Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045614.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-02205
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.12.2015
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stadtrat Karsten Albrecht
Betreff
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen
der §§ 14 und 16 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der
Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 " Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"
und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen 1.100.36.2.0.01, 1.100.36.3.1.01 und
1.100.36.3.2.01 (Rücklaufgelder, die im Haushaltsjahr 2016 in den Fördertopf der Freien Träger der
Jugendhilfe auf der Grundlage der Förderrichtlinie zurückgeführt werden).
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Sachverhalt:
Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die
zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste
und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen.
Aufgrund von Tarifanpassungen reicht das Gesamtbudget für die Bezuschussung der Kinder- und
Jugendförderung nicht aus, um die erforderlichen Einrichtungen und Dienste, insbesondere im
Bereich des Jugendschutzes und der Familienbildung, weiter zu führen. Innerhalb des
Leistungsbereiches sind die drei Angebote, um die es hier geht, einzigartig und sollten unbedingt
erhalten bleiben.
Da in den vergangenen zwei Jahren die Rücklaufgelder höher als 70.000,- Euro waren, ist davon
auszugehen, dass die beantragte Summe im Laufe des Haushaltsjahres gedeckt werden kann.
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