Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050318.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02299
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Ratsversammlung
20.01.2016
Verweisung in die Gremien
Eingereicht von
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eutritzscher Straße, Delitzscher
Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat für den Bereich Eutritzscher Straße,
Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Begründung:
Leipzig verzeichnet seit nun 15 Jahren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum. Seit 2009
beträgt die jährliche Einwohnerzunahme 10.000 Menschen und mehr. Im Jahr 2015 betrug
die Zunahme sogar über 16.000 Menschen. Gleichzeitig verfolgt die Stadtentwicklung
erfolgreich das Leitbild der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssen
insbesondere große innerstädtische Brachflächen sowie ungenutzte Bereiche im Hinblick
auf ihre Nutzungszuweisung für die "Wachsende Stadt" überprüft werden.
Auf der Fläche zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und
Roscherstraße bestehen derzeit lediglich im jeweiligen Randbereich der Straßen
gewerbliche Nutzungen, der Innenbereich liegt weitgehend brach. Notwendig sind deshalb
eine Überprüfung der Nutzungsvorstellungen sowie eine städtebauliche Gesamtplanung. In
diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob in bestimmten Bereichen
Bestandsnutzungen ggf. verlagert werden können, wenn hierdurch eine effektive
Nutzungszonierung und Nutzungsgliederung möglich wird.
Ein künftig gemischt genutztes Quartier in der entsprechenden Größe im städtischen
Gefüge soll eine eigenständige "stadtgestalterische Adresse" entwickeln.
Die Antragsteller beauftragen deshalb den Oberbürgermeister, für den genannten
Stadtbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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