Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1386111.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
07.07.18, 19:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05674-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der
verlängerten Turmgutstraße über die Parthe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
SBB Nord
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.08.2018
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 12.06.2018:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7 in
der zurzeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten betragen 900.000 €. Der städtische Anteil beträgt 900.000 €.
3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000577.700) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2018: 100.000 €
2019: 800.000 €
4. Für das Haushaltsjahr 2018 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen:
kassenwirksam 2019: 735.000 €
5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
900.000
7.0000.577.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
2018
2019
x nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Grundlagen
- Bauwerksentwurf mit der Kostenberechnung vom Stand 01/2018
- Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020
(RB V-1774/13 vom 18.09.2013)
- Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) "Verkehr und öffentlicher Raum" DS
00523/14-DS-008 vom 25.02.2015- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom
21.01.1993
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Das vorhandene Bauwerk ist ein Provisorium, dessen befristete Nutzungsdauer schon vor
Jahren abgelaufen ist. Die Untere Wasserbehörde forderte den kompletten Rückbau bereits
bis zum 31.12.2013.
Die Geh-/Radwegbrücke befindet sich im Stadtteil Leipzig-Gohlis und überführt in Verlängerung der Turmgutstraße, eine Anliegerstraße, einen Geh-/Radweg über die Parthe. Die
Verbindung hat eine wesentliche Bedeutung für den Radverkehr, da sie Bestandteil der
SachsNetz Rad als touristische Radroute Kohle I Dampf I Licht ist. Diese Fußgänger- und
Radfahrquerung im forstwirtschaftlichen Revier Leutzsch, Revierort "Vorderes Rosental"
verbindet den Stadtteil Gohlis mit dem Park des Rosentals. Dieser Park einschließlich des
südlichen Partheufers ist als Kulturdenkmal erfasst.
Das Bauwerk II/67 wurde als Baubehelf für die Erweiterung des Leipziger Zoos errichtet und
hat auf Grund der damit verbundenen Einengung des Gewässers nur eine befristete
Gestattung durch die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerbetreiber erhalten.
Seit Januar 2003 befindet sich die Brücke in der Baulast des Verkehrs- und Tiefbauamtes.
Gegenwärtig erfolgt die Nutzung als Ersatz für den mit Abschluss der Zooerweiterung nicht
mehr nutzbaren Wilhelmsteg als Zugang ins Rosental.
Das Bauwerk befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Parthe. Bei einem
Bemessungshochwasser wird das vorhandene Provisorium zum Abflusshindernis, was zu
Rückstau in das Gelände des Zoos Leipzig führen kann.
Auf Grund der beschränkten Gestattung und der Forderung des Gewässerbetreibers ist ein
Neubau (2018 bis 2019) zwingend kurzfristig erforderlich.
Der Standort des Bauwerkes liegt abschnittsweise im Europäischen Vogelschutzgebiet
"Leipziger Auwald" sowie im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald". Die Eingriffe in die
Natur sind so gering wie möglich zu halten.
Zielstellung
Mit dem Neubau der Brücke werden die Forderungen des Hochwasserschutzkonzeptes der
Parthe umgesetzt. Das Gelände des Zoos Leipzig ist im Hochwasserfall besser geschützt.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme ist mindestens der komplette Rückbau der
Brücke einschließlich der Gründung als Hochwasserschutzmaßnahme unumgänglich.
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3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung
Allgemeines
Geplant war der Ersatzneubau der Brücke in der Sichtachse Gohliser Schlösschen Herrenallee. Da aber aufgrund des erforderlichen Hochwasserabflussprofils die Gradiente
um ca. 1 m angehoben werden muss und das Bauwerk dadurch die Sichtbeziehung
beeinträchtigt, erfolgt der Neubau in der Lage der Bestandsbrücke. Der Kreuzungswinkel
wird dabei geringfügig modifiziert und auf 100 gon erhöht, wodurch sich die neue
Linienführung auf der Nordseite gegenüber dem Bestand in Richtung Kreuzungsmitte
Turmgutstraße - Primavesistraße verschiebt.
Überbau
Der Überbau ist als gevoutete Stahlbetonplatte mit einer lichten Weite zwischen den
Widerlagerwänden von 19,18 m konzipiert. Überbau und Widerlager sind monolithisch
verbunden. Die Breite des Überbaus beträgt 4,50 m. Als Abdichtung ist ein
reaktionsharzgebundener Dünnschichtbelag mit Quarzsandeinstreuung vorgesehen. Auf
Fahrbahnübergänge kann aufgrund der Bauwerkslänge verzichtet werden.
