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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050318.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 12:13

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02299 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Ratsversammlung 20.01.2016 Verweisung in die Gremien Eingereicht von SPD-Fraktion CDU-Fraktion Betreff Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat für den Bereich Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Begründung: Leipzig verzeichnet seit nun 15 Jahren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum. Seit 2009 beträgt die jährliche Einwohnerzunahme 10.000 Menschen und mehr. Im Jahr 2015 betrug die Zunahme sogar über 16.000 Menschen. Gleichzeitig verfolgt die Stadtentwicklung erfolgreich das Leitbild der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssen insbesondere große innerstädtische Brachflächen sowie ungenutzte Bereiche im Hinblick auf ihre Nutzungszuweisung für die "Wachsende Stadt" überprüft werden. Auf der Fläche zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße bestehen derzeit lediglich im jeweiligen Randbereich der Straßen gewerbliche Nutzungen, der Innenbereich liegt weitgehend brach. Notwendig sind deshalb eine Überprüfung der Nutzungsvorstellungen sowie eine städtebauliche Gesamtplanung. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob in bestimmten Bereichen Bestandsnutzungen ggf. verlagert werden können, wenn hierdurch eine effektive Nutzungszonierung und Nutzungsgliederung möglich wird. Ein künftig gemischt genutztes Quartier in der entsprechenden Größe im städtischen Gefüge soll eine eigenständige "stadtgestalterische Adresse" entwickeln. Die Antragsteller beauftragen deshalb den Oberbürgermeister, für den genannten Stadtbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Seite 3/4