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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1386111.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
07.07.18, 19:59

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05674-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der verlängerten Turmgutstraße über die Parthe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Mitte SBB Nord Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.08.2018 Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 12.06.2018: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (2) Ziffer 7 in der zurzeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten betragen 900.000 €. Der städtische Anteil beträgt 900.000 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000577.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2018: 100.000 € 2019: 800.000 € 4. Für das Haushaltsjahr 2018 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen: kassenwirksam 2019: 735.000 € 5. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt. 1/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 900.000 7.0000.577.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? 2018 2019 x nein Folgekosten Einsparungen wirksam von Auszahlungen Zu Lasten anderer OE bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/8 Sachverhalt: 1. Grundlagen - Bauwerksentwurf mit der Kostenberechnung vom Stand 01/2018 - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RB V-1774/13 vom 18.09.2013) - Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) "Verkehr und öffentlicher Raum" DS 00523/14-DS-008 vom 25.02.2015- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Das vorhandene Bauwerk ist ein Provisorium, dessen befristete Nutzungsdauer schon vor Jahren abgelaufen ist. Die Untere Wasserbehörde forderte den kompletten Rückbau bereits bis zum 31.12.2013. Die Geh-/Radwegbrücke befindet sich im Stadtteil Leipzig-Gohlis und überführt in Verlängerung der Turmgutstraße, eine Anliegerstraße, einen Geh-/Radweg über die Parthe. Die Verbindung hat eine wesentliche Bedeutung für den Radverkehr, da sie Bestandteil der SachsNetz Rad als touristische Radroute Kohle I Dampf I Licht ist. Diese Fußgänger- und Radfahrquerung im forstwirtschaftlichen Revier Leutzsch, Revierort "Vorderes Rosental" verbindet den Stadtteil Gohlis mit dem Park des Rosentals. Dieser Park einschließlich des südlichen Partheufers ist als Kulturdenkmal erfasst. Das Bauwerk II/67 wurde als Baubehelf für die Erweiterung des Leipziger Zoos errichtet und hat auf Grund der damit verbundenen Einengung des Gewässers nur eine befristete Gestattung durch die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerbetreiber erhalten. Seit Januar 2003 befindet sich die Brücke in der Baulast des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Gegenwärtig erfolgt die Nutzung als Ersatz für den mit Abschluss der Zooerweiterung nicht mehr nutzbaren Wilhelmsteg als Zugang ins Rosental. Das Bauwerk befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Parthe. Bei einem Bemessungshochwasser wird das vorhandene Provisorium zum Abflusshindernis, was zu Rückstau in das Gelände des Zoos Leipzig führen kann. Auf Grund der beschränkten Gestattung und der Forderung des Gewässerbetreibers ist ein Neubau (2018 bis 2019) zwingend kurzfristig erforderlich. Der Standort des Bauwerkes liegt abschnittsweise im Europäischen Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald" sowie im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald". Die Eingriffe in die Natur sind so gering wie möglich zu halten. Zielstellung Mit dem Neubau der Brücke werden die Forderungen des Hochwasserschutzkonzeptes der Parthe umgesetzt. Das Gelände des Zoos Leipzig ist im Hochwasserfall besser geschützt. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme ist mindestens der komplette Rückbau der Brücke einschließlich der Gründung als Hochwasserschutzmaßnahme unumgänglich. 