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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045602.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
08.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:07

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02188 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Zuständigkeit Vorberatung Ratsversammlung 16.12.2015 1. Lesung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Beschlussvorschlag: Im Sozialamt der Stadt Leipzig werden mindestens 3 weitere Planstellen zur Koordinierung des Wohnens von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen geschaffen mit dem Ziel, die Einrichtung von Sammelunterkünften durch zeitnahe Vermittlung in eigene Wohnungen einzudämmen und damit auch die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften nicht unnötig zu verlängern. Außerdem müssen Betroffene mit Bleibestatus in die vorhandenen Sozialsysteme wie für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB IV integriert und die Gesundheitsbetreuung organisiert sowie die Schulpflicht durchgesetzt werden. Dazu wird der ständige Kontakt zu den Vermietern gepflegt. Unterstützung soll bei der Qualifikation von Initiativen, gemeinnützigen Organisationen und Netzwerken gegeben werden, welche bei der Organisation des Zusammenleben sowie Fragen rund um das Wohnen Unterstützung geben wollen sowie Übersetzungshilfen bei der Suche von Wohnungen und Abschluss von Mietverträgen geben wollen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/2 Sachverhalt: Die Zahl der auch in Deutschland angekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge aus einer Vielzahl von Herkunftsländern hat in diesem Jahr einen Spitzenwert erreicht. Allein in Deutschland werden 2015 nunmehr sogar über 850.000 Asylsuchende erwartet. Das bedeutet, dass in Leipzig mit mindestens 5.000 Menschen gerechnet werden muss. Während die Bundesländer mit der befristeten Unterbringung in Erstaufnahmeunterkünften zunehmend die Lage in den Griff bekommen, stehen vor den Kommunen noch viel größere Herausforderungen. Sind doch neben der Einrichtung und in den Sammelunterkünften die Flüchtlinge und Asylbewerber nicht nur unterzubringen, zu beköstigen und zu bekleiden, sondern diejenigen mit Bleibestatus dauerhaft in die Kommunen zu integrieren. Dabei ist eine dezentrale Unterbringung in eigene Wohnungen eine wichtige Voraussetzung. Die Stadt Leipzig hat mit dem Beschluss des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz“ 2012 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten eingeleitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, verstärkt auf kleinteilige Wohnhäuser für gemeinschaftliches Wohnen im Stadtgebiet sowie dezentrale Unterkünfte – im Sinne von selbstbestimmtem Wohnen in eigenen Wohnungen – zu setzen. Bereits Anfang des Jahres war absehbar, dass auf Grund der extrem wachsenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen Unterbringungsstandorte mit weniger als 100 Plätzen 2015 nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und deshalb Sammelunterkünfte wie Torgauer Straße vorzuziehen sind, wenn die Unterbringung in Hallen, Zelten und Containern vermieden werden kann. Seit Sommer musste selbst auf Notlösungen wie Container, Sport- und Messehallen oder Zelte zurück gegriffen werden. Deshalb ist es um so wichtiger, Notlösungen wie Hallen oder Zelte zeitnah wieder abzulösen. Anlagen: Seite 2/2