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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045614.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-02205 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.12.2015 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 2. Lesung Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Karsten Albrecht Betreff Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII Beschlussvorschlag: 1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 " Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" und 16 "Erziehung in der Familie" SGB VIII in Höhe von 70.000,- Euro wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen 1.100.36.2.0.01, 1.100.36.3.1.01 und 1.100.36.3.2.01 (Rücklaufgelder, die im Haushaltsjahr 2016 in den Fördertopf der Freien Träger der Jugendhilfe auf der Grundlage der Förderrichtlinie zurückgeführt werden). Seite 1 Sachverhalt: Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Aufgrund von Tarifanpassungen reicht das Gesamtbudget für die Bezuschussung der Kinder- und Jugendförderung nicht aus, um die erforderlichen Einrichtungen und Dienste, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes und der Familienbildung, weiter zu führen. Innerhalb des Leistungsbereiches sind die drei Angebote, um die es hier geht, einzigartig und sollten unbedingt erhalten bleiben. Da in den vergangenen zwei Jahren die Rücklaufgelder höher als 70.000,- Euro waren, ist davon auszugehen, dass die beantragte Summe im Laufe des Haushaltsjahres gedeckt werden kann. Seite 2