Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042678.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
10.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02075
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.11.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
03.12.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Jugendhilfeausschuss
Betreff
Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung
neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stellt den Antrag an den Stadtrat, die Finanzierung von Kindertagesstäten
im Vorfeld der Eröffnung (Vorlaufkosten) und in der Anlaufphase (Anlaufkosten) sicherzustellen.
1. Wir beantragen die Übernahme der Vorlaufkosten von Kindertagesstätten in nachgewiesener
Höhe.
2. Wir beantragen die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Anlaufkosten ggf. über
Erarbeitung und Inkraftsetzung einer Richtlinie (durch das AfJFB mit dem Unterausschuss Finanzen
des Jugendhilfeausschusses), die die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Anlaufphase
einer Eröffnung einer neuen bzw. erweiterten Kindertagesstätte regelt.
Bis zur Wirksamkeit einer solchen Richtlinie werden die entstandenen Personal- und Sachkosten
(auf Nachweis) aus städtischen Mitteln refinanziert.
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Begründung:
Bis Oktober 2014 war es Freien Trägern möglich, eine sogenannte „Anlauffinanzierung“ für einen
befristeten Zeitraum zu beantragen. Die „Anlauffinanzierung“ wurde mit dem Hinweis auf die
Freiwilligkeit der Leistung eingestellt bzw. auch für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt worden
waren, nicht mehr ausgezahlt.
Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Juni 2015 an die Ratsversammlung (Vorlage - VI-F-01353)
zur Anlauffinanzierung von Kindertagesstätten erfolgte die Antwort: „Die Gewährung von
Zuschüssen für eine Anlauffinanzierung bedarf eines Stadtratsbeschlusses.“ Ansonsten solle
die Anlaufphase durch die Freien Träger über Eigenmittel finanziert werden.
Beim Neubau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten durch Freie Träger erbringen diese
bereits erhebliche Eigenanteile in Form von Eigenleistungen, selbst akquirierten Spenden und
Eigenmitteln. Die Freien Träger unterstützen die Stadt Leipzig damit bei der Umsetzung des
gesetzlichen Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kindertagesstättenbetreuung von Kindern ab
einem Jahr aktiv.
Zu 1. Vorlaufkosten
Bereits zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Vorfeld der Eröffnung muss der Träger die
Betriebsbereitschaft der Einrichtung bzgl. personeller und räumlicher Ausstattung nachweisen.
Eine Vorlauffinanzierung ist notwendig für:
- die Personalkosten der Leiterin: konzeptionelle Arbeiten, Teambildung, Gruppenbildung,
Aufnahmegespräche (Vorschlag: drei Monate vor der geplanten Eröffnung)
- die Personalkosten für die Erzieher(innen): Teambildung, Gruppenbildung, Planung
Eingewöhnung, Elterngespräche, Elterninformation, Aufnahme (Vorschlag : ¼ der Gesamtzahl für
einen Monat vor der geplanten Eröffnung)
- Personalkosten technischer Bereich: Einräumen, Reinigen (mehrfach), Betriebsfähigkeit innen und
außen herstellen (Vorschlag: einen Monat vor geplanter Eröffnung)
- Miete und Mietnebenkosten: ab Zahlungstermin
- Sachkosten für Telefon, Verwaltungsgebühren usw.
Zu 2. Anlaufkosten
Beim Betrieb einer Kindertagesstätte entstehen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalkosten
technischer Bereich bzw. Fremdleistungen, Strom, Heizung, Grundgebühren, Fachliteratur), die von
der Anzahl der belegten Plätze unabhängig oder weitgehend unabhängig sind und solche, die von
der Anzahl der belegten Plätze abhängig sind (Personalkosten des pädagogischen Personals lt.
Schlüssel, Wasserverbrauch, Sanitärbedarf). Gerade im ersten Jahr des Betriebes bis zur vollen
Auslastung der Einrichtung entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit bei den Trägern, wenn diese
Kosten nur belegungsabhängig finanziert werden.
Für das Personal in der Anlaufphase ist zum Aufbau einer kontinuierlichen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsarbeit keine Absenkung entsprechend der belegten Platzzahlen sondern ein
Personalüberhang in festzulegender Größe notwendig.
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