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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1248481.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
01.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-03787 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 08.02.2017 Eingereicht von SR Weber, SR Riekewald, SR Elschner, SR Schlegel, SR Gabelmann, SR Deissler, SR Schenk Betreff LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial! Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Vorhabenträger des Bauvorhabens auf den Flurstücke 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld dafür ein zusetzen, dass ein Anteil von 30% aller Wohneinheiten als angemessener Wohnraum im Sinne des Beschluss DS-0687/14 in Größe und Ausstattung geschaffen werden. Sollte von diesem Anteil im weiteren Planungsverlauf abgewichen werden, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert für den Vorhabenbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dem Stadtrat bis zum zweiten Quartal 2017 vorzulegen. Begründung: Der Vorhabenträger auf den Flurstücken 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld ist die LEIPZIGSTIFTUNG. „Die LEIPZIGSTIFTUNG ist eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen. Diese wurden 1949 zunächst zu zehn Stiftungen und 1951 dann zu einer örtlichen Sammelstiftung zusammengefasst. 1992 beschloss der Stadtrat Leipzig die noch bestehende „Sammelstiftung der Stadt Leipzig“ in die Bürgerstiftung Leipzig zu überführen. Die Bürgerstiftung Leipzig war als Rechtsnachfolgerin der Sammelstiftung eine der Stiftungen, die über die DDR hinaus besteht und an der sich Stiftungsarbeit in der DDR aufzeigen lässt. Mit einer Satzungsänderung erfolgte 2015 die Umbenennung zur LEIPZIGSTIFTUNG.“ [1] Der fünfköpfige Vorstand besteht aus zwei Bürgermeistern und drei vom Oberbürgermeister bestellte VertreterInnen u.a. der Kulturbürgermeisterin. Der siebenköpfige Stiftungsrat wird zum einen vom Stadtrat (vier VertreterInnen) und zum anderen vom Oberbürgermeister (drei Vertreterinnen) benannten. [2] Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach sozialem und bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt, vor allem in den Segmenten Ein- und Vierraumwohnungen und Größer, sind die Antragsteller der Auffassung, dass gerade auch die LEIPZIGSTIFTUNG bei diesem Bauvorhaben ihrer besonderen Verantwortung dahingehend und im Sinne des Wohnungspolitischen Konzeptes nachkommen sollte. [1] http://www.leipzigstiftung.de/page/historie [2] vgl. Satzung Leipzigstiftung