Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371282.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05398-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
mobile Radarfallen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendbeirat
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
14.08.2018
21.08.2018
22.08.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Es erfolgt eine kontinuierliche Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen für
den Einsatz in der Stadtverwaltung. Die Ersatzbeschaffungen der Verwaltungsfahrzeuge
(PKW, Klein- und Transporter) erfolgen vorzugsweise durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Die Stadtverwaltung hat die vier Beschlusspunkte geprüft und unterbreitet zu den Beschlusspunkten 1 und 3, aufgrund der Recherchen und Erfahrungswerte einen Alternativvorschlag.
Die Beschlusspunkte 2 und 4 werden abgelehnt, da die Verwaltung bereits bei allen Ersatzbeschaffungen in Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen handelt.
Alternativvorschlag zu den Beschlusspunkten 1 und 3
Es erfolgt eine kontinuierliche Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen für den Einsatz in der Verwaltung. Die Ersatzbeschaffungen der Verwaltungsfahrzeuge (PKW, Klein- und Transporter) erfolgt vorzugsweise durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
In Bezug auf die kommunale Verkehrsüberwachung scheint es naheliegend, Fahrzeuge mit
Elektrobetrieb einzusetzen, denn die so genannten Radarfahrzeuge legen im Stadtgebiet
keine größeren Fahrstrecken zurück. Es muss jedoch gleichzeitig beachtet werden, dass an
diese Fahrzeuge ganz besondere Bedingungen gestellt werden, um den Einbau der Überwachungstechnik zu ermöglichen. Neben Sonderverglasung sind hier besondere Größenanforderungen zu nennen, die für Spezialtechnik (Messgeräte, zusätzliche Stromversorgung,
Standheizung) benötigt werden. Eine Recherche beim Gerätehersteller hat ergeben, dass
bisher keine Erfahrungswerte beim Verbau und Betrieb von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten in Elektrofahrzeugen vorliegen.
Die Stadtverwaltung setzt bereits ein 2. betriebliches Mobilitätsmanagementkonzept (MMK),
beschlossen in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 06.02.2018, um. Nach der
positiven Evaluation des 1. MMK wird nun jedes einzelne Fahrzeug vor der Ersatzbeschaffung auf seine Aufgaben und Einsatzzeiten geprüft.
Für Nutzfahrzeuge vom Typ Lkw über 2,8 t gibt es derzeit leider noch keine Alternativangebote zum Verbrennungsmotor. Erst wenn der Fahrzeugmarkt diese Voraussetzung für die
Ersatzbeschaffungen bietet, kann die Stadtverwaltung auf Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor gänzlich verzichten.
Erläuterung zum Beschlussvorschlag 2, Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Grundsätzlich werden Förderbedingungen proaktiv immer geprüft und aktiviert. In diesem
Jahr konnte bereits im Januar ein Antrag zum Förderprogramm „Saubere Luft“, bezüglich der
Beschaffung von Elektrofahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur gestellt werden.
Eine positive Vorabinformation zum Förderantrag der Stadtverwaltung Leipzig, datiert
13.03.2018, ging bereits zu.
Erläuterung zum Beschlussvorschlag 4, Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Durch die vorgeschriebene Antragstellung mittels Bedarfsmeldung und Begründung der Organisationseinheiten zu jeder einzelnen Fahrzeugersatzbeschaffung wird bereits die Notwendigkeit der Anschaffung von Kraftfahrzeugen geprüft und entsprechend entschieden. Der
Vorrang, Fahrzeuge durch die Anschaffung von Lastenfahrrädern zu ersetzen, wird allerdings nur wenigen zu bewältigenden Aufgaben der Stadtverwaltung Leipzig gerecht. Dienstfahrräder und Bereitstellung von Fahrkarten für den ÖNV sind bereits jetzt probate Fortbewegungsmittel in der Verwaltung und werden am häufigsten genutzt.
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