Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1417235.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
06.07.18, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05678-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
CDU-Fraktion
Fraktion Freibeuter und SPD-Fraktion
Betreff:
Veranstaltungen zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution 9. Oktober 2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Die inhaltliche Verantwortung für die thematischen Schwerpunkte des Lichtfestes sowie
der begleitenden Programme obliegt dem "Kuratorium Friedliche Revolution 1989“. Die
organisatorische Verantwortung trägt die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH.
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:
Es wird ein "Kuratorium Friedliche Revolution 1989“ als Beirat gemäß § 47 SächsGemO
berufen.
Sachverhalt:
Es ist von immenser Wichtigkeit, dass der „Tag der Friedlichen Revolution 1989“ den
Leipzigerinnen und Leipzigern und ihren Gästen jedes Jahr neu die Möglichkeit gibt, sich
intellektuell und emotional mit dem Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober
1989 und ihren Zielen und ihrer Historie zu verbinden.
Die von der Stadt jetzt vorgelegten Planungen zu den zentralen Veranstaltungen am 9.
Oktober 2019 mit Staatsempfang, dem Friedensgebet und der „Rede zur Demokratie“ in
der Nikolaikirche, sowie das Lichtfest um den Innenstadtring zeigen, dass es keine
selbstkritische Neureflexion des Themas, sondern lediglich ein „weiter so“ geben soll.
1/2
Die derzeitigen Organisationsstrukturen, die sehr stark auf die Betonung des
touristischen Mehrwertes ausgerichtet sind, tragen diesem Anliegen nicht mehr
ausreichend Rechnung.
Auch die wahrnehmbaren Spannungen der zivilgesellschaftlichen Akteure in diesem
Bereich können das Grundanliegen derzeit nicht mehr ausreichend umsetzen helfen.
Aus diesem Grund bedarf es einer engen Anbindung und der Steuerung durch den
Stadtrat und die Verwaltungsspitze, was durch einen Beirat nach Sächsischer
Gemeindeordnung am besten umzusetzen ist.
Anlagen:
2/2