Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045605.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.18, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-02138
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Schulhausbau durch private Unternehmen
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, privates Engagement beim Schulhausbau für die Stadt
Leipzig zu nutzen. Dabei kann die Leistung des jeweiligen Unternehmens vom Grundstückserwerb
bis zur Schlüsselübergabe erbracht werden.
2. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird dem Stadtrat vorgelegt. In diese gehen sowohl Gesamtkosten,
Amortisation der alternativen Eigeninvestition als auch die Bauzeiten ein.
3. Gegenstand des Vertrages mit dem jeweiligen Unternehmen kann dabei Miete, Mietkauf oder
schlüsselfertiger Kauf sein. Die Entscheidung dazu ist mit dem Stadtrat zu treffen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Die Stadt Leipzig benötigt innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl neuer Schulplätze in allen
Schularten. Die erfreuliche Geburtenentwicklung und die Zuwanderung nach Leipzig, einschließlich
Asylbewerber und ihre Kinder, verschärfen die schon angespannte Situation.
Die Grundstücksbeschaffung, die Bauzeiten in städtischer Trägerschaft und die Vergabe- und
Steuerungspraxis binden die Verwaltung an lange Genehmigungsverfahren und Bauabläufe.
Kostensteigerungen bei den städtischen Bauvorhaben sind die Regel.
Private Unternehmer sind nicht an die ausführlichen Abläufe in Vergabeverfahren oder
Beschlussfassungen durch den Stadtrat gebunden. Dadurch können sie schneller
Genehmigungsverfahren und Bauabläufe realisieren. Vertraglich können die Kostenrisiken an den
Bauträger abgewälzt werden.
Hauptvorteil für die Stadt Leipzig ist die schnellere Fertigstellung von Schulbaumaßnahmen an von
ihr gewünschten Stadtorten.
Durch die Wahlmöglichkeit, ob die fertig gestellten Schulstandorte von der Stadt gekauft oder
gemietet werden, schaffen wir eine maximale Flexibilität für die langfristige Stadtentwicklung. Sollte
eine Grundschule nach z.B. nach 10, 15 oder 25 Jahren nicht mehr unbedingt gebraucht werden,
kann der private Eigentümer das Gebäude umnutzen.
Beim Grundstückskauf und der Bauabwicklung sind private Eigentümer oft schneller in ihren
Entscheidungswegen. Diese Vorteile sollte die Stadt nutzen, um den Platzbedarf an Schulplätzen
schnell decken zu können.
Diese Herangehensweise scheint besonders gut für Grundschulen geeignet zu sein, die aufgrund
kaum erforderlicher Fachkabinette durchaus nach einer gewissen Nutzungszeit umnutzbar sein
können. Nach Ende einer Mietzeit kann dann dem Unternehmen das Risiko der Nachnutzung
überlassen werden.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu
14.10
Schulhausbau durch private Unternehmen
Vorlage: VI-A-02138
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, privates Engagement beim Schulhausbau für die
Stadt Leipzig zu nutzen. Dabei kann die Leistung des jeweiligen Unternehmens vom
Grundstückserwerb bis zur Schlüsselübergabe erbracht werden.
2. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird dem Stadtrat vorgelegt. In diese gehen sowohl
Gesamtkosten, Amortisation der alternativen Eigeninvestition als auch die Bauzeiten ein.
3. Gegenstand des Vertrages mit dem jeweiligen Unternehmen kann dabei Miete, Mietkauf
oder schlüsselfertiger Kauf sein. Die Entscheidung dazu ist mit dem Stadtrat zu treffen.
Abstimmungsergebnis: 35/29/1
Leipzig, den 25. Februar 2016
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