Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042699.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
25.06.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02098
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.11.2015
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
02.12.2015
Vorberatung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser
Beschlussvorschlag:
Unter Einbeziehung der Ortschaftsräte legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat bis Ende Juni 2016
ein Nutzungskonzept für die ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser der eingemeindeten Ortsteile
zur Beschlussfassung vor.
Sachverhalt:
Die ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser waren und sind die soziokulturellen Zentren der
Ortsteile, die es zu erhalten gilt.
Es muss festgelegt werden, in welchem Umfang Sanierungs- und bauliche, darunter auch
brandschutztechnische, Maßnahmen erforderlich sind.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 14.7
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser
Vorlage: VI-A-02098
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine allgemeine Bedarfs- und Eignungsprüfung für eine
zukünftige Nutzung der ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser zu veranlassen. Das bedeutet,
dass nicht nur Bedarfe im Sinne des Antrages, sondern alle aktuellen und längerfristigen
Bedarfe einer permanent wachsenden Stadt betrachtet werden. Die Ortschaftsräte sowie die
interessierten Fachbeiräte und Beiräte der Ratsversammlung (z.B. Kinder-und Familienbeirat,
Migrantenbeirat, Jugendbeirat/Jugendparlament, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat etc.) sind
bei Bedarfsüberprüfung und Konzepterstellung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis Ende
Oktober 2016 ein Vorschlag zum weiteren Umgang mit den ehemaligen
Gemeindeämtern/Rathäusern vorzulegen.
Protokollnotiz:
Das Jugendparlament ist bei der Konzepterarbeitung miteinzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 25. Februar 2016
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