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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1392233.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
20.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04925-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost Verwaltungsausschuss Zuständigkeit Bestätigung 15.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. unverändert Die Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße wird gemäß § 22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. 2. geändert Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme erhöhen sich von 937.320,00 € um 321.600,00 € auf 1.258.920,00 €. Davon werden 958.920,00 € mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „Leipzig-Reudnitz“ im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700/SK 78513000) und Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032/SK 78512000) sowie 300.000,00 € vom VTA aus dem PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700/SK 78512000) finanziert. 3. geändert Die Auszahlungen werden im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700) wie folgt geplant: 7.0001401.700 - Reudnitz 2017: 601.000,00 € (Planung 33.000,00 € bereits beauftragt) 2018: 262.720,00 € 7.0000.589.700 - Erneuerung von Gehwegen 2018: 300.000,00 € Die Aufwendungen im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) sind wie folgt geplant: 2017: 42.500,00 € (Planung 7.500,00 € bereits beauftragt) 2018: 52.700,00 € 1/4 4. geändert Für das Haushaltsjahr 2017 wurden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 184.000,00 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und im Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 80.988,58 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700). Die restlichen Mittel (417.000,00 €) und die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 42.500,00 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) wurden aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000) bereitgestellt. 5.geändert Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 152.896,47 € im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) und 52.700 € im Innenauftrag SEP Reudnitz (106400000032) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 6. unverändert Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/ 2018 unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2018 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700) bzw. im Innenauftrag 106400000032 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 7. unverändert Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden durch die jeweils zuständigen Fachämter (Amt für Stadtgrün und Gewässer bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt) entsprechend angemeldet. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Innenauftrag 106400000032 Sachkonto 42711200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 2018 95.200,00 2017 2017 601.000,00 2018 2018 262.720,00 2018 2019 300.000,00 bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2019 ff. 1.560,00 1.100.54.1.0.01.09 2022 ff. 373,24 1.100.55.1.0.01 2022 ff. 111,93 1.100.54.5.1.01 Einzahlungen PSP-Element 7.0001401.700 Finanzkonto 78513000 PSP-Element 7.0000.589.700 Finanzkonto 78512000 Auszahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von wenn ja, Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Entsprechend der Beschlussfassung vom 17.01.2018 wurde die Baumaßnahme ausgeschrieben. Aufgrund der Ausschreibungsergebnise mit Mehrkosten ist es erforderlich den bestehenden Bau- und Finanzierungsbeschluss anzupassen. Diese 1. Änderung des Beschlusses VI-DS-04925 umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2, 3, 4 und 5 die mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2018 bestätigt wurden. Die Darstellung der Kostenentwicklung ist in der Begründung enthalten. Anlagen: Begründung Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Fotodokumentation Anlage 3.1: Lageplan Entwurf Blatt 1 Anlage 3.2: Lageplan Entwurf Blatt 2 4/4 VI-DS-04925-DS-01 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Eilenburger Straße im 2. Bauabschnitt zwischen Josephinenstraße und Gerichtsweg, überplanmäßige Auszahlungen/ Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Begründung Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2018 (VI-DS-04925) wurde die Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Umgestaltung der Eilenburger Straße im Abschnitt zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße“ bestätigt. Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom 18.09.2017. Im Anschluss wurde die Ausführungsplanung und der Baubeschluss erarbeitet und die Leistung öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben. In Folge der Ausschreibung ergeben sich Mehrkosten durch die der Kostenrahmen des bisherigen Baubeschlusses überschritten wird. Die Kosten/ Finanzierung infolge der Ausschreibungsergebnisse stellt sich neu wie folgt dar: Auszahlungen/Aufwendungen Anteil Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 2017 2018 Gesamt 643.500,00 € 315.420,00 € 958.920,00 € 601.000,00 € 224.000,00 € 825.000,00 € Baunebenkosten PSP-Element Reudnitz 7.0001401.700 / SK 78513000 0,00 € 38.720,00 € 38.720,00 € Stadtbeleuchtung Innenauftrag SEP Reudnitz 106400000032 / SK 42711200 42.500,00 € 52.700,00 € 95.200,00 € 0,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € davon entfallen auf: grundhafter Ausbau der Fahrbahn (einschl. Landschaftsbau PSP-Element Reudnitz 7.0001401.700 / SK 78513000 Anteil Verkehrs- und Tiefbauamt für: Südlicher Gehweg und südliche Stellplätze PSP-Element Erneuerung von Gehwegen 7.0000.589.700 / SK 78512000 Gesamtkosten der Baumaßnahme 1.258.920,00 € Die Deckungen der erhöhten Baukosten in Höhe von 179.300,00 € (siehe Tabelle Anteil ASW) erfolgen aus: • Kostenst. Finanz. Rücklagen/sonstige Verb. (1098500000) i.H.v. 69.476,47 € (bereits als überplanmäßige Auszahlung freigegeben) • PSP-Element Reudnitz (7.0001401.700): (nicht verbrauchter Mittel aus dem 1.BA) i.H.v. 28.834,95 € • PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700): i.H.v. 80.988,58 € Die Deckung der erhöhten Baukosten für die Erneuerung der südlichen Gehwege und Stellplätze in Höhe von 142.300,00 € (siehe Tabelle Anteil VTA) erfolgt aus: • PSP-Element Erneuerung von Gehwegen (7.0000.589.700) Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 1.258.920,00 €. Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Osten in Höhe Gerichtsweg vereinzelt fehlende Pflastersteine und Verwerfungen in der Fahrbahn Blick in Richtung Westen in Höhe Seemannstraße Verwerfungen in Fahrbahn Seite 1 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Osten in Höhe Teubnerstraße abgekippte Borde Blick in Richtung Osten in Höhe Johannisallee Verwerfungen in Fahrbahn Seite 2 von 3 Anlage 2: Fotodokumentation Blick in Richtung Westen - nördliche Gehbahn in Höhe Seemannstraße abgekippte Borde und Verwerfungen im Mosaikpflaster Blick in Richtung Westen in Höhe Teubnerstraße Wurzelauftrieb in Gehbahn Seite 3 von 3