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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040116.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.10.2015 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 04.11.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 09.11.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Mittelfristige Investitionsprogramme Beschlussvorschlag: 1. Die „Mittelfristigen Investitionsprogramme“ ( z. B. Straßen- und Brückenbau 2013–2020) werden als „Mittelfristige Investitions- sowie Sanierungs- und Instandhaltungsprogramme“ fortgeführt. 2. Eine Evaluierung sowie Vorschläge zur Anpassung der jeweiligen „Mittelfristprogramme“ werden dem Stadtrat mindestens in den geraden Jahren der Planung für den Doppelhaushalt jeweils bis zum 30.05. zur Beschlussfassung vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: In der Stadt Leipzig existieren eine Vielzahl von mittelfristigen Investitionsprogrammen für die unterschiedlichen Bereiche (Straßen und Brücken, Schulen, Kitas u. a.). Diese Programme binden zumeist erhebliche finanzielle Mittel. Ihre Umsetzung und Abrechnung erfolgt sehr unterschiedlich und ist für den Stadtrat kaum nachvollziehbar und korrigierbar, wenn Bedingungen sich ändern und daraus sich beispielsweise zeitliche Verschiebungen von Maßnahmen ergeben. So sollte die Prioritätenliste des Straßen- und Brückenbauprogramms jährlich fortgeschrieben werden. Dies ist jedoch entfallen, da es lt. Verwaltung keine gravierenden Neuerungen in den Jahresfristen gab. Die Beantwortung der Anfrage (VI-F-01578) zu der Thematik ergibt allerdings ein anderes Bild. Zum Programm Spielplätze sind jährliche Informationen im FA vorgesehen, bei Hochwasserschutz- und Gewässerentwicklungsmaßnahmen gibt es keine Aussagen zu Abrechnung und Information. Damit der Stadtrat die Kontrolle seiner Beschlüsse gem. § 28 (3) Sächsischer Gemeindeordnung wahrnehmen sowie die Strategie bestimmen und Korrekturen von Mittelfristprogrammen vornehmen kann, halten wir es für dringend erforderlich, eine Evaluierung und Beschlussfassung aller zwei Jahre vor Einbringung des Doppelhaushaltes vorzunehmen. Eine weiter gehende einheitliche Handhabung in der Abrechnung und Darstellung ist dazu herbeizuführen. Außerdem ist eine Erweiterung der Programme auf die Sanierungs – und Instandhaltungs maßnahmen auszudehnen, da ähnlich wie bei den Investitionen erhebliche finanzielle Mittel benötigt und gebunden werden. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass nicht nur einzelne Fachausschüsse informiert werden, sondern dass vor Einbringung des jeweiligen Doppelhaushaltes bis zum 30.05. der Stadtrat als Gremium diese Programme bestätigt. Im übrigen fordert der § 80 (5) Sächsische Gemeindeordnung sogar eine „jährliche Anpassung“ der Investitionsprogramme. Anlagen: Seite 2/3