Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1248481.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
01.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-03787
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
08.02.2017
Eingereicht von
SR Weber, SR Riekewald, SR Elschner,
SR Schlegel, SR Gabelmann, SR Deissler, SR Schenk
Betreff
LEIPZIGSTIFTUNG - Wohnungsbau aber auch sozial!
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Vorhabenträger des Bauvorhabens auf den
Flurstücke 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld dafür ein zusetzen, dass ein Anteil von 30% aller
Wohneinheiten als angemessener Wohnraum im Sinne des Beschluss DS-0687/14 in Größe und
Ausstattung geschaffen werden. Sollte von diesem Anteil im weiteren Planungsverlauf abgewichen
werden, so wird der Oberbürgermeister aufgefordert für den Vorhabenbereich einen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dem Stadtrat bis zum zweiten Quartal 2017
vorzulegen.
Begründung:
Der Vorhabenträger auf den Flurstücken 6 und 6a der Gemarkung Schönefeld ist die
LEIPZIGSTIFTUNG.
„Die LEIPZIGSTIFTUNG ist eine Sammelstiftung aus 144 alten Leipziger Stiftungen. Diese wurden
1949 zunächst zu zehn Stiftungen und 1951 dann zu einer örtlichen Sammelstiftung
zusammengefasst. 1992 beschloss der Stadtrat Leipzig die noch bestehende „Sammelstiftung der
Stadt Leipzig“ in die Bürgerstiftung Leipzig zu überführen. Die Bürgerstiftung Leipzig war als
Rechtsnachfolgerin der Sammelstiftung eine der Stiftungen, die über die DDR hinaus besteht und an
der sich Stiftungsarbeit in der DDR aufzeigen lässt. Mit einer Satzungsänderung erfolgte 2015 die
Umbenennung zur LEIPZIGSTIFTUNG.“ [1]
Der fünfköpfige Vorstand besteht aus zwei Bürgermeistern und drei vom Oberbürgermeister
bestellte VertreterInnen u.a. der Kulturbürgermeisterin. Der siebenköpfige Stiftungsrat wird zum
einen vom Stadtrat (vier VertreterInnen) und zum anderen vom Oberbürgermeister (drei
Vertreterinnen) benannten. [2]
Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach sozialem und bezahlbaren Wohnraum in unserer
Stadt, vor allem in den Segmenten Ein- und Vierraumwohnungen und Größer, sind die Antragsteller
der Auffassung, dass gerade auch die LEIPZIGSTIFTUNG bei diesem Bauvorhaben ihrer
besonderen Verantwortung dahingehend und im Sinne des Wohnungspolitischen Konzeptes
nachkommen sollte.
[1] http://www.leipzigstiftung.de/page/historie
[2] vgl. Satzung Leipzigstiftung