Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045602.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
08.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02188
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
16.12.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von
Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Beschlussvorschlag:
Im Sozialamt der Stadt Leipzig werden mindestens 3 weitere Planstellen zur Koordinierung des
Wohnens von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen geschaffen
mit dem Ziel, die Einrichtung von Sammelunterkünften durch zeitnahe Vermittlung in eigene
Wohnungen einzudämmen und damit auch die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften nicht
unnötig zu verlängern. Außerdem müssen Betroffene mit Bleibestatus in die vorhandenen
Sozialsysteme wie für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB IV integriert und die
Gesundheitsbetreuung organisiert sowie die Schulpflicht durchgesetzt werden. Dazu wird der
ständige Kontakt zu den Vermietern gepflegt. Unterstützung soll bei der Qualifikation von Initiativen,
gemeinnützigen Organisationen und Netzwerken gegeben werden, welche bei der Organisation des
Zusammenleben sowie Fragen rund um das Wohnen Unterstützung geben wollen sowie
Übersetzungshilfen bei der Suche von Wohnungen und Abschluss von Mietverträgen geben wollen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Zahl der auch in Deutschland angekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge aus einer Vielzahl
von Herkunftsländern hat in diesem Jahr einen Spitzenwert erreicht. Allein in Deutschland werden
2015 nunmehr sogar über 850.000 Asylsuchende erwartet. Das bedeutet, dass in Leipzig mit
mindestens 5.000 Menschen gerechnet werden muss. Während die Bundesländer mit der
befristeten Unterbringung in Erstaufnahmeunterkünften zunehmend die Lage in den Griff
bekommen, stehen vor den Kommunen noch viel größere Herausforderungen. Sind doch neben der
Einrichtung und in den Sammelunterkünften die Flüchtlinge und Asylbewerber nicht nur
unterzubringen, zu beköstigen und zu bekleiden, sondern diejenigen mit Bleibestatus dauerhaft in
die Kommunen zu integrieren. Dabei ist eine dezentrale Unterbringung in eigene Wohnungen eine
wichtige Voraussetzung.
Die Stadt Leipzig hat mit dem Beschluss des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz“ 2012 einen Paradigmenwechsel im Hinblick auf die Unterbringung
von Geflüchteten eingeleitet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, verstärkt auf kleinteilige
Wohnhäuser für gemeinschaftliches Wohnen im Stadtgebiet sowie dezentrale Unterkünfte – im
Sinne von selbstbestimmtem Wohnen in eigenen Wohnungen – zu setzen. Bereits Anfang des
Jahres war absehbar, dass auf Grund der extrem wachsenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen
Unterbringungsstandorte mit weniger als 100 Plätzen 2015 nicht in ausreichender Anzahl zur
Verfügung stehen und deshalb Sammelunterkünfte wie Torgauer Straße vorzuziehen sind, wenn die
Unterbringung in Hallen, Zelten und Containern vermieden werden kann. Seit Sommer musste
selbst auf Notlösungen wie Container, Sport- und Messehallen oder Zelte zurück gegriffen werden.
Deshalb ist es um so wichtiger, Notlösungen wie Hallen oder Zelte zeitnah wieder abzulösen.
Anlagen:
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