Gründung
Aufgrund der Lage der tragfähigen Schichten unterhalb des Grundwasserspiegels ist eine
Tiefgründung mittels Bohrpfählen vorgesehen. Die Pfähle werden mit einem Durchmesser
von 90 cm sowie einer Länge von 6,70 m hergestellt und binden ca. 4,50 m in die
tragfähigen Flussschotter ein.
Der Grundwasserspiegel entspricht näherungsweise dem Wasserspiegel der Parthe in Höhe
des Brückenbauwerks. Eine Wasserhaltung ist nicht erforderlich.
Zum Abpumpen von möglichem Schichten- bzw. Oberflächenwasser ist bauzeitlich eine
offene Wasserhaltung vorzuhalten und bei Bedarf einzusetzen. Im Hochwasserfall sind die
Baugruben der Widerlager zu fluten.
Abflussquerschnitt
Bei einem Bemessungswasserstand von 106,47 m über dem Meeresspiegel - NHN zuzüglich ca. 0,50 m Freibord beträgt der Abflussquerschnitt für ein hundertjähriges
Hochwasser HQ 100 gleich 41 m³. Die vorhandene Brücke wäre bei einem hundertjährigen
Hochwasser mit ca. 30 cm ein- bzw. übergestaut.
Mit den gewählten Konstruktionshöhen des neuen Bauwerks ergibt sich ein Freibord zum
HQ100 von 0,95 m in Brückenmitte und 0,46 m an beiden Widerlagern.
Die Forderungen der Landestalsperrenverwaltung gemäß dem Hochwasserschutzkonzept
der Parthe werden hiermit erfüllt.
Querschnittsausbildung
Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 4,00 m. Auf Gesimskappen wird
verzichtet, dadurch erscheint das Bauwerk noch schlanker. Zur Absturzsicherung werden
beidseitig 1,30 m hohe Geländer aus Stahl angeordnet.
Brückenentwässerung
Das anfallende Oberflächenwasser wird durch das v-förmige Quergefälle zur Überbaumitte
geleitet. Der Hochpunkt des Überbaus liegt zwischen Feldmitte und dem südlichen
Widerlager. Mit einem Längsgefälle von 5 % wird das Oberflächenwasser in einen neu
angeordneten Straßenablauf geleitet, der sich unmittelbar hinter dem nördlichen Widerlager
befindet.
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Stadtbeleuchtung
Die Kabel der Straßenbeleuchtung verlaufen parallel zur Primavesistraße am südlichen
Fahrbahnrand. Die Leitung ist bauseits zu sichern.
Es wird ein Leerrohr DN 80 auf die Seite in Rosental überführt, so dass eine spätere
Nachrüstung der Beleuchtung der Herrenallee möglich ist.
Aufgrund der besonderen Lage der Brücke im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“
und teilweise im Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ wird eine Beleuchtung
der Brücke unter Berücksichtigung der artenschutzfachlichen Belange geprüft.
Versorgungsleitungen
Im Baubereich befinden sich folgende Versorgungsleitungen:
Netz Leipzig
Ein Schutzrohr Durchmesser DN 500 verläuft von der Turmgutstraße am östlichen Rand des
Baufeldes und weiter Richtung Herrenallee. Im Bereich der Parthe ist das Schutzrohr
gedükert. In dem Schutzrohr werden Energieversorgungs- und Telekommunikationskabel
geführt. Das Schutzrohr ist bauseits zu schützen.
Gas
Eine Gasleitung Durchmesser DN 400 verläuft von der Herrenallee kommend bis zur
Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße - Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo",
knickt hier ab und führt weiter auf das Gelände des Leipziger Zoos. Die Gasleitung ist
bauseits zu sichern.
Eine weitere Gasleitung verläuft im Bereich der Primavesistraße und der Turmgutstraße. Die
Leitung ist bauseits zu sichern.
Strom
Zwei Energieversorgungskabel (Niederspannung - NS) führen von der Primavesistraße in die
Turmgutstraße. Die Leitungen sind bauseits zu sichern.
Ein Energieversorgungskabel verläuft von der Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo" Richtung Nordosten. Das Kabel ist bauseits
zu sichern.
Telekommunikation
Ein Telekommunikationskabel verläuft von der Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo" Richtung Nordosten. Das Kabel ist bauseits
zu sichern.
