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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395446.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05709-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Seniorenbeirat Drogenbeirat FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 13.09.2018 26.09.2018 02.10.2018 24.10.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadt Leipzig richtet einmal im Jahr eine Gedenkfeier für Menschen ohne Angehörige auf dem Ostfriedhof Leipzig zusätzlich zu den Urnenübergaben bei der jeweiligen Beisetzung aus. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft X nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01. 31.12. 500 1.100.55.3.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Im Auftrag der Stadt Leipzig lässt das Ordnungsamt Bestattungen gemäß § 10 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) in Fällen durchführen, in denen eine bestattungspflichtige Person nicht bekannt ist oder nicht rechtzeitig ermittelt werden kann. Im Jahr 2017 wurden 388 Aufträge für die Durchführung ordnungsamtlicher Bestattungen vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig erteilt. Davon fanden 281 Beisetzungen im Grabfeld für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene auf dem Ostfriedhof Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, statt. Die Beisetzungen erfolgen mit der ortsüblichen Trauerhandlung. Diese beinhaltet auf den Kommunalen Friedhöfen, zu einem festgelegten Termin, mindestens die Bereitstellung des sogenannten Urnenübergaberaumes, des Trägers zur Urnenbeisetzung, die Urnenbeisetzung und die Bereitstellung der Grabstätte. Es besteht die Möglichkeit für Freunde, Bekannte oder Kollegen an dem Termin persönlich, in einem engen Kreis, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Bei Beisetzungen ohne den genannten Personenkreis beginnt der Beisetzungsakt zur Wahrung der Würde der Verstorbenen ebenfalls im Urnenübergaberaum. Die Urnen werden auf dem Ostfriedhof Leipzig in Einzelgrabstätten in Form von Urnenreihengrabstätten ohne Nutzungsrecht beigesetzt. Diese Grabart gewährleistet im Einzelfall die Möglichkeit der späteren Umbettung der Urne, für den Fall, dass Angehörige ermittelt werden konnten und der Wunsch nach Beisetzung in einer Familiengrabstätte besteht. Diese Grabanlage wird ausschließlich für Verstorbene ohne Angehörige vorgehalten. Die Stadt Leipzig sichert im Zuge der Beisetzung auf dem kommunalen Ostfriedhof ein hohes Niveau der Bestattungskultur und der Pietät für verstorbene Menschen ohne Angehörige. Eine gemeinsame Gedenkfeier sollte deshalb nur einmal im Jahr erfolgen. 3/3