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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045611.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 12:15

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02200 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Ratsversammlung 16.12.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge Beschlussvorschlag: Im Sozialamt der Stadt Leipzig werden mindestens drei weitere Planstellen geschaffen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für: • • • Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge. Seite 1 Sachverhalt: Diese drei Planstellen werden erforderlich durch einen voraussichtlich hohen Vermittlungsbedarf von Wohnungen, deren Miethöhe der städtischen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft genügen. Ziel ist es, die Versorgung mit Wohnraum für die Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII auch zukünftig sicherzustellen sowie durch eine zeitnahe Vermittlung von Asylbewerbern und Flüchtlinge in eigene Wohnungen die Einrichtung von neuen Sammelunterkünften überflüssig zu machen. In Leipzig sind rund 41.000 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und rund 5.000 Menschen mit Leistungen nach dem SGB XII auf Wohnraum angewiesen, der den Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft entspricht. Außerdem hat die Zahl der auch in Deutschland angekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge aus einer Vielzahl Herkunftsländern in diesem Jahr einen Spitzenwert erreicht. Allein in Deutschland werden 2015 nunmehr ca. 1 Mio. Asylsuchende erwartet. Das bedeutet, dass in Leipzig mit mindestens 5.000 Menschen gerechnet werden muss. Während die Länder mit der befristeten Unterbringung zunehmend die Lage in den Griff bekommen, stehen vor den Kommunen noch viel größere Herausforderungen. Sind doch Asylbewerber mit Bleibestatus dauerhaft, zumindest aber langfristig, nicht nur unterzubringen, zu beköstigen und zu bekleiden, sondern auch in die Kommunen zu integrieren. Dabei ist eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen eine wichtige Voraussetzung. Die Stadt Leipzig hat mit dem Beschluss des „Konzeptes Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz“ 2012 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten eingeleitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, verstärkt auf kleinteilige Wohnhäuser für gemeinschaftliches Wohnen im Stadtgebiet sowie dezentrale Unterbringung – im Sinne von selbstbestimmtem Wohnen in eigenen Wohnungen – zu setzen. Seite 2