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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1053548.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
19.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:23

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02410 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Seniorenbeirat Vorberatung Behindertenbeirat Vorberatung Ratsversammlung 24.02.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Ende des III. Quartals 2016 ein Konzept, um ab 2017 über separat im städtischen Haushalt eingestellte Mittel bauliche Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen ausreichen zu können. Davon sollen Betroffene mit geringen Einkommen partizipieren, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine Zuschüsse von den Krankenkassen erhalten. Durch Verhandlungen wird eine hälftige Beteiligung der Vermieter angestrebt. Seite 1 Sachverhalt: Teil der wachsenden Bevölkerung in Leipzig sind auch zunehmend Seniorinnen und Senioren. Sowohl die Zahl älterer Mitbürger nimmt zu als auch ihr Lebensalter. Unabhängig davon, dass die meisten Menschen solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben und auch ihren Haushalt führen möchten, wäre die Gesellschaft überfordert, wenn viele Ältere in Wohnheimen untergebracht werden müssten. Um das sichern zu können, sind bauliche Einzelmaßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung der Wohnungen erforderlich. Aus diesem Grund förderte Leipzig bereits in den 1990-er Jahren, noch vor Einführung der Pflegestufen, für einzelne Personen und bezogen auf die konkreten Behinderungen solche baulichen Maßnahmen finanziell. Inzwischen gibt es eine wachsende Anzahl von Betroffenen, die aufgrund einer fehlenden Pflegestufe und eines geringen Einkommens keine Erstattung von den Krankenkassen erhalten und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. In solchen Fällen sollte die Stadt finanzielle Unterstützung gewähren. Da die Vermieter die Vermietbarkeit ihrer Wohnungen durch solche Maßnahmen beträchtlich erhöhen können, sollten sie auch angemessen beteiligt werden. Seite 2