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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1414319.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
21.06.18, 12:00
Aktualisiert
08.07.18, 13:51

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06042 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Barrierefreie Haltestellen bis 2022 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.08.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: In § 8 (3) 1 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Hierzu fragen wir: 1. Welche Straßenbahnhaltestellen erfüllen heute bereits die vollständige Barrierefreiheit? 2. Welche Haltestellen werden diese Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2022 erfüllen? 3. Welche Haltestellen werden diese bis 2022 nicht erfüllen? Und warum nicht? 4. Welche Kosten sind mit der vollständigen Umsetzung des Ziels verbunden? 5. Warum wurden neue Haltestellen in jüngerer Vergangenheit eingerichtet, ohne diese barrierefrei zu gestalten (bspw. Haltestelle Springerstraße der Linie 12)? 6. Wie wird die Stadt Leipzig die LVB bei der Zielerreichung unterstützen (bspw. Sonderinvestitionszuschuss)? 7. Wie ist der Stand bei S-Bahn-Haltestellen sowie Regionalbahnhaltestellen im Stadtgebiet? 1/2 8. Droht im Falle der Nichtumsetzung eine Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht? 2/2