Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1392233.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
20.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger
Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg,
überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
Verwaltungsausschuss
Zuständigkeit
Bestätigung
15.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. unverändert
Die Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen Gerichtsweg
und Josephinenstraße wird gemäß § 22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der derzeit
gültigen Fassung beschlossen.
2. geändert
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme erhöhen sich von 937.320,00 € um 321.600,00 €
auf 1.258.920,00 €. Davon werden 958.920,00 € mit sanierungsbedingten Einnahmen
(Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ im PSP-Element Reudnitz
(7.0001401.700/SK 78513000) und Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032/SK
78512000) sowie 300.000,00 € vom VTA aus dem PSP-Element Erneuerung von Gehwegen
(7.0000.589.700/SK 78512000) finanziert.
3. geändert
Die Auszahlungen werden im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und PSP-Element
Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700) wie folgt geplant:
7.0001401.700 - Reudnitz
2017: 601.000,00 € (Planung 33.000,00 € bereits beauftragt)
2018: 262.720,00 €
7.0000.589.700 - Erneuerung von Gehwegen
2018: 300.000,00 €
Die Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) sind wie folgt geplant:
2017: 42.500,00 € (Planung 7.500,00 € bereits beauftragt)
2018: 52.700,00 €
1/4
4. geändert
Für das Haushaltsjahr 2017 wurden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 184.000,00 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und im
Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in
Höhe von 80.988,58 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Innerer Süden
(7.0000982.700).
Die restlichen Mittel (417.000,00 €) und die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 42.500,00 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032)
wurden aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000) bereitgestellt.
5.geändert
Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 152.896,47 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und
52.700 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000).
6. unverändert
Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als
Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung
durch den Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur
Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 bereinigt
werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als
überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Reudnitz
(7.0001401.700) bzw. im Innenauftrag 106400000032 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in
diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000).
7. unverändert
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019
ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für
Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Innenauftrag
106400000032
Sachkonto
42711200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2018
95.200,00
2017
2017
601.000,00
2018
2018
262.720,00
2018
2019
300.000,00
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2019 ff.
1.560,00
1.100.54.1.0.01.09
2022 ff.
373,24
1.100.55.1.0.01
2022 ff.
111,93
1.100.54.5.1.01
Einzahlungen
PSP-Element
7.0001401.700
Finanzkonto
78513000
PSP-Element
7.0000.589.700
Finanzkonto
78512000
Auszahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
wenn ja,
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlussfassung vom 17.01.2018 wurde die Baumaßnahme
ausgeschrieben. Aufgrund der Ausschreibungsergebnise mit Mehrkosten ist es erforderlich
den bestehenden Bau- und Finanzierungsbeschluss anzupassen.
Diese 1. Änderung des Beschlusses VI-DS-04925 umfasst die Änderung der
Beschlusspunkte 2, 3, 4 und 5 die mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
17.01.2018 bestätigt wurden.
Die Darstellung der Kostenentwicklung ist in der Begründung enthalten.
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Fotodokumentation
Anlage 3.1: Lageplan Entwurf Blatt 1
Anlage 3.2: Lageplan Entwurf Blatt 2
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VI-DS-04925-DS-01
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im
2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige
Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Begründung
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2018 (VI-DS-04925) wurde die Umsetzung
der Maßnahme „Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen
Gerichtsweg und Josephinenstraße“ bestätigt. Grundlage für den Baubeschluss war die
Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom 18.09.2017. Im Anschluss wurde die
Ausführungsplanung und der Baubeschluss erarbeitet und die Leistung öffentlich nach VOB/A
ausgeschrieben.
In Folge der Ausschreibung ergeben sich Mehrkosten durch die der Kostenrahmen des bisherigen
Baubeschlusses überschritten wird. Die Kosten/ Finanzierung infolge der
Ausschreibungsergebnisse stellt sich neu wie folgt dar:
Auszahlungen/Aufwendungen
Anteil Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
2017
2018
Gesamt
643.500,00 €
315.420,00 €
958.920,00 €
601.000,00 €
224.000,00 €
825.000,00 €
Baunebenkosten
PSP-Element Reudnitz
7.0001401.700 / SK 78513000
0,00 €
38.720,00 €
38.720,00 €
Stadtbeleuchtung
Innenauftrag SEP Reudnitz
106400000032 / SK 42711200
42.500,00 €
52.700,00 €
95.200,00 €
0,00 €
300.000,00 €
300.000,00 €
davon entfallen auf:
grundhafter Ausbau der Fahrbahn (einschl.
Landschaftsbau
PSP-Element Reudnitz
7.0001401.700 / SK 78513000
Anteil Verkehrs- und Tiefbauamt für:
Südlicher Gehweg und südliche Stellplätze
PSP-Element Erneuerung von Gehwegen
7.0000.589.700 / SK 78512000
Gesamtkosten der Baumaßnahme
1.258.920,00 €
Die Deckungen der erhöhten Baukosten in Höhe von 179.300,00 € (siehe Tabelle Anteil ASW)
erfolgen aus:
• Kostenst. Finanz. Rücklagen/sonstige Verb. (1098500000)
i.H.v. 69.476,47 €
(bereits als überplanmäßige Auszahlung freigegeben)
•
PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700):
(nicht verbrauchter Mittel aus dem 1.BA)
i.H.v. 28.834,95 €
•
PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700):
i.H.v. 80.988,58 €
Die Deckung der erhöhten Baukosten für die Erneuerung der südlichen Gehwege und Stellplätze
in Höhe von 142.300,00 € (siehe Tabelle Anteil VTA) erfolgt aus:
• PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700)
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 1.258.920,00 €.
Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Osten in Höhe Gerichtsweg
vereinzelt fehlende Pflastersteine und Verwerfungen in der Fahrbahn
Blick in Richtung Westen in Höhe Seemannstraße
Verwerfungen in Fahrbahn
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Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Osten in Höhe Teubnerstraße
abgekippte Borde
Blick in Richtung Osten in Höhe Johannisallee
Verwerfungen in Fahrbahn
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Anlage 2: Fotodokumentation
Blick in Richtung Westen - nördliche Gehbahn in Höhe Seemannstraße
abgekippte Borde und Verwerfungen im Mosaikpflaster
Blick in Richtung Westen in Höhe Teubnerstraße
Wurzelauftrieb in Gehbahn
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