Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040122.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
28.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01907
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.10.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
03.11.2015
1. Lesung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle von ihr bewirtschafteten Spielplätze schrittweise mit einer
eindeutig erkennbaren räumlichen Abgrenzung zu versehen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Spielplätze sollen ein Schutzraum für Kinder sein und ihnen das ungestörte und gefahrlose Spielen
ermöglichen. Derzeit ist bei den meisten von der Stadt bewirtschafteten Spielplätzen nicht eindeutig erkennbar,
wo ihre Grenze liegt.
Eine Abgrenzung, z.B. durch Anpflanzung geeigneter Gehölze, würde den erwünschten Schutzraumcharakter
stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder und Eltern erhöhen.
Hinzu kommen praktische ordnungsrechtliche Probleme. Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig untersagt zu
Recht in § 16 (4) den Aufenthalt von Hunden auf Spielplätzen. Der Vollzug dieser Regelung ist dann
erschwert, wenn die räumliche Ausdehnung und die Grenzen von Spielplätzen nicht klar erkennbar sind.
Auch andere sinnvolle Schutzregelungen (siehe A-01906) wären mit einer eindeutigen räumlichen Abgrenzung
leichter vollziehbar.
Es geht dabei nicht um komplette Einzäunung, sondern eben um die eindeutige Erkennbarkeit,
vorzugsweise durch Pflanzung geeigneter (ungiftiger) Gehölze, die zusätzlich einen ökologischen
Effekt mit sich bringen.