3/8 3. Beschreibung der Maßnahme - Technische Gestaltung Allgemeines Geplant war der Ersatzneubau der Brücke in der Sichtachse Gohliser Schlösschen Herrenallee. Da aber aufgrund des erforderlichen Hochwasserabflussprofils die Gradiente um ca. 1 m angehoben werden muss und das Bauwerk dadurch die Sichtbeziehung beeinträchtigt, erfolgt der Neubau in der Lage der Bestandsbrücke. Der Kreuzungswinkel wird dabei geringfügig modifiziert und auf 100 gon erhöht, wodurch sich die neue Linienführung auf der Nordseite gegenüber dem Bestand in Richtung Kreuzungsmitte Turmgutstraße - Primavesistraße verschiebt. Überbau Der Überbau ist als gevoutete Stahlbetonplatte mit einer lichten Weite zwischen den Widerlagerwänden von 19,18 m konzipiert. Überbau und Widerlager sind monolithisch verbunden. Die Breite des Überbaus beträgt 4,50 m. Als Abdichtung ist ein reaktionsharzgebundener Dünnschichtbelag mit Quarzsandeinstreuung vorgesehen. Auf Fahrbahnübergänge kann aufgrund der Bauwerkslänge verzichtet werden. Gründung Aufgrund der Lage der tragfähigen Schichten unterhalb des Grundwasserspiegels ist eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen vorgesehen. Die Pfähle werden mit einem Durchmesser von 90 cm sowie einer Länge von 6,70 m hergestellt und binden ca. 4,50 m in die tragfähigen Flussschotter ein. Der Grundwasserspiegel entspricht näherungsweise dem Wasserspiegel der Parthe in Höhe des Brückenbauwerks. Eine Wasserhaltung ist nicht erforderlich. Zum Abpumpen von möglichem Schichten- bzw. Oberflächenwasser ist bauzeitlich eine offene Wasserhaltung vorzuhalten und bei Bedarf einzusetzen. Im Hochwasserfall sind die Baugruben der Widerlager zu fluten. Abflussquerschnitt Bei einem Bemessungswasserstand von 106,47 m über dem Meeresspiegel - NHN zuzüglich ca. 0,50 m Freibord beträgt der Abflussquerschnitt für ein hundertjähriges Hochwasser HQ 100 gleich 41 m³. Die vorhandene Brücke wäre bei einem hundertjährigen Hochwasser mit ca. 30 cm ein- bzw. übergestaut. Mit den gewählten Konstruktionshöhen des neuen Bauwerks ergibt sich ein Freibord zum HQ100 von 0,95 m in Brückenmitte und 0,46 m an beiden Widerlagern. Die Forderungen der Landestalsperrenverwaltung gemäß dem Hochwasserschutzkonzept der Parthe werden hiermit erfüllt. Querschnittsausbildung Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 4,00 m. Auf Gesimskappen wird verzichtet, dadurch erscheint das Bauwerk noch schlanker. Zur Absturzsicherung werden beidseitig 1,30 m hohe Geländer aus Stahl angeordnet. Brückenentwässerung Das anfallende Oberflächenwasser wird durch das v-förmige Quergefälle zur Überbaumitte geleitet. Der Hochpunkt des Überbaus liegt zwischen Feldmitte und dem südlichen Widerlager. Mit einem Längsgefälle von 5 % wird das Oberflächenwasser in einen neu angeordneten Straßenablauf geleitet, der sich unmittelbar hinter dem nördlichen Widerlager befindet. 4/8 Stadtbeleuchtung Die Kabel der Straßenbeleuchtung verlaufen parallel zur Primavesistraße am südlichen Fahrbahnrand. Die Leitung ist bauseits zu sichern. Es wird ein Leerrohr DN 80 auf die Seite in Rosental überführt, so dass eine spätere Nachrüstung der Beleuchtung der Herrenallee möglich ist. Aufgrund der besonderen Lage der Brücke im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und teilweise im Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ wird eine Beleuchtung der Brücke unter Berücksichtigung der artenschutzfachlichen Belange geprüft. Versorgungsleitungen Im Baubereich befinden sich folgende Versorgungsleitungen: Netz Leipzig Ein Schutzrohr Durchmesser DN 500 verläuft von der Turmgutstraße am östlichen Rand des Baufeldes und weiter Richtung Herrenallee. Im Bereich der Parthe ist das Schutzrohr gedükert. In dem Schutzrohr werden Energieversorgungs- und Telekommunikationskabel geführt. Das Schutzrohr ist bauseits zu schützen. Gas Eine Gasleitung Durchmesser DN 400 verläuft von der Herrenallee kommend bis zur Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße - Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo", knickt hier ab und führt weiter auf das Gelände des Leipziger Zoos. Die Gasleitung ist bauseits zu sichern. Eine weitere Gasleitung verläuft im Bereich der Primavesistraße und der Turmgutstraße. Die Leitung ist bauseits zu sichern. Strom Zwei Energieversorgungskabel (Niederspannung - NS) führen von der Primavesistraße in die Turmgutstraße. Die Leitungen sind bauseits zu sichern. Ein Energieversorgungskabel verläuft von der Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo" Richtung Nordosten. Das Kabel ist bauseits zu sichern. Telekommunikation Ein Telekommunikationskabel verläuft von der Kreuzung "verlängerte Turmgutstraße Herrenallee - Waldweg - Betriebseingang Zoo" Richtung Nordosten. Das Kabel ist bauseits zu sichern. Trinkwasserleitung Am nördlichen Fahrbahnrand verläuft parallel zur Primavesistraße eine Trinkwasserleitung. Die Leitung ist bauseits zu sichern. 