Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039948.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
02.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01926
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.10.2015
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
04.11.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
09.11.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Transparenz bei Haushaltsplanvorentscheidungen einräumen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Gemeinsam mit den Haushaltsplanentwürfen gibt der Oberbürgermeister dem Stadtrat in geeigneter
Weise zur Kenntnis, in welcher Höhe Mehrbedarfe und ggf. Mindererträge in welchen Produkten von
den einzelnen Ämtern angemeldet wurden und welche davon durch die Dienstberatung des
Oberbürgermeisters in welcher Höhe als unabweisbar bzw. abweisbar eingestuft wurden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Formal beschließt der Stadtrat die Prioritäten des Haushaltsplanes. Faktisch werden diese
Prioritäten weitestgehend durch die Verwaltung festgelegt. Durch den Beschluss soll dem Stadtrat
die Möglichkeit gegeben werden, effektiver und fundierter über die Prioritäten zu beschließen. Nur
wenn der Stadtrat die tatsächlichen Bedarfe, wie sie (hoffentlich) von den Ämtern angemeldet
wurden, nachvollziehen kann, kann er die Verantwortung für den Haushaltsplan übernehmen. Z.B.
wird aus dem Haushaltsplan nicht deutlich, dass die 4,5mio für Straßenunterhaltung bei weitem nicht
den Bedarf decken. Wenn für den Lärmaktionsplan nicht genügend Mittel eingestellt werden, ist dies
aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich. Es entsteht der Eindruck, dass die jeweiligen Mittel
ausreichend sind. Um einschätzen zu können, welche Bedarfe bestehen und in welcher Höhe im
Haushaltsplan berücksichtigt sind (oder eben auch nicht), muss der Stadtrat Einsicht in die
Haushaltsplanaufstellung innerhalb der Verwaltung bekommen.
Darüber hinaus sorgt der Beschluss für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns und erhöht die
politische Verantwortung der Verwaltungsspitze, weil deutlich wird, dass die
Haushaltsplanaufstellung nicht nur durch Pflichtaufgaben festgelegt ist, sondern stark geprägt ist
durch Prioritätensetzung der Verwaltungsspitze. Allerdings steigt auch die Verantwortung des
Stadtrates, weil deutlicher wird, für welche ungedeckten Bedarfe sich keine Anträge oder Mehrheiten
finden: Prioritäten setzen bedeutet auch, dass einige Aufgaben bzw. Produkte von Verwaltung UND
Politik als nachrangig angesehen werden.
Auch im Interesse einer sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel ist es sinnvoll, allen Beteiligten
neben der knappen Mittelverteilung im Haushaltsplan auch die vielfältigen unberücksichtigten
Bedarfe gegenüber zu stellen.
Anlagen:
Seite 2/3