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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371282.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05398-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: mobile Radarfallen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendbeirat FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 14.08.2018 21.08.2018 22.08.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Es erfolgt eine kontinuierliche Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen für den Einsatz in der Stadtverwaltung. Die Ersatzbeschaffungen der Verwaltungsfahrzeuge (PKW, Klein- und Transporter) erfolgen vorzugsweise durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Die Stadtverwaltung hat die vier Beschlusspunkte geprüft und unterbreitet zu den Beschlusspunkten 1 und 3, aufgrund der Recherchen und Erfahrungswerte einen Alternativvorschlag. Die Beschlusspunkte 2 und 4 werden abgelehnt, da die Verwaltung bereits bei allen Ersatzbeschaffungen in Übereinstimmung mit den Beschlussvorschlägen handelt. Alternativvorschlag zu den Beschlusspunkten 1 und 3 Es erfolgt eine kontinuierliche Prüfung der Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen für den Einsatz in der Verwaltung. Die Ersatzbeschaffungen der Verwaltungsfahrzeuge (PKW, Klein- und Transporter) erfolgt vorzugsweise durch Elektro- oder Hybridfahrzeuge. In Bezug auf die kommunale Verkehrsüberwachung scheint es naheliegend, Fahrzeuge mit Elektrobetrieb einzusetzen, denn die so genannten Radarfahrzeuge legen im Stadtgebiet keine größeren Fahrstrecken zurück. Es muss jedoch gleichzeitig beachtet werden, dass an diese Fahrzeuge ganz besondere Bedingungen gestellt werden, um den Einbau der Überwachungstechnik zu ermöglichen. Neben Sonderverglasung sind hier besondere Größenanforderungen zu nennen, die für Spezialtechnik (Messgeräte, zusätzliche Stromversorgung, Standheizung) benötigt werden. Eine Recherche beim Gerätehersteller hat ergeben, dass bisher keine Erfahrungswerte beim Verbau und Betrieb von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten in Elektrofahrzeugen vorliegen. Die Stadtverwaltung setzt bereits ein 2. betriebliches Mobilitätsmanagementkonzept (MMK), beschlossen in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 06.02.2018, um. Nach der positiven Evaluation des 1. MMK wird nun jedes einzelne Fahrzeug vor der Ersatzbeschaffung auf seine Aufgaben und Einsatzzeiten geprüft. Für Nutzfahrzeuge vom Typ Lkw über 2,8 t gibt es derzeit leider noch keine Alternativangebote zum Verbrennungsmotor. Erst wenn der Fahrzeugmarkt diese Voraussetzung für die Ersatzbeschaffungen bietet, kann die Stadtverwaltung auf Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor gänzlich verzichten. Erläuterung zum Beschlussvorschlag 2, Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Grundsätzlich werden Förderbedingungen proaktiv immer geprüft und aktiviert. In diesem Jahr konnte bereits im Januar ein Antrag zum Förderprogramm „Saubere Luft“, bezüglich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur gestellt werden. Eine positive Vorabinformation zum Förderantrag der Stadtverwaltung Leipzig, datiert 13.03.2018, ging bereits zu. Erläuterung zum Beschlussvorschlag 4, Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Durch die vorgeschriebene Antragstellung mittels Bedarfsmeldung und Begründung der Organisationseinheiten zu jeder einzelnen Fahrzeugersatzbeschaffung wird bereits die Notwendigkeit der Anschaffung von Kraftfahrzeugen geprüft und entsprechend entschieden. Der Vorrang, Fahrzeuge durch die Anschaffung von Lastenfahrrädern zu ersetzen, wird allerdings nur wenigen zu bewältigenden Aufgaben der Stadtverwaltung Leipzig gerecht. Dienstfahrräder und Bereitstellung von Fahrkarten für den ÖNV sind bereits jetzt probate Fortbewegungsmittel in der Verwaltung und werden am häufigsten genutzt. 3/3