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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049636.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
08.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:13

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02268 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien Betriebsausschuss Kulturstätten 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 2. Lesung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Strukturreform für die Theater der Stadt Leipzig - Zweite Neufassung Thema: Städtische Bühnen der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: I. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Eigenbetriebe Oper Leipzig (einschließlich der Musikalischen Komödie) und Schauspiel Leipzig bis zum Ende des IV. Quartals 2016 zu einem Eigenbetrieb "Städtische Bühnen der Stadt Leipzig" zu verschmelzen. II. Die Fusion der unter I. genannten Eigenbetriebe soll dabei in der Weise erfolgen, dass eine gemeinsame Verwaltungsstruktur geschaffen wird, die künstlerische Autonomie der einzelnen Einrichtungen jedoch weitgehend gewahrt bleibt. Es sind bei der Fusion daher folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: 1. Die Oper, die Musikalische Komödie und das Schauspiel haben jeweils einen Intendanten/eine Intendantin, die den künstlerischen Bereich ihrer Häuser verantworten. 2. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes "Städtische Bühnen der Stadt Leipzig" gehören die für den künstlerischen Bereich der Häuser verantwortlichen drei Intendanten/Intendantinnen sowie ein für die Verwaltung und den kaufmännischen Bereich verantwortlicher Geschäftsführender Direktor bzw. eine Geschäftsführende Direktorin an. 3. Die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor hat bei Entscheidungen der Betriebsleitung in Fragen der wirtschaftlichen Führung der Bühnen ein Vetorecht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung: In Auswertung der bisherigen Beratungen zum Antrag A-01370 erweist es sich als sinnvoll, die beiden Themenkreise Städtische Bühnen und Gewandhaus getrennt voneinander zu behandeln und zur Entscheidung zu bringen. Dies tun wir nunmehr dahingehend, dass der beschlussreife Antrag A-01370 auf das Thema Prüfauftrag Stiftung Gewandhaus beschränkt und zeitnah zur Abstimmung gebracht wird, während das noch weiter zu diskutierende Thema Handlungsauftrag Verschmelzung Oper und Schauspiel in einen gesonderten Antrag überführt wird. In der Sache verweisen wir auf die Begründung zur ersten Neufassung des Antrags A-01370: In den vergangenen Monaten hat sich die CDU- Fraktion noch einmal eingehend mit der Struktur der Eigenbetriebe Kultur befasst. Alle Verträge der Intendanten und Verwaltungsdirektoren wurden eingesehen. Es zeigte sich, dass vor allem das Theater der Jungen Welt bereits heute sehr wirtschaftlich und effizient geführt wird. Die Verwaltung des - auch über die Grenzen Leipzigs hinweg anerkannten und erfolgreichen Theaters kann ohne weiteres als "schlank" bezeichnet werden. Eine Einbindung in die Theaterfusion lässt daher keine großen wirtschaftlichen Effekte erwarten, könnte aber zu einem Ungleichgewicht in der Betriebsleitung führen und so den Erfolg dieses kleinen Theaters gefährden. Bei Abwägung der genannten Vor- und Nachteile einer Einbindung überwiegen - jedenfalls zur Zeit - die Nachteile. Deshalb soll das Theater der jungen Welt als eigenständiger Eigenbetrieb bestehen bleiben. Wir verzichten auf die Einbeziehung des Theaters der Jungen Welt in den gemeinsamen neuen Eigenbetrieb, halten aber im Übrigen an unserem Beschlussvorschlag nebst Begründung zum Ursprungsantrag A-01370 fest. Seite 2/3