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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040122.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01907 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.10.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Umwelt und Ordnung 03.11.2015 1. Lesung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle von ihr bewirtschafteten Spielplätze schrittweise mit einer eindeutig erkennbaren räumlichen Abgrenzung zu versehen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Spielplätze sollen ein Schutzraum für Kinder sein und ihnen das ungestörte und gefahrlose Spielen ermöglichen. Derzeit ist bei den meisten von der Stadt bewirtschafteten Spielplätzen nicht eindeutig erkennbar, wo ihre Grenze liegt. Eine Abgrenzung, z.B. durch Anpflanzung geeigneter Gehölze, würde den erwünschten Schutzraumcharakter stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder und Eltern erhöhen. Hinzu kommen praktische ordnungsrechtliche Probleme. Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig untersagt zu Recht in § 16 (4) den Aufenthalt von Hunden auf Spielplätzen. Der Vollzug dieser Regelung ist dann erschwert, wenn die räumliche Ausdehnung und die Grenzen von Spielplätzen nicht klar erkennbar sind. Auch andere sinnvolle Schutzregelungen (siehe A-01906) wären mit einer eindeutigen räumlichen Abgrenzung leichter vollziehbar. Es geht dabei nicht um komplette Einzäunung, sondern eben um die eindeutige Erkennbarkeit, vorzugsweise durch Pflanzung geeigneter (ungiftiger) Gehölze, die zusätzlich einen ökologischen Effekt mit sich bringen.