Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036013.pdf
Größe
157 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01841
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
entwickeln!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine eigene „Gründachstrategie“ für die Stadt Leipzig zu
entwickeln, um damit den Bau von mehr begrünten Dächern auf Neubauten und für geeignete
Flachdachsanierungen im Bestandsbau anzustoßen. Der „Gründachstrategie“ soll dabei ein Leitbild
vorangestellt werden. Sie soll auf den Komponenten „Fördern“, „Dialog“ und „Fordern“ beruhen.
Ziel der „Gründachstrategie“ ist es : begrünte Dächer sollen in Leipzig zunehmen und damit
insbesondere
•
•
•
•
der Regenwasserrückhaltung und verstärkten Verdunstung von Niederschlagswasser
dienen,
die Überlastung der Entwässerungssysteme mindern und so die Gefahr von Überflutungen
verringern,
sich positiv auf das Stadtklima auswirken und dazu beitragen, innerstädtische CO2Emissionen zu reduzieren,
Staub zu mindern,
Seite 1/3
•
•
•
innerstädtische Wärmeabstrahlung zu verringern (kühlender Effekt),
bisher ungenutzte sowie neue Freiräume erschließen sowie
die Natur und Biodiversität in der Stadt erhöhen.
Die Stadt Leipzig soll mit ihren öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der
„Gründachstrategie“ übernehmen.
2. Die geeignete Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Vertreter/innen aller zu beteiligenden
Interessengruppen ist zu prüfen.
3. Das Strategiekonzept im Entwurf ist dem Stadtrat bis spätestens III. Quartal 2016 zur
Entscheidung vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 2/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Seite 3/3
Während die Begrünung von Fassaden- und Dachflächen im Klimaschutzprogramm der Stadt
Leipzig von 2005 noch als Maßnahme im Bereich „Klimaschutz bei Stadtentwicklung und
Bauleitplanung“ enthalten war, fehlen Aussagen und Maßnahmen zum Thema „Dachbegrünung“ im
Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Gänze.
Die kleinklimatische Wirkung von Dachbegrünungen wird nun durch das erst im Juni 2015 unter
Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
erarbeitete "Grünbuch Stadtgrün" insbesondere verdeutlicht.
Der auch erst kürzlich veröffentlichte Ergebnisbericht zur 2014 durchgeführten kommunalen
Bürgerumfrage zum Klimawandel bestätigt des Weiteren die Notwendigkeit einer
„Gründachstrategie“ als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel. Teilnehmer der Umfrage
plädieren häufiger für stadtökologische Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, um
unmittelbar die Hitzebelastung in ihrem Wohnumfeld zu reduzieren.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass eine eigene
„Gründachstrategie“ für die Stadt Leipzig zu entwickeln ist, um den Bau von mehr begrünten
Dächern auf Neubauten und für geeignete Flachdachsanierungen im Bestandsbau voranzutreiben.
Eine „Gründachstrategie“ könnte das kommunale Energie- und Klimaschutzprogramm unterstützen
und weiter qualifizieren. Ein neuer Standard in der Stadtplanung könnte ebenso geschaffen werden.
Zu 1.:
Vorbilder für eine solche Strategie können Großstädte wie etwa Hamburg, München, Hannover,
Düsseldorf oder Bremen sein.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine ausgedehnte Dachbegrünung im Neubau und im Bestand
entlastet die überlaufende Stadtkanalisation bei stärkerem Regen, kühlt das Stadtklima, filtert Staub
und Schadstoffe aus der Luft und stärkt die Leipziger Artenvielfalt (Ersatzhabitat). Zudem werten
grüne Dächer das Stadtbild einer zunehmend sich verdichtenden Metropole auf. Sie wirken
zahlreichen versiegelten, insbesondere innerstädtischen, Flächen entgegen und schaffen neue
Freiräume, die bei entsprechender Eignung auch für gemeinschaftliches Gärtnern („Roof
Gardening“) genutzt werden können.
