Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411413.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.09.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06025
Status: öffentlich
Eingereicht von
Juliane Nagel
Betreff:
Abschaltung von fest installierten Videokameras bei Versammlungen nach
Versammlungsgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
mündliche Beantwortung
Laut Antwort des Dezernat 3 der Stadt Chemnitz auf eine Anfrage des Stadtrats Toni
Rotter werden die in der Innenstadt von Chemnitz geplanten Videokameras zur
Überwachung des öffentlichen Raumes bei Versammlungen entsprechend § 4 BDSG
(neu) ausgeschaltet werden. (siehe RA-309/2018)
Fragen an den Oberbürgermeister:
1. Sind solche Regelungen auch für von Behörden, Eigenbetrieben und städtische
Gesellschaften der Stadt Leipzig betriebenen fest installierten Videokameras oder
Verkehrsüberwachungskameras geplant?
2. Wenn nein, warum nicht?
1/1