Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040116.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.10.2015
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
04.11.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
09.11.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Mittelfristige Investitionsprogramme
Beschlussvorschlag:
1. Die „Mittelfristigen Investitionsprogramme“ ( z. B. Straßen- und Brückenbau 2013–2020)
werden als „Mittelfristige Investitions- sowie Sanierungs- und Instandhaltungsprogramme“
fortgeführt.
2. Eine Evaluierung sowie Vorschläge zur Anpassung der jeweiligen „Mittelfristprogramme“ werden
dem Stadtrat mindestens in den geraden Jahren der Planung für den Doppelhaushalt jeweils bis
zum 30.05. zur Beschlussfassung vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
In der Stadt Leipzig existieren eine Vielzahl von mittelfristigen Investitionsprogrammen für die
unterschiedlichen Bereiche (Straßen und Brücken, Schulen, Kitas u. a.). Diese Programme binden
zumeist erhebliche finanzielle Mittel. Ihre Umsetzung und Abrechnung erfolgt sehr unterschiedlich
und ist für den Stadtrat kaum nachvollziehbar und korrigierbar, wenn Bedingungen sich ändern und
daraus sich beispielsweise zeitliche Verschiebungen von Maßnahmen ergeben.
So sollte die Prioritätenliste des Straßen- und Brückenbauprogramms jährlich fortgeschrieben
werden. Dies ist jedoch entfallen, da es lt. Verwaltung keine gravierenden Neuerungen in den
Jahresfristen gab. Die Beantwortung der Anfrage (VI-F-01578) zu der Thematik ergibt allerdings ein
anderes Bild. Zum Programm Spielplätze sind jährliche Informationen im FA vorgesehen, bei
Hochwasserschutz- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen gibt es keine Aussagen zu Abrechnung
und Information.
Damit der Stadtrat die Kontrolle seiner Beschlüsse gem. § 28 (3) Sächsischer Gemeindeordnung
wahrnehmen sowie die Strategie bestimmen und Korrekturen von Mittelfristprogrammen vornehmen
kann, halten wir es für dringend erforderlich, eine Evaluierung und Beschlussfassung aller zwei
Jahre vor Einbringung des Doppelhaushaltes vorzunehmen. Eine weiter gehende einheitliche
Handhabung in der Abrechnung und Darstellung ist dazu herbeizuführen.
Außerdem ist eine Erweiterung der Programme auf die Sanierungs – und Instandhaltungs
maßnahmen auszudehnen, da ähnlich wie bei den Investitionen erhebliche finanzielle Mittel benötigt
und gebunden werden.
Wir halten es für zwingend erforderlich, dass nicht nur einzelne Fachausschüsse informiert werden,
sondern dass vor Einbringung des jeweiligen Doppelhaushaltes bis zum 30.05. der Stadtrat als
Gremium diese Programme bestätigt.
Im übrigen fordert der § 80 (5) Sächsische Gemeindeordnung sogar eine „jährliche Anpassung“ der
Investitionsprogramme.
Anlagen:
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