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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045605.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.18, 14:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-02138 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Verweisung in die Gremien Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 2. Lesung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Schulhausbau durch private Unternehmen Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, privates Engagement beim Schulhausbau für die Stadt Leipzig zu nutzen. Dabei kann die Leistung des jeweiligen Unternehmens vom Grundstückserwerb bis zur Schlüsselübergabe erbracht werden. 2. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird dem Stadtrat vorgelegt. In diese gehen sowohl Gesamtkosten, Amortisation der alternativen Eigeninvestition als auch die Bauzeiten ein. 3. Gegenstand des Vertrages mit dem jeweiligen Unternehmen kann dabei Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf sein. Die Entscheidung dazu ist mit dem Stadtrat zu treffen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung: Die Stadt Leipzig benötigt innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl neuer Schulplätze in allen Schularten. Die erfreuliche Geburtenentwicklung und die Zuwanderung nach Leipzig, einschließlich Asylbewerber und ihre Kinder, verschärfen die schon angespannte Situation. Die Grundstücksbeschaffung, die Bauzeiten in städtischer Trägerschaft und die Vergabe- und Steuerungspraxis binden die Verwaltung an lange Genehmigungsverfahren und Bauabläufe. Kostensteigerungen bei den städtischen Bauvorhaben sind die Regel. Private Unternehmer sind nicht an die ausführlichen Abläufe in Vergabeverfahren oder Beschlussfassungen durch den Stadtrat gebunden. Dadurch können sie schneller Genehmigungsverfahren und Bauabläufe realisieren. Vertraglich können die Kostenrisiken an den Bauträger abgewälzt werden. Hauptvorteil für die Stadt Leipzig ist die schnellere Fertigstellung von Schulbaumaßnahmen an von ihr gewünschten Stadtorten. Durch die Wahlmöglichkeit, ob die fertig gestellten Schulstandorte von der Stadt gekauft oder gemietet werden, schaffen wir eine maximale Flexibilität für die langfristige Stadtentwicklung. Sollte eine Grundschule nach z.B. nach 10, 15 oder 25 Jahren nicht mehr unbedingt gebraucht werden, kann der private Eigentümer das Gebäude umnutzen. Beim Grundstückskauf und der Bauabwicklung sind private Eigentümer oft schneller in ihren Entscheidungswegen. Diese Vorteile sollte die Stadt nutzen, um den Platzbedarf an Schulplätzen schnell decken zu können. Diese Herangehensweise scheint besonders gut für Grundschulen geeignet zu sein, die aufgrund kaum erforderlicher Fachkabinette durchaus nach einer gewissen Nutzungszeit umnutzbar sein können. Nach Ende einer Mietzeit kann dann dem Unternehmen das Risiko der Nachnutzung überlassen werden. Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 14.10 Schulhausbau durch private Unternehmen Vorlage: VI-A-02138 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, privates Engagement beim Schulhausbau für die Stadt Leipzig zu nutzen. Dabei kann die Leistung des jeweiligen Unternehmens vom Grundstückserwerb bis zur Schlüsselübergabe erbracht werden. 2. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird dem Stadtrat vorgelegt. In diese gehen sowohl Gesamtkosten, Amortisation der alternativen Eigeninvestition als auch die Bauzeiten ein. 3. Gegenstand des Vertrages mit dem jeweiligen Unternehmen kann dabei Miete, Mietkauf oder schlüsselfertiger Kauf sein. Die Entscheidung dazu ist mit dem Stadtrat zu treffen. Abstimmungsergebnis: 35/29/1 Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1