Trinkwasserleitung
Am nördlichen Fahrbahnrand verläuft parallel zur Primavesistraße eine Trinkwasserleitung.
Die Leitung ist bauseits zu sichern.
3.1 Straßenanpassung
Der grundhafte Ausbau der verlängerten Turmgutstraße erfolgt auf einer Länge von ca. 105
m. Die Fahrbahn auf der neuen Brücke beträgt 4,00 m und entspricht somit den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen.
Der Regelquerschnitt der neuen verlängerten Turmgutstraße wird analog zum neuen
Brückenbauwerk ebenfalls mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m geplant. Beidseitig des Geh-
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und Radweges wird jeweils ein 50 cm breites Bankett angeordnet. Der Oberbau der
verlängerten Turmgutstraße erfolgt in Asphaltbauweise. Das Dachgefälle des Oberbaus wird
mit 6 % ausgebildet.
Um eine unbefugte Befahrung der Brücke durch Lastkraftwagen bzw. Personenkraftwagen
zu verhindern, werden unmittelbar hinter der nördlichen Widerlagerwand vier zylindrische
Absperrpfosten im Abstand von 1,40 m angeordnet. Einer sollte herausnehmbar sein.
Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete
Die Brücke befindet sich sowohl im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" als auch im
Europäischen Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald".
Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag wurde erarbeitet. Forderungen der verantwortlichen
Behörden, Untere Wasserbehörde, Naturschutzbehörde und Landestalsperrenverwaltung
wurden aufgenommen. Eine ökologische Baubegleitung wird die Baumaßnahme
überwachen und darauf achten, dass die geforderten Maßnahmen aus dem
landschaftspflegerischen Fachbeitrag umgesetzt werden.
4. Finanzierung
Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenermittlung,
Kostenabstimmung und Kostenprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung
von Straßenbaumaßnahmen" (AKVS) vom Februar 2018.
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger
Planungsleistungen 900.000 € brutto.
Fördermittel/Finanzierung
Das Vorhaben ist förderfähig. Es werden Fördermittel beantragt. Nach Rücksprache mit dem
Fördermittelgeber ist aufgrund der finanziellen Situation des Fördermittelgebers gegenwärtig
nicht mit Fördermitteln zu rechnen. Auch ein förderunschädlicher Baubeginn wird abgelehnt.
Gesamt
2018
2019
Gesamtkosten (Euro)
Ausgabe
900.000
100.000
800.000
Stadtanteil
900.000
100.000
800.000
VE für 2018
kassenwirksam
800.000
0
800.000
Folgekosten
Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt. Es sind keine zusätzlichen Mittel
notwendig, da das Bauwerk ein bereits vorhandenes Bauwerk ersetzt.
5. Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m.
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7. Barrierefreiheit
Die Längsneigung der Brücke ist unter 6 %.
8. Bauzeit und Umleitungsführung
8.1 Bauzeit
Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate.
8.2 Umleitungsführung
Während der Bauzeit müssen die Fußgänger und Radfahrer den ca. 150 m weiter westlich
gelegenen Schlößchensteg als Zugang zum Rosental nutzen.
Es werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM:
Beginn des Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Zuschlagserteilung:
Baubeginn:
Bauende:
29.05.2018
21.08.2018
27.09.2018
29.10.2018
November 2018
April 2019
9. Sonstiges
Altlasten
Im näheren Umfeld der geplanten Brücke sind keine Altlastenverdachtsflächen im
Sächsischen Altlastenkataster ausgewiesen.
Die abfallrechtliche Bewertung der bei der Baumaßnahme anfallenden Ausbaumaterialien
(Asphalt, Tragschicht, Bauwerkshinterfüllung, Dammaufschüttung, Flusssediment) wurde
von der Hubert Beyer Umwelt Consult GmbH durchgeführt. Demnach handelt es sich bei den
Ausbaumaterialien um nicht gefährlichen Abfall, welcher zum Recycling bzw. Wiedereinbau
geeignet ist.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale
Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von
Tief- und Rückbauarbeiten stattfinden.
Archäologie
Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen.
Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden
alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Kampfmittel
Eine Überprüfung des Baustandortes hat ergeben, dass eine Kampfmittelbelastung hier nicht
auszuschließen ist. Zur Gefahrenvorsorge ist eine Bohrlochsondierung in den beiden
Widerlagerachsen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchzuführen.
Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der
Baumaßnahme.
Anlagen:
7/8
Übersichtsplan
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