Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1412424.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06034
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendbeirat / Jugendparlament
Betreff:
Verbot nicht jugendfreie Werbung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Allgemeine Verwaltung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
22.08.2018
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft rechtliche Möglichkeiten, Werbung für Tabakprodukte sowie
Alkohol und alle Produkte, die mit Tabakprodukten und Alkohol in engerer Verbindung
stehen, im öffentlichen Raum zu verbieten.
Sachverhalt:
Die wiederholte Rezeption von Werbebotschaften löst unterbewusste Wünsche aus, die
dazu führen, dass potentielle Konsumenten eher Gelegenheiten zum Konsum von Alkohol
und Tabak nutzen. Tabak- und Alkoholwerbung muss daher verboten werden, um den
Konsum und alle negativen Effekte, die damit einhergehen, zu verringern. Keine Frage,
Alkohol- und Zigarettenkonsum sind gesundheitlich schädlich, und tragen zu einem Großteil
der Kosten für das Gesundheitssystem bei. Es ist erwiesen, dass Alkoholgenuss zur
Abhängigkeit führen kann. Noch kritischer ist das Abhängigkeitspotential von Tabakkonsum
anzusehen. Aus den Aussagen von vielen Rauchern weiß man, dass eine Beendigung des
Tabakkonsums enorm schwierig ist. Die Verfügbarkeit und Allgegenwärtigkeit durch die
Werbung täuschte eine Normalität vor und führt zu einer unzulässigen Verharmlosung des
Konsums dieser Gifte.
Bereits junge Menschen werden damit konfrontiert, dass es cool oder wenigstens „normal“
wäre, diese Substanzen zu sich zu führen. Ein Verbot von Werbung für diese
krankmachenden und suchtauslösenden Stoffe ist ein wichtiger Schritt, der der
Verharmlosung und dem extensiven Verkauf und Konsum dieser Stoffe entscheidend
entgegenwirkt.
Anlagen:
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2/2