Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042675.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
11.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02094
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
Zuständigkeit
Anhörung
Ratsversammlung
19.11.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
08.12.2015
1. Lesung
Eingereicht von
SR M. Weber, SR U. E. Gabelmann, SR K. Schenk
SR. F. Riekewald, SR M. Götze
Betreff
Erhalt Straßenbahninfrastruktur ab Connewitzer Kreuz bis Markkleeberg-Mitte
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis Leipzig und der Stadt Markkleeberg in
Kontakt zu treten, um eine Sicherung der Straßenbahninfrastruktur von der Stadtgrenze Leipzig bis
einschließlich der Wendeschleife Markkleeberg-Mitte bis ins Jahr 2030 sicher zustellen. Ende des I.
Quartals 2016 wird ein Bericht über den Diskussionsverlauf respektive Ergebnis mit dem Landkreis
und der Stadt Markkleeberg dem Stadtrat Leipzig zur Kenntnis gegeben.
2. Die Stadt Leipzig als Hauptgesellschafter der LVV und der LVB weist die Geschäftsführungen an,
die Straßenbahninfrastruktur zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg-Mitte einschließlich
Wendeschleife für einen künftigen Fahrbetrieb bis mindestens zum Jahr 2030 zu erhalten.
Sachverhalt:
In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 wurde die Abbestellung der Straßenbahnverbindung
zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg mehrheitlich beschlossen. Um angesichts der
wachsenden Bevölkerungszahl und einem veränderten Mobilitätsverhalten eine fachlich fundierte
und ergebnisoffene Einschätzung zum ÖPNV-Angebot in den kommenden Jahren vornehmen zu
können, ist es notwendig, dass die Straßenbahninfrastruktur einschließlich Wendeschleife in
Markkleeberg-Mitte erhalten bleibt.