Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1414876.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
25.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06052
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Umsetzung der Wohnsitzauflage in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
22.08.2018
Zuständigkeit
Sachverhalt:
Seit dem 1. April 2018 ist der Erlass des Innenministeriums zum „Vollzug des
Aufenthaltsgesetzes“ in Sachen Wohnsitzauflage in Kraft. Demnach werden für
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte so genannte
Wohnsitzauflagen nach § 12a Abs. 2 oder 3 erlassen.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1.
2.
3.
4.
Wie viele Zuweisungen nach § 12a Absatz 2 und 3 hat die Ausländerbehörde
Leipzig seit Inkrafttreten des Erlasses verhängt?
Wie viele Anhörungen wurden in diesem Zuge durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurde von einer Wohnsitzzuweisung Abstand genommen
bzw. wurde die Zuweisung aufgehoben, da der/die Geflüchtete unter die Kriterien
nach § 12a Absatz 5 fällt?
Welche Effekte werden durch die Verwaltung bereits jetzt durch die neue
Regelungskompetenz gesehen? (sowohl bezüglich des zu leistenden
Verwaltungsaufwandes als auch der Entwicklung von Zu- und Wegzügen
anerkannter Geflüchteter)
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