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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045608.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-02206 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.12.2015 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 18.01.2016 2. Lesung Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 SGB VIII Beschlussvorschlag: 1. Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 "Jugendarbeit" SGB VIII in Höhe von 100.000,Euro wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.36.6.0.01 Einrichtung der Jugendarbeit Seite 1 Sachverhalt: Entsprechend § 79 SGB VIII (2) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Unter anderem auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen mussten in elf Offenen Freizeittreffs die Personalkosten gekürzt werden. Das führte dazu, dass das Personal reduziert wurde. In einer Zeit, in der die Anzahl der Kinder und Jugendlichen kontinuierlich steigt, aufgrund der zahlreichen Flüchtlinge die Anfor derungen auch an die Offenen Treffs enorm wachsen, und zahlreiche OFT sich zudem in sozialen Schwerpunktgebieten befinden und oft im Ortsteil Alleinstellungsmerkmal besitzen, ist eine Kürzung des Personals kontraproduktiv und nicht zu akzeptieren. Die Einrichtungen müssen gestärkt werden, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Der kommunale Offene Treff "Am Mühlholz" wird gegenwärtig und wohl auch mittelfristig als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer genutzt. Die bisherigen verschiedenen pädagogischen Angebote sollen über die Angebote der Freien Träger mit abgedeckt werden. Zwangsläufig sind dann aber auch die finanziellen Mittel, die der ehemalige kommunale Treff für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung hatte, an die Freien Träger der Jugendhilfe weiterzuleiten. Seite 2