eingesetzt werden)
PKW-Verkehr
-
getrennte An- und Abfahrtsmöglichkeiten für PKW (reine und unreine Seite)
Platz für eine Desinfektionsschleuse (bei Geflügelpest, MKS) bzw. Durchfahrwanne bei
Schweinepest
evtl. Möglichkeit zum Einrichten von Schaumdesinfektionsanlagen
Warenlieferungen über die reine Seite
Parkplätze im reinen und unreinen Bereich
Personenverkehr
Einteilung des Bekämpfungszentrums in zwei Bereiche
Weißer Bereich
-
mindestens 3 Büroräume (mit Telefon, PC´s mit Internet, TSN, Balvi-IP, Word, Excel,
Powerpoint usw., Schreibtische usw.)
mindestens 1 Besprechungsraum
Sozialraum/Aufenthaltsraum/Küche (wichtig)
Warenlager für Materialien wie Schutzkleidung, Untersuchungsmaterial, Verwaltung usw.
Sanitärräume getrennt für Männer und Frauen
Schwarzer Bereich
-
Desinfektionsschleuse (kann außerhalb des Gebäudes stattfinden, für Außenreinigung und
Desinfektion der Fahrzeuge von den Betrieben)
Annahmebereich für Proben, Verbrauchsgüter, Tötungsgeräte, ausgefüllte Dokumente
evtl. Fotokopierraum (unreine Dokumente werden fotokopiert) mit Abgrenzung zum reinen Teil,
entweder durch Türen oder durch behelfsmäßige Trennwände
Container für Abfall
Bereich zum Reinigen und Desinfizieren von Materialien und Tötungsgeräten
Bereich zum Reinigen von Fahrzeuginnenräumen
Toiletten und Duschen (möglichst mit Zugang zum weißen Bereich zur Ankleidung)
in einem Impfzentrum, Möglichkeit zur Lagerung von Vakzinen (Kühlschrank)
Hinweis:
Im Bekämpfungszentrum muss mind. ausreichend Platz für die Organisation und Durchführung der
Betriebsbesuche zur Untersuchung, Probenahme, Impfung, Epidemiologie und Tötung („unreine
Tätigkeiten“) vorhanden sein.
Bei der Planung sollte schwerpunktmäßig auf die Einteilung in reine und unreine Seiten geachtet
werden. Wichtig ist, dass der Personenverkehr vom unreinen Bereich in den reinen Bereich nach
dem Prinzip der Einbahnstraße abläuft. Als Bekämpfungszentren können Sportanlagen, Anlagen
von Schützenvereinen, soweit diese über Duschen verfügen, oder auch Tiefgaragen geeignet sein.
Je nach Tierdichte der Kommune müssen größere Räume und mehrere Büros eingeplant werden.