Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040078.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-02002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Vorberatung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Ziel, die Mittelstandsfreundlichkeit Ihrer Kommunalverwaltung
dauerhaft zu verbessern.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert in den aktuellen Diskussionsprozess zwischen der
gesamten Stadtverwaltung und den Kammern, auch den Stadtrat in geeigneter Weise
einzubeziehen. Die Diskussion soll aus Sicht der Stadt dazu genutzt werden, um Kriterien,
Leistungsmerkmale und mögliche Serviceversprechen einer mittelstandsfreundlichen
Kommunalverwaltung zu entwickeln. Das Ergebnis, die ersten Schlussfolgerungen und die
Vorschläge für den weiteren Verfahrensweg werden dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage bis zum
Ende des I. Quartals 2016 vorgelegt.
3. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat ebenfalls bis zum Ende des I. Quartals 2016 einen
Umsetzungsbericht zum Ratsbeschluss RBV-973/11 BP 2b vor. („Die Handlungsansätze einer
übergreifenden Wirtschaftsförderstrategie werden um eine „Strategie zur Bestandspflege und zum
Unternehmenswachstum sowie um eine „Strategie zur Wirtschaftsfreundlichkeit der
Gesamtverwaltung und der städtischen Beteiligungen" ergänzt.)
Begründung:
Die Verstetigung der Bemühungen um eine mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung sind ein
wesentlicher Faktor für die wirtschaftlichen Entwicklungziele der Stadt. Um dies für die Zukunft zu
sichern ist es erforderlich, dass die durchaus in der Stadtverwaltung funktionierende
fachübergreifende Zusammenarbeit nicht nur in den bekannten Einzelfällen erfolgt sondern mehr
noch zu einer geübten Praxis wird, einer Praxis der mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung.
Zur Klärung der Anforderungen der Wirtschaft an die Verwaltung, und umgekehrt, bedarf es eines
Diskurses. Im Rahmen dessen ist die bisherige Praxis auf den Prüfstand zu stellen und ist der
Handlungsrahmen für das künftige integrative Verwaltungshandeln herauszuarbeiten. Dieses sollte
in klaren und nachprüfbaren Kriterien und Leistungsversprechen münden.