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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1411413.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.09.18, 13:30

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06025 Status: öffentlich Eingereicht von Juliane Nagel Betreff: Abschaltung von fest installierten Videokameras bei Versammlungen nach Versammlungsgesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 mündliche Beantwortung Laut Antwort des Dezernat 3 der Stadt Chemnitz auf eine Anfrage des Stadtrats Toni Rotter werden die in der Innenstadt von Chemnitz geplanten Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes bei Versammlungen entsprechend § 4 BDSG (neu) ausgeschaltet werden. (siehe RA-309/2018) Fragen an den Oberbürgermeister: 1. Sind solche Regelungen auch für von Behörden, Eigenbetrieben und städtische Gesellschaften der Stadt Leipzig betriebenen fest installierten Videokameras oder Verkehrsüberwachungskameras geplant? 2. Wenn nein, warum nicht? 1/1