Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396307.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.07.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05842
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Vergabe von Steuerberatungsleistungen: Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2017 - 2019 und allgemeine, laufende
Steuerberatung 2019 und 2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Vergabe von Steuerberatungsleistungen zur Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2017-2019 sowie zur laufenden Steuerberatung für die
Jahre 2019 und 2020 wird bestätigt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2020
253.077,30
1100111306/44312000
2018
2020
253.077,30
1100111306/74312000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat für das Jahr 2017-2019 nach derzeitigem Stand für 15 gemeinnützige
Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ca. 29 nicht gemeinnützige BgA jeweils eine
Ertragsteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (zzgl. für den land- und
forstwirtschaftlichen Betrieb und ca. 10 derzeit bekannte hoheitliche Fachbereichen der Stadt
Leipzig mit umsatzsteuerpflichtigen Fällen aufgrund von innergemeinschaftlichen Erwerben
und/oder des § 13b UStG) bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres beim Finanzamt
Leipzig einzureichen.
Die Mitarbeiter des SG Besteuerung/BgA (Dezernat Finanzen, Stadtkämmerei) bereiten die
für die Erstellung der Jahressteuererklärungen notwendigen Unterlagen (jeweils 20 Anlagen
für jeden der 44 Betriebe gewerblicher Art und je 7 Anlagen für die 10 hoheitlichen Bereiche
mit umsatzsteuerpflichtigen Sachverhalten) vor. Die eingehenden Zuarbeiten für die
Jahressteuererklärungen inklusive der gemeinnützigkeitsrechtlichen Mittelverwendungen
werden von den Mitarbeitern des Sachgebietes steuerrechtlich geprüft, mit den jeweiligen
Buchwerken abgeglichen und entsprechende Abweichungen zwischen Buchwerk und
Steuererklärung für das Finanzamt dargestellt und erläutert. Diese Unterlagen werden von
der Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Nachfolgend werden die finalisierten
Steuererklärungen an die Stadt zurückgegeben. Im Sachgebiet werden die
Steuererklärungen zur Unterschrift für den Vertretungsberechtigten der Stadt Leipzig
aufbereitet und die Unterlagen an die Finanzverwaltung übersandt.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten ist eine anund
abschließende Prüfung bzw. Qualitätssicherung durch eine Steuerberatungsgesellschaft mit
nachgewiesenen fachspezifischen Kenntnissen in der Besteuerung von juristischen
Personen des öffentlichen Rechts aufgrund der komplexen Materie des deutschen und
europäischen Steuerrechts unumgänglich. Diese Qualitätssicherung ist ein wichtiger
Baustein des innerstädtischen Tax Compliance Management Systems und dient der
Verhinderung des Fahrlässigkeitsvorwurfes in bußgeld- und strafrechtlichen Verfahren.
Zudem sollte eine Steuerberatungsgesellschaft stets aus Haftungsgründen hinzugezogen
werden, da die Steuererklärungen z.T. mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden sind.
Daher ist eine Auftragsvergabe für die fachliche Begleitung und Unterstützung im Rahmen
der Erstellung der Steuererklärungen 2017 - 2019 zur Qualitätssicherung unumgänglich.
Konsequenzen bei nicht vorgenommener Auftragsvergabe:
Bei Nichterfüllung bzw. nicht fristgerechter Erfüllung der steuerlichen Pflichten drohen
folgende
Sanktionen/Konsequenzen:
Nachzahlungszinsen
für
verspätete
Steuernachzahlungen (6 % p.a.), Säumniszuschläge bei verspäteten Steuerzahlungen (12%
des rückständigen Steuerbetrags), Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe von
Steuererklärungen/-anmeldungen (max. 10% der festgesetzten Steuer und max. 25 TEUR),
Verzögerungsgeld bei nicht angemessener Ausübung von Mitwirkungspflichten im Rahmen
der Betriebsprüfung (zwischen 2,5 TEUR und 250 TEUR), ein erneutes Bußgeld (wie bereits
im Jahr 2007: 225.000 EUR Bußgeld, Kosten des Bußgeldbescheides von 7.511,20 EUR,
siehe Drucksache Nr. IV/2362), Zwangsgelder zur Erzwingung einer unterlassenen
steuerlichen Pflicht, die nicht in Geldleistung oder Gestellung von Sicherheiten besteht (max.
25 TEUR), Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen
(6% des hinterzogenen Steuerbetrags p.a.), Steuer- und Zinszahlungen bei Verlust des
Gemeinnützigkeitsstatus durch gemeinnützige BgA, entgangene Steuerersparnis wg.
fehlender Steueroptimierung.
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Die Stadt Leipzig steht seit dem seinerzeitigen Bußgeldverfahren unter permanenter,
besonderer Beobachtung der Finanzverwaltung. Seitens des Finanzamtes wurde mehrfach
kommuniziert, dass bei erneuter Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten weitere
Sanktionsmaßnahmen ergriffen würden.
Vergabeverfahren:
Es wurden folgende Steuerberatungsgesellschaften aufgefordert, für die Beratung und
Durchsicht zu den Steuererklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 für die Betriebe
gewerblicher Art und den Hoheitsbereich der Stadt Leipzig sowie für die allgemeine laufende
Steuerberatung für die Jahre 2019 und 2020 ein Angebot zu unterbreiten:
-
KPMG AG
Petersen Hardraht Pruggmayer
Mazars
Dr. Plöger
WIBERA Leipzig Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WIBERA)
BDO
Schüllermann und Partner AG
MSC danat GmbH
Die MSC danat GmbH, Schüllermann und Partner AG sowie die BDO haben auf die Abgabe
eines Angebots verzichtet.
Das Angebot der WIBERA stellt nach Auswertung aller Angebote in der Gesamtbetrachtung hauptsächlich unter Gesichtspunkten der Honorarhöhe, der Planungssicherheit und der zu
erwartenden Arbeitsentlastung der Mitarbeiter des SG Besteuerung/BgA - das
wirtschaftlichste Angebot dar und soll dementsprechend den Zuschlag erhalten. Die Höhe
des beabsichtigten Auftragswertes befindet sich auf dem Niveau der vorangegangenen
adäquaten Vergaben.
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Vergabevorschlag auf dem Vergabevermerk mit
Stempel und ohne Prüfungsfeststellungen zugestimmt.
Finanzierung der Auftragsvergabe:
Die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 253.077,30 EUR stehen im PSP-Element
1.100.11.1.3.06 / Sachkonto 44312000 zur Verfügung.
Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage:
Die Anlage enthält Preisangaben, Unternehmensauskünfte, Wettbewerbsstrategien und
somit geheimhaltungsbedürftige Daten. In Anlehnung an die Verfahrensweise bei förmlichen
Ausschreibungsverfahren ist es angezeigt, die Anlage mit dem Status der Nichtöffentlichkeit
zu versehen.
Anlagen:
Ergebnis des Vergabeverfahrens
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5/5