Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045608.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-02206
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.12.2015
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
18.01.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des §
11 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der
Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 "Jugendarbeit" SGB VIII in Höhe von 100.000,Euro wird bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.36.6.0.01 Einrichtung der Jugendarbeit
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Sachverhalt:
Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die
zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste
und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen.
Unter anderem auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen mussten in elf Offenen
Freizeittreffs die Personalkosten gekürzt werden. Das führte dazu, dass das Personal reduziert
wurde. In einer Zeit, in der die Anzahl der Kinder und Jugendlichen kontinuierlich steigt, aufgrund
der zahlreichen Flüchtlinge die Anfor derungen auch an die Offenen Treffs enorm wachsen, und
zahlreiche OFT sich zudem in sozialen Schwerpunktgebieten befinden und oft im Ortsteil
Alleinstellungsmerkmal besitzen, ist eine Kürzung des Personals kontraproduktiv und nicht zu
akzeptieren. Die Einrichtungen müssen gestärkt werden, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.
Der kommunale Offene Treff "Am Mühlholz" wird gegenwärtig und wohl auch mittelfristig als
Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer genutzt. Die bisherigen verschiedenen
pädagogischen Angebote sollen über die Angebote der Freien Träger mit abgedeckt werden.
Zwangsläufig sind dann aber auch die finanziellen Mittel, die der ehemalige kommunale Treff für die
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung hatte, an die Freien Träger der Jugendhilfe weiterzuleiten.
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