Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042699.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
25.06.18, 10:43

öffnen download melden Dateigröße: 218 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02098 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.11.2015 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 02.12.2015 Vorberatung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser Beschlussvorschlag: Unter Einbeziehung der Ortschaftsräte legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende Juni 2016 ein Nutzungskonzept für die ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser der eingemeindeten Ortsteile zur Beschlussfassung vor. Sachverhalt: Die ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser waren und sind die soziokulturellen Zentren der Ortsteile, die es zu erhalten gilt. Es muss festgelegt werden, in welchem Umfang Sanierungs- und bauliche, darunter auch brandschutztechnische, Maßnahmen erforderlich sind. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 14.7 Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser Vorlage: VI-A-02098 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine allgemeine Bedarfs- und Eignungsprüfung für eine zukünftige Nutzung der ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser zu veranlassen. Das bedeutet, dass nicht nur Bedarfe im Sinne des Antrages, sondern alle aktuellen und längerfristigen Bedarfe einer permanent wachsenden Stadt betrachtet werden. Die Ortschaftsräte sowie die interessierten Fachbeiräte und Beiräte der Ratsversammlung (z.B. Kinder-und Familienbeirat, Migrantenbeirat, Jugendbeirat/Jugendparlament, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat etc.) sind bei Bedarfsüberprüfung und Konzepterstellung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis Ende Oktober 2016 ein Vorschlag zum weiteren Umgang mit den ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern vorzulegen. Protokollnotiz: Das Jugendparlament ist bei der Konzepterarbeitung miteinzubeziehen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1