3.1 Straßenanpassung Der grundhafte Ausbau der verlängerten Turmgutstraße erfolgt auf einer Länge von ca. 105 m. Die Fahrbahn auf der neuen Brücke beträgt 4,00 m und entspricht somit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Der Regelquerschnitt der neuen verlängerten Turmgutstraße wird analog zum neuen Brückenbauwerk ebenfalls mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m geplant. Beidseitig des Geh- 5/8 und Radweges wird jeweils ein 50 cm breites Bankett angeordnet. Der Oberbau der verlängerten Turmgutstraße erfolgt in Asphaltbauweise. Das Dachgefälle des Oberbaus wird mit 6 % ausgebildet. Um eine unbefugte Befahrung der Brücke durch Lastkraftwagen bzw. Personenkraftwagen zu verhindern, werden unmittelbar hinter der nördlichen Widerlagerwand vier zylindrische Absperrpfosten im Abstand von 1,40 m angeordnet. Einer sollte herausnehmbar sein. Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete Die Brücke befindet sich sowohl im Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" als auch im Europäischen Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald". Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag wurde erarbeitet. Forderungen der verantwortlichen Behörden, Untere Wasserbehörde, Naturschutzbehörde und Landestalsperrenverwaltung wurden aufgenommen. Eine ökologische Baubegleitung wird die Baumaßnahme überwachen und darauf achten, dass die geforderten Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag umgesetzt werden. 4. Finanzierung Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen" (AKVS) vom Februar 2018. Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 900.000 € brutto. Fördermittel/Finanzierung Das Vorhaben ist förderfähig. Es werden Fördermittel beantragt. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist aufgrund der finanziellen Situation des Fördermittelgebers gegenwärtig nicht mit Fördermitteln zu rechnen. Auch ein förderunschädlicher Baubeginn wird abgelehnt. Gesamt 2018 2019 Gesamtkosten (Euro) Ausgabe 900.000 100.000 800.000 Stadtanteil 900.000 100.000 800.000 VE für 2018 kassenwirksam 800.000 0 800.000 Folgekosten Die üblichen Ausgaben für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07 eingestellt. Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig, da das Bauwerk ein bereits vorhandenes Bauwerk ersetzt. 5. Grunderwerb Grunderwerb ist nicht erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Das Bauwerk erhält beidseitig Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m. 6/8 7. Barrierefreiheit Die Längsneigung der Brücke ist unter 6 %. 8. Bauzeit und Umleitungsführung 8.1 Bauzeit Die Bauzeit beträgt insgesamt 6 Monate. 8.2 Umleitungsführung Während der Bauzeit müssen die Fußgänger und Radfahrer den ca. 150 m weiter westlich gelegenen Schlößchensteg als Zugang zum Rosental nutzen. Es werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM: Beginn des Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Zuschlagserteilung: Baubeginn: Bauende: 29.05.2018 21.08.2018 27.09.2018 29.10.2018 November 2018 April 2019 9. Sonstiges Altlasten Im näheren Umfeld der geplanten Brücke sind keine Altlastenverdachtsflächen im Sächsischen Altlastenkataster ausgewiesen. Die abfallrechtliche Bewertung der bei der Baumaßnahme anfallenden Ausbaumaterialien (Asphalt, Tragschicht, Bauwerkshinterfüllung, Dammaufschüttung, Flusssediment) wurde von der Hubert Beyer Umwelt Consult GmbH durchgeführt. Demnach handelt es sich bei den Ausbaumaterialien um nicht gefährlichen Abfall, welcher zum Recycling bzw. Wiedereinbau geeignet ist. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Tiefbauarbeiten lokale Bodenverunreinigungen angetroffen werden, wird eine baubegleitende Überwachung von Tief- und Rückbauarbeiten stattfinden. Archäologie Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Kampfmittel Eine Überprüfung des Baustandortes hat ergeben, dass eine Kampfmittelbelastung hier nicht auszuschließen ist. Zur Gefahrenvorsorge ist eine Bohrlochsondierung in den beiden Widerlagerachsen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchzuführen. Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zu Beginn der Baumaßnahme. Anlagen: 7/8 Übersichtsplan 8/8