Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1414319.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
21.06.18, 12:00
Aktualisiert
08.07.18, 13:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06042
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Barrierefreie Haltestellen bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.08.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In § 8 (3) 1 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer
Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu
berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.
Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Hierzu fragen wir:
1. Welche Straßenbahnhaltestellen erfüllen heute bereits die vollständige
Barrierefreiheit?
2. Welche Haltestellen werden diese Anforderungen an die Barrierefreiheit
bis 2022 erfüllen?
3. Welche Haltestellen werden diese bis 2022 nicht erfüllen? Und warum
nicht?
4. Welche Kosten sind mit der vollständigen Umsetzung des Ziels
verbunden?
5. Warum wurden neue Haltestellen in jüngerer Vergangenheit eingerichtet,
ohne diese barrierefrei zu gestalten (bspw. Haltestelle Springerstraße der
Linie 12)?
6. Wie wird die Stadt Leipzig die LVB bei der Zielerreichung unterstützen
(bspw. Sonderinvestitionszuschuss)?
7. Wie ist der Stand bei S-Bahn-Haltestellen sowie Regionalbahnhaltestellen
im Stadtgebiet?
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8. Droht im Falle der Nichtumsetzung eine Ersatzvornahme durch die
Rechtsaufsicht?
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