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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042675.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
11.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02094 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd Zuständigkeit Anhörung Ratsversammlung 19.11.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 08.12.2015 1. Lesung Eingereicht von SR M. Weber, SR U. E. Gabelmann, SR K. Schenk SR. F. Riekewald, SR M. Götze Betreff Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Markkleeberg in Kontakt zu treten, um eine Sicherung der Straßenbahninfrastruktur von der Stadtgrenze Leipzig bis einschließlich der Wendeschleife Markkleeberg-Mitte bis ins Jahr 2030 sicher zustellen. Ende des I. Quartals 2016 wird ein Bericht über den Diskussionsverlauf respektive Ergebnis mit dem Landkreis und der Stadt Markkleeberg dem Stadtrat Leipzig zur Kenntnis gegeben. 2. Die Stadt Leipzig als Hauptgesellschafter der LVV und der LVB weist die Geschäftsführungen an, die Straßenbahninfrastruktur zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg-Mitte einschließlich Wendeschleife für einen künftigen Fahrbetrieb bis mindestens zum Jahr 2030 zu erhalten. Sachverhalt: In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 wurde die Abbestellung der Straßenbahnverbindung zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg mehrheitlich beschlossen. Um angesichts der wachsenden Bevölkerungszahl und einem veränderten Mobilitätsverhalten eine fachlich fundierte und ergebnisoffene Einschätzung zum ÖPNV-Angebot in den kommenden Jahren vornehmen zu können, ist es notwendig, dass die Straßenbahninfrastruktur einschließlich Wendeschleife in Markkleeberg-Mitte erhalten bleibt.