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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1356027.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
11.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02926-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Sportkomplex Sportforum Nordanlage aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß §79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Sport SBB Mitte Verwaltungsausschuss 05.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02926 vom 04.07.2016 wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 969.600 EUR um 256.400 EUR auf 1.226.000 EUR. 3. Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 164.400 EUR für das Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Sprintgerade Nordanlage“ (7.0001367.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Aktionsplan Funktionsgebäude“ (7.0001365.700). 4. In der Projektdefinition 7.0001367 wird im Jahr 2018 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO bestätigt im Falle es können zusätzliche Fördermittel eingenommen werden. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 153.850 256.400 7.0001367.705 7.0001367.700 Erträge Aufwendungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? 2018 2018 2017 2018 X nein Folgekosten Einsparungen wirksam von Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: 1. Begründung des Nachtrages Aufgrund zusätzlicher Kosten während der Bauausführung entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 256.400 EUR. Der Investitionsaufwand ist von 969.600 EUR auf rd. 1.226.000 EUR gestiegen. Das sind 26,4 % mehr als die im Bau- und Finanzierungsbeschluss veranschlagten Kosten. Vor Beginn der Baumaßnahme wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Auf dessen Grundlage beruhte die Kostenveranschlagung. Während der Baumaßnahme wurden unerwartete Materialien in verschiedenen Bereichen des Erdreiches angetroffen, die in Ihrer Art und Form gesondert abgetragen und verbracht werden mussten. Dadurch ergaben sich Mehrmengen für den Aushub und Transport bzw. zusätzliche Leistungen für das Verbringen, die vorher so nicht erkennbar waren. Darüber hinaus hätte die Baugrundzusammensetzung in der großflächigen Wirkung eine Wasserversickerung verhindert. Deshalb ist der zusätzliche Einbau einer mit Mehrkosten verbundenen Drainageableitung notwendig gewesen. Weiter mussten Änderungen zur ursprünglichen Planung vorgenommen werden:  So waren in den Innenradien der Rundlaufbahnen Entwässerungsrinnen vorhanden. Diese Rinnen (PVC) sollten eigentlich ertüchtigt und wieder verwendet werden. Bei der Aufnahme der Rinnen wurde aber festgestellt, dass diese nicht mehr zu verwenden sind und ersetzt werden müssen. Auch die Randsteine, die als Einfassung dienen, mussten neu gesetzt und eingebunden werden.  Realisierung von unerwarteten Sanierungsnotwendigkeiten Sprungbereich aufgrund der Anbindung an die Laufbahn.  notwendige Festlegungen in Bezug auf die Größe und Länge der einzelnen zu verwendenden Sportelemente im Wurf- und Bei allen genannten Positionen handelt es sich um nicht vorher erkennbare, unaufschiebbare Leistungen zur Fertigstellung des Bauprojektes. Eine Alternative zur Vermeidung der Mehrkosten gab es nicht. Darstellung der Mehraufwendungen nach Kostengruppen: Lt. Baubeschluss Lt. Änderungsbeschluss KG 500: KG 700: 811.400 € 158.200 € 1.089.000 € 137.000 € Summe: 969.600 € 1.226.000 € Die Änderungen innerhalb des Planungs- und Ausführungsprozesse im Bauvorhaben führten zu finanziellen Verschiebungen in den jeweiligen Haushaltsjahren. So mussten vorliegende Baurechnungen zeitnah beglichen werden, um Versäumniszuschlägen und Rechtsstreitigkeiten entgegenzuwirken. 3/4 Nachstehend wird die Planung und Inanspruchnahme der Mittel wie folgt nachgewiesen: Plan 2015: 2016: 2017: 2018: Summe: 1) Ist 29.000 € 29.191,63 € (7.0001049.700) 300.000 € + 552.672 € (Mehrbewilligung) 88.000 € -- 46.543,76 € (7.0001367.700) 983.258,35 € (7.0001367.700)1) € 166.727,37 € (7.0001365.700) 969.672 € 1.225.721,11 € Im Haushaltsjahr 2017 standen insgesamt Mittel in Höhe von insgesamt 894.128,24 EUR (88.000 € + 806.128,24 EUR/Ermächtigung, Vorjahr) zur Verfügung. Dem standen Verbindlichkeiten in Höhe von 983.258,35 € gegenüber. Aus genannten Gründen erfolgte eine Nachbewilligung nach § 79 SächsGemO in Höhe von 92.000 EUR. Für das Haushaltjahr 2018 entstehen somit insgesamt Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 164.400 EUR. 2. Vorschlag zur Deckung Die zusätzlichen Auszahlungen sollen aus dem PSP-Element „Aktionsplan Funktionsgebäude“ (7.0001365.700) Sachkonto 7851 1000 des Amtes für Sport erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird auf Grund von notwendigen Verschiebungen in den Bauabläufen der geplanten Vorhaben möglich. Da das Bauvorhaben zu 60 % vom Land und Bund (zu je 30%) gefördert wird und eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 30.06.2018 durch das Staatsministerium des Innern genehmigt wurde, erfolgt eine nachträgliche Beantragung von zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 153.850 EUR. Ein Fördermittelantrag wurde bereits am 06.12.2017 in Höhe von 100.000 EUR gestellt. Ein weiterer Antrag in Höhe von 53.850 EUR wird abschließend an die Bewilligungsbehörde eingereicht. Für das Bauvorhaben wurden bisher Fördermittel in Höhe von insgesamt 552.672,00 EUR vereinnahmt. Weiter ist festzustellen, dass sich das Bundesverwaltungsamt die Auszahlung einer Schlussrate in Höhe von 10% der Bundesmittel bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises der jeweils ersten Prüfungsinstanz vorhält. Das bedeutet, nach gegenwärtiger Situation ist noch mit einer Zuweisung in Höhe von gegenwärtig rd. 29.000 EUR im Haushalts-jahr 2019 zu rechnen. 4/4