Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1356027.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02926-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Sportkomplex Sportforum
Nordanlage aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung gemäß §79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
SBB Mitte
Verwaltungsausschuss
05.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02926 vom
04.07.2016 wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 969.600 EUR um
256.400 EUR auf 1.226.000 EUR.
3.
Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von
164.400 EUR für das Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Sprintgerade Nordanlage“
(7.0001367.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
„Aktionsplan Funktionsgebäude“ (7.0001365.700).
4.
In der Projektdefinition 7.0001367 wird im Jahr 2018 die Aufnahme eines
nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO bestätigt im
Falle es können zusätzliche Fördermittel eingenommen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
153.850
256.400
7.0001367.705
7.0001367.700
Erträge
Aufwendungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
2018
2018
2017
2018
X nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Begründung des Nachtrages
Aufgrund zusätzlicher Kosten während der Bauausführung entsteht ein Mehrbedarf in Höhe
von 256.400 EUR. Der Investitionsaufwand ist von 969.600 EUR auf rd. 1.226.000 EUR
gestiegen. Das sind 26,4 % mehr als die im Bau- und Finanzierungsbeschluss
veranschlagten Kosten.
Vor Beginn der Baumaßnahme wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Auf dessen Grundlage
beruhte die Kostenveranschlagung.
Während der Baumaßnahme wurden unerwartete Materialien in verschiedenen Bereichen
des Erdreiches angetroffen, die in Ihrer Art und Form gesondert abgetragen und verbracht
werden mussten. Dadurch ergaben sich Mehrmengen für den Aushub und Transport bzw.
zusätzliche Leistungen für das Verbringen, die vorher so nicht erkennbar waren.
Darüber hinaus hätte die Baugrundzusammensetzung in der großflächigen Wirkung eine
Wasserversickerung verhindert. Deshalb ist der zusätzliche Einbau einer mit Mehrkosten
verbundenen Drainageableitung notwendig gewesen.
Weiter mussten Änderungen zur ursprünglichen Planung vorgenommen werden:
So waren in den Innenradien der Rundlaufbahnen Entwässerungsrinnen vorhanden.
Diese Rinnen (PVC) sollten eigentlich ertüchtigt und wieder verwendet werden. Bei
der Aufnahme der Rinnen wurde aber festgestellt, dass diese nicht mehr zu
verwenden sind und ersetzt werden müssen. Auch die Randsteine, die als
Einfassung dienen, mussten neu gesetzt und eingebunden werden.
Realisierung von unerwarteten Sanierungsnotwendigkeiten
Sprungbereich aufgrund der Anbindung an die Laufbahn.
notwendige Festlegungen in Bezug auf die Größe und Länge der einzelnen zu
verwendenden Sportelemente
im
Wurf-
und
Bei allen genannten Positionen handelt es sich um nicht vorher erkennbare, unaufschiebbare
Leistungen zur Fertigstellung des Bauprojektes. Eine Alternative zur Vermeidung der
Mehrkosten gab es nicht.
Darstellung der Mehraufwendungen nach Kostengruppen:
Lt. Baubeschluss
Lt. Änderungsbeschluss
KG 500:
KG 700:
811.400 €
158.200 €
1.089.000 €
137.000 €
Summe:
969.600 €
1.226.000 €
Die Änderungen innerhalb des Planungs- und Ausführungsprozesse im Bauvorhaben führten
zu finanziellen Verschiebungen in den jeweiligen Haushaltsjahren. So mussten vorliegende
Baurechnungen zeitnah beglichen werden, um Versäumniszuschlägen und Rechtsstreitigkeiten entgegenzuwirken.
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Nachstehend wird die Planung und Inanspruchnahme der Mittel wie folgt nachgewiesen:
Plan
2015:
2016:
2017:
2018:
Summe:
1)
Ist
29.000 €
29.191,63 € (7.0001049.700)
300.000 €
+ 552.672 € (Mehrbewilligung)
88.000 €
--
46.543,76 € (7.0001367.700)
983.258,35 € (7.0001367.700)1)
€
166.727,37 € (7.0001365.700)
969.672 €
1.225.721,11 €
Im Haushaltsjahr 2017 standen insgesamt Mittel in Höhe von insgesamt 894.128,24 EUR
(88.000 € + 806.128,24 EUR/Ermächtigung, Vorjahr) zur Verfügung. Dem standen
Verbindlichkeiten in Höhe von 983.258,35 € gegenüber. Aus genannten Gründen erfolgte
eine Nachbewilligung nach § 79 SächsGemO in Höhe von 92.000 EUR.
Für das Haushaltjahr 2018 entstehen somit insgesamt Mehrauszahlungen in Höhe von rd.
164.400 EUR.
2. Vorschlag zur Deckung
Die zusätzlichen Auszahlungen sollen aus dem PSP-Element „Aktionsplan
Funktionsgebäude“ (7.0001365.700) Sachkonto 7851 1000 des Amtes für Sport erfolgen.
Die Mittelbereitstellung wird auf Grund von notwendigen Verschiebungen in den Bauabläufen
der geplanten Vorhaben möglich.
Da das Bauvorhaben zu 60 % vom Land und Bund (zu je 30%) gefördert wird und eine
Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 30.06.2018 durch das Staatsministerium
des Innern genehmigt wurde, erfolgt eine nachträgliche Beantragung von zusätzlichen
Fördermitteln in Höhe von 153.850 EUR. Ein Fördermittelantrag wurde bereits am
06.12.2017 in Höhe von 100.000 EUR gestellt. Ein weiterer Antrag in Höhe von 53.850 EUR
wird abschließend an die Bewilligungsbehörde eingereicht.
Für das Bauvorhaben wurden bisher Fördermittel in Höhe von insgesamt 552.672,00 EUR
vereinnahmt.
Weiter ist festzustellen, dass sich das Bundesverwaltungsamt die Auszahlung einer
Schlussrate in Höhe von 10% der Bundesmittel bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises der jeweils ersten Prüfungsinstanz vorhält. Das bedeutet, nach gegenwärtiger
Situation ist noch mit einer Zuweisung in Höhe von gegenwärtig rd. 29.000 EUR im
Haushalts-jahr 2019 zu rechnen.
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