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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039948.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
02.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:49

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01926 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.10.2015 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 04.11.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 09.11.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Transparenz bei Haushaltsplanvorentscheidungen einräumen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Gemeinsam mit den Haushaltsplanentwürfen gibt der Oberbürgermeister dem Stadtrat in geeigneter Weise zur Kenntnis, in welcher Höhe Mehrbedarfe und ggf. Mindererträge in welchen Produkten von den einzelnen Ämtern angemeldet wurden und welche davon durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters in welcher Höhe als unabweisbar bzw. abweisbar eingestuft wurden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Formal beschließt der Stadtrat die Prioritäten des Haushaltsplanes. Faktisch werden diese Prioritäten weitestgehend durch die Verwaltung festgelegt. Durch den Beschluss soll dem Stadtrat die Möglichkeit gegeben werden, effektiver und fundierter über die Prioritäten zu beschließen. Nur wenn der Stadtrat die tatsächlichen Bedarfe, wie sie (hoffentlich) von den Ämtern angemeldet wurden, nachvollziehen kann, kann er die Verantwortung für den Haushaltsplan übernehmen. Z.B. wird aus dem Haushaltsplan nicht deutlich, dass die 4,5mio für Straßenunterhaltung bei weitem nicht den Bedarf decken. Wenn für den Lärmaktionsplan nicht genügend Mittel eingestellt werden, ist dies aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich. Es entsteht der Eindruck, dass die jeweiligen Mittel ausreichend sind. Um einschätzen zu können, welche Bedarfe bestehen und in welcher Höhe im Haushaltsplan berücksichtigt sind (oder eben auch nicht), muss der Stadtrat Einsicht in die Haushaltsplanaufstellung innerhalb der Verwaltung bekommen. Darüber hinaus sorgt der Beschluss für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns und erhöht die politische Verantwortung der Verwaltungsspitze, weil deutlich wird, dass die Haushaltsplanaufstellung nicht nur durch Pflichtaufgaben festgelegt ist, sondern stark geprägt ist durch Prioritätensetzung der Verwaltungsspitze. Allerdings steigt auch die Verantwortung des Stadtrates, weil deutlicher wird, für welche ungedeckten Bedarfe sich keine Anträge oder Mehrheiten finden: Prioritäten setzen bedeutet auch, dass einige Aufgaben bzw. Produkte von Verwaltung UND Politik als nachrangig angesehen werden. Auch im Interesse einer sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel ist es sinnvoll, allen Beteiligten neben der knappen Mittelverteilung im Haushaltsplan auch die vielfältigen unberücksichtigten Bedarfe gegenüber zu stellen. Anlagen: Seite 2/3