Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053548.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
19.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02410
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Seniorenbeirat
Vorberatung
Behindertenbeirat
Vorberatung
Ratsversammlung
24.02.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Alters- und
Behindertengerechtigkeit von Wohnungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Ende des III. Quartals 2016 ein Konzept, um ab 2017 über
separat im städtischen Haushalt eingestellte Mittel bauliche Einzelmaßnahmen zur Verbesserung
der Alters- und Behindertengerechtigkeit von Wohnungen ausreichen zu können.
Davon sollen Betroffene mit geringen Einkommen partizipieren, die aufgrund fehlender Pflegestufe
keine Zuschüsse von den Krankenkassen erhalten. Durch Verhandlungen wird eine hälftige
Beteiligung der Vermieter angestrebt.
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Sachverhalt:
Teil der wachsenden Bevölkerung in Leipzig sind auch zunehmend Seniorinnen und Senioren.
Sowohl die Zahl älterer Mitbürger nimmt zu als auch ihr Lebensalter.
Unabhängig davon, dass die meisten Menschen solange wie möglich selbstbestimmt in einer
eigenen Wohnung leben und auch ihren Haushalt führen möchten, wäre die Gesellschaft
überfordert, wenn viele Ältere in Wohnheimen untergebracht werden müssten. Um das sichern zu
können, sind bauliche Einzelmaßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung der
Wohnungen erforderlich.
Aus diesem Grund förderte Leipzig bereits in den 1990-er Jahren, noch vor Einführung der
Pflegestufen, für einzelne Personen und bezogen auf die konkreten Behinderungen solche
baulichen Maßnahmen finanziell. Inzwischen gibt es eine wachsende Anzahl von Betroffenen, die
aufgrund einer fehlenden Pflegestufe und eines geringen Einkommens keine Erstattung von den
Krankenkassen erhalten und nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. In solchen Fällen
sollte die Stadt finanzielle Unterstützung gewähren.
Da die Vermieter die Vermietbarkeit ihrer Wohnungen durch solche Maßnahmen beträchtlich
erhöhen können, sollten sie auch angemessen beteiligt werden.
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