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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042678.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
10.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02075 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.11.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 03.12.2015 1. Lesung Eingereicht von Jugendhilfeausschuss Betreff Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag an den Stadtrat, die Finanzierung von Kindertagesstäten im Vorfeld der Eröffnung (Vorlaufkosten) und in der Anlaufphase (Anlaufkosten) sicherzustellen. 1. Wir beantragen die Übernahme der Vorlaufkosten von Kindertagesstätten in nachgewiesener Höhe. 2. Wir beantragen die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Anlaufkosten ggf. über Erarbeitung und Inkraftsetzung einer Richtlinie (durch das AfJFB mit dem Unterausschuss Finanzen des Jugendhilfeausschusses), die die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Anlaufphase einer Eröffnung einer neuen bzw. erweiterten Kindertagesstätte regelt. Bis zur Wirksamkeit einer solchen Richtlinie werden die entstandenen Personal- und Sachkosten (auf Nachweis) aus städtischen Mitteln refinanziert. Seite 1/5 Begründung: Bis Oktober 2014 war es Freien Trägern möglich, eine sogenannte „Anlauffinanzierung“ für einen befristeten Zeitraum zu beantragen. Die „Anlauffinanzierung“ wurde mit dem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Leistung eingestellt bzw. auch für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt worden waren, nicht mehr ausgezahlt. Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Juni 2015 an die Ratsversammlung (Vorlage - VI-F-01353) zur Anlauffinanzierung von Kindertagesstätten erfolgte die Antwort: „Die Gewährung von Zuschüssen für eine Anlauffinanzierung bedarf eines Stadtratsbeschlusses.“ Ansonsten solle die Anlaufphase durch die Freien Träger über Eigenmittel finanziert werden. Beim Neubau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten durch Freie Träger erbringen diese bereits erhebliche Eigenanteile in Form von Eigenleistungen, selbst akquirierten Spenden und Eigenmitteln. Die Freien Träger unterstützen die Stadt Leipzig damit bei der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kindertagesstättenbetreuung von Kindern ab einem Jahr aktiv. Zu 1. Vorlaufkosten Bereits zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Vorfeld der Eröffnung muss der Träger die Betriebsbereitschaft der Einrichtung bzgl. personeller und räumlicher Ausstattung nachweisen. Eine Vorlauffinanzierung ist notwendig für: - die Personalkosten der Leiterin: konzeptionelle Arbeiten, Teambildung, Gruppenbildung, Aufnahmegespräche (Vorschlag: drei Monate vor der geplanten Eröffnung) - die Personalkosten für die Erzieher(innen): Teambildung, Gruppenbildung, Planung Eingewöhnung, Elterngespräche, Elterninformation, Aufnahme (Vorschlag : ¼ der Gesamtzahl für einen Monat vor der geplanten Eröffnung) - Personalkosten technischer Bereich: Einräumen, Reinigen (mehrfach), Betriebsfähigkeit innen und außen herstellen (Vorschlag: einen Monat vor geplanter Eröffnung) - Miete und Mietnebenkosten: ab Zahlungstermin - Sachkosten für Telefon, Verwaltungsgebühren usw. Zu 2. Anlaufkosten Beim Betrieb einer Kindertagesstätte entstehen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalkosten technischer Bereich bzw. Fremdleistungen, Strom, Heizung, Grundgebühren, Fachliteratur), die von der Anzahl der belegten Plätze unabhängig oder weitgehend unabhängig sind und solche, die von der Anzahl der belegten Plätze abhängig sind (Personalkosten des pädagogischen Personals lt. Schlüssel, Wasserverbrauch, Sanitärbedarf). Gerade im ersten Jahr des Betriebes bis zur vollen Auslastung der Einrichtung entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit bei den Trägern, wenn diese Kosten nur belegungsabhängig finanziert werden. Für das Personal in der Anlaufphase ist zum Aufbau einer kontinuierlichen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsarbeit keine Absenkung entsprechend der belegten Platzzahlen sondern ein Personalüberhang in festzulegender Größe notwendig. Seite 2/5