Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395446.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 17:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05709-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Seniorenbeirat
Drogenbeirat
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
13.09.2018
26.09.2018
02.10.2018
24.10.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig richtet einmal im Jahr eine Gedenkfeier für Menschen ohne Angehörige auf
dem Ostfriedhof Leipzig zusätzlich zu den Urnenübergaben bei der jeweiligen Beisetzung
aus.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
31.12.
500
1.100.55.3.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Im Auftrag der Stadt Leipzig lässt das Ordnungsamt Bestattungen gemäß § 10 Absatz 3 des
Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)
in Fällen durchführen, in denen eine bestattungspflichtige Person nicht bekannt ist oder nicht
rechtzeitig ermittelt werden kann. Im Jahr 2017 wurden 388 Aufträge für die Durchführung
ordnungsamtlicher Bestattungen vom Ordnungsamt der Stadt Leipzig erteilt.
Davon fanden 281 Beisetzungen im Grabfeld für unbekannt oder ohne Angehörige
Verstorbene auf dem Ostfriedhof Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung
Friedhöfe, statt. Die Beisetzungen erfolgen mit der ortsüblichen Trauerhandlung. Diese
beinhaltet auf den Kommunalen Friedhöfen, zu einem festgelegten Termin, mindestens die
Bereitstellung des sogenannten Urnenübergaberaumes, des Trägers zur Urnenbeisetzung,
die Urnenbeisetzung und die Bereitstellung der Grabstätte. Es besteht die Möglichkeit für
Freunde, Bekannte oder Kollegen an dem Termin persönlich, in einem engen Kreis,
Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Bei Beisetzungen ohne den genannten
Personenkreis beginnt der Beisetzungsakt zur Wahrung der Würde der Verstorbenen
ebenfalls im Urnenübergaberaum. Die Urnen werden auf dem Ostfriedhof Leipzig in
Einzelgrabstätten in Form von Urnenreihengrabstätten ohne Nutzungsrecht beigesetzt.
Diese Grabart gewährleistet im Einzelfall die Möglichkeit der späteren Umbettung der Urne,
für den Fall, dass Angehörige ermittelt werden konnten und der Wunsch nach Beisetzung in
einer Familiengrabstätte besteht. Diese Grabanlage wird ausschließlich für Verstorbene
ohne Angehörige vorgehalten.
Die Stadt Leipzig sichert im Zuge der Beisetzung auf dem kommunalen Ostfriedhof ein
hohes Niveau der Bestattungskultur und der Pietät für verstorbene Menschen ohne
Angehörige. Eine gemeinsame Gedenkfeier sollte deshalb nur einmal im Jahr erfolgen.
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