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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1412424.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06034 Status: öffentlich Eingereicht von Jugendbeirat / Jugendparlament Betreff: Verbot nicht jugendfreie Werbung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Allgemeine Verwaltung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 22.08.2018 1. Lesung Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung prüft rechtliche Möglichkeiten, Werbung für Tabakprodukte sowie Alkohol und alle Produkte, die mit Tabakprodukten und Alkohol in engerer Verbindung stehen, im öffentlichen Raum zu verbieten. Sachverhalt: Die wiederholte Rezeption von Werbebotschaften löst unterbewusste Wünsche aus, die dazu führen, dass potentielle Konsumenten eher Gelegenheiten zum Konsum von Alkohol und Tabak nutzen. Tabak- und Alkoholwerbung muss daher verboten werden, um den Konsum und alle negativen Effekte, die damit einhergehen, zu verringern. Keine Frage, Alkohol- und Zigarettenkonsum sind gesundheitlich schädlich, und tragen zu einem Großteil der Kosten für das Gesundheitssystem bei. Es ist erwiesen, dass Alkoholgenuss zur Abhängigkeit führen kann. Noch kritischer ist das Abhängigkeitspotential von Tabakkonsum anzusehen. Aus den Aussagen von vielen Rauchern weiß man, dass eine Beendigung des Tabakkonsums enorm schwierig ist. Die Verfügbarkeit und Allgegenwärtigkeit durch die Werbung täuschte eine Normalität vor und führt zu einer unzulässigen Verharmlosung des Konsums dieser Gifte. Bereits junge Menschen werden damit konfrontiert, dass es cool oder wenigstens „normal“ wäre, diese Substanzen zu sich zu führen. Ein Verbot von Werbung für diese krankmachenden und suchtauslösenden Stoffe ist ein wichtiger Schritt, der der Verharmlosung und dem extensiven Verkauf und Konsum dieser Stoffe entscheidend entgegenwirkt. Anlagen: 1/2 2/2