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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1414876.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
25.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:07

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06052 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Umsetzung der Wohnsitzauflage in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 22.08.2018 Zuständigkeit Sachverhalt: Seit dem 1. April 2018 ist der Erlass des Innenministeriums zum „Vollzug des Aufenthaltsgesetzes“ in Sachen Wohnsitzauflage in Kraft. Demnach werden für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte so genannte Wohnsitzauflagen nach § 12a Abs. 2 oder 3 erlassen. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. 2. 3. 4. Wie viele Zuweisungen nach § 12a Absatz 2 und 3 hat die Ausländerbehörde Leipzig seit Inkrafttreten des Erlasses verhängt? Wie viele Anhörungen wurden in diesem Zuge durchgeführt? In wie vielen Fällen wurde von einer Wohnsitzzuweisung Abstand genommen bzw. wurde die Zuweisung aufgehoben, da der/die Geflüchtete unter die Kriterien nach § 12a Absatz 5 fällt? Welche Effekte werden durch die Verwaltung bereits jetzt durch die neue Regelungskompetenz gesehen? (sowohl bezüglich des zu leistenden Verwaltungsaufwandes als auch der Entwicklung von Zu- und Wegzügen anerkannter Geflüchteter) 1/1