Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045611.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02200
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Ratsversammlung
16.12.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für
Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge
Beschlussvorschlag:
Im Sozialamt der Stadt Leipzig werden mindestens drei weitere Planstellen geschaffen zur
Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für:
•
•
•
Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit
Leistungsempfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie
für Asylbewerber und Flüchtlinge.
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Sachverhalt:
Diese drei Planstellen werden erforderlich durch einen voraussichtlich hohen Vermittlungsbedarf von
Wohnungen, deren Miethöhe der städtischen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft genügen. Ziel
ist es, die Versorgung mit Wohnraum für die Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II und
dem Sozialgesetzbuch XII auch zukünftig sicherzustellen sowie durch eine zeitnahe Vermittlung von
Asylbewerbern und Flüchtlinge in eigene Wohnungen die Einrichtung von neuen
Sammelunterkünften überflüssig zu machen.
In Leipzig sind rund 41.000 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und rund 5.000 Menschen mit
Leistungen nach dem SGB XII auf Wohnraum angewiesen, der den Richtlinien der Stadt Leipzig zu
den Kosten der Unterkunft entspricht. Außerdem hat die Zahl der auch in Deutschland
angekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge aus einer Vielzahl Herkunftsländern in diesem Jahr
einen Spitzenwert erreicht. Allein in Deutschland werden 2015 nunmehr ca. 1 Mio. Asylsuchende
erwartet. Das bedeutet, dass in Leipzig mit mindestens 5.000 Menschen gerechnet werden muss.
Während die Länder mit der befristeten Unterbringung zunehmend die Lage in den Griff bekommen,
stehen vor den Kommunen noch viel größere Herausforderungen. Sind doch Asylbewerber mit
Bleibestatus dauerhaft, zumindest aber langfristig, nicht nur unterzubringen, zu beköstigen und zu
bekleiden, sondern auch in die Kommunen zu integrieren. Dabei ist eine dezentrale Unterbringung in
Wohnungen eine wichtige Voraussetzung.
Die Stadt Leipzig hat mit dem Beschluss des „Konzeptes Wohnen für Berechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz“ 2012 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Unterbringung
von Geflüchteten eingeleitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, verstärkt auf kleinteilige
Wohnhäuser für gemeinschaftliches Wohnen im Stadtgebiet sowie dezentrale Unterbringung – im
Sinne von selbstbestimmtem Wohnen in eigenen Wohnungen – zu setzen.
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