Die Gründdachstrategie in Kombination mit der solaren Dachoptimierung als Maßnahme im Energieund Klimaschutzprogramm 2014-2020 schließen sich derweil nicht aus, sondern sind ohne Weiteres
möglich und hätten einen doppelten Klimaschutzeffekt (Quelle: Beratungsleitfaden Dachbegrünung
und Photovoltaik der Stadt Hannover).
In Bezug auf ein noch zu erarbeitendes Leitbild für unsere Stadt spricht sich die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen aus, dem Vorbild Hamburgs zu folgen: „Die Vision für Hamburg ist,
Neubauten und geeignete Flachdachsanierungen über 100 m² mit grünen Dächern (Intensiv oder
Extensiv) zu versehen. Mindestens 70 % der Neubauten mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern
und geeigneten Flachdachsanierungen werden begrünt, davon sind 20 % für Bewohner oder
Beschäftige als Freiräume nutzbar. Grüne Dächer werden so gebaut, dass sie eine durchschnittliche
Regenwasserrückhaltung von 60 % erzielen.“ (Quelle: www.hamburg.de)
Hinsichtlich der Komponenten „Fördern“, „Dialog“ und „Fordern“ werden nachfolgende Beispiele
angeführt:
Fördern:
•
•
•
•
•
grüne Dächer auf öffentlichen Gebäuden (Die Stadt übernimmt Vorbildfunktion.)
indirekte Förderung von Gründächern durch Gebührenreduktion in Bezug auf die
Abwassergebühr (Von einem grünen Dach werden bis zu 2/3 des Niederschlags
aufgenommen, sodass der Rückhalt von Niederschlagswasser als entlastend gilt.)
Nutzen von Förderprogrammen soweit vorhanden und möglich ( z.B. Nationale
Klimaschutzinitiative, Städtebauförderung, KfW-Förderprogramm „Effizient sanieren“)
Beratung durch Projektpartner
Akquise von Projektförderern
Seite 4/3
•
•
Architektenwettbewerbe
Prüfung einer sog. Ökokonto-Verordnung: „ Durch die Einführung des Ökokontos haben die
Kommunen die Möglichkeit, die Umsetzung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im
Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung zeitlich flexibler zu handhaben und ggf. auf
andere Gebiete auszuweichen, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vereinbar ist. Werden freiwillig Dachbegrünungen umgesetzt, können
diese auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden. Nimmt die ökologische Wertigkeit der
Dachbegrünung mit den Jahren zu, könnte sich das Guthaben je nach Berechnungsmodell
sogar noch zusätzlich verzinsen. Bei späteren Baumaßnahmen kann dieses Guthaben mit
verrechnet werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)
Dialog:
•
•
•
•
•
•
Öffentlichkeitsarbeit/Bewusstseinsbildung durch Bürgerinformation, Fachseminare und
Bürgerbeteiligung
städtische Internetplattform
Gründachwettbewerb
ökologische Leitlinien für Dachbegrünungen
Broschüre „Dachlandschaften - Gemeinschaftlich nutzbare Dachflächen“
Vernetzung und Kooperation verstärken
Fordern:
•
•
•
Identifizierung von geeigneten Gebieten und Objekten für die Schaffung von Gründächern
Nutzen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente (z.B. vorbereitende
Bauleitplanung: Flächenutzungsplan / verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne /
städtebauliche Verträge)
Gründach-Satzung: „In München wird über die Freiflächengestaltungssatzung eine
angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke sichergestellt. Sie gilt im
gesamten Stadtgebiet für die unbebauten und bebauten Grundstücke und für die äußere
Gestaltung baulicher Anlagen. Geeignete Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer bis 20°
sollen ab einer Größe von 100 m² begrünt werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)
Zu 2.:
Idealerweise ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Art und Weise durchzuführen. Ein
wissenschaftliche Begleitung wird als sinnvoll erachtet.
Es ist zu prüfen, ob das Vorhaben als Ganzes oder zumindest das Beteiligungsverfahren
insbesondere in Bezug auf das am 1. August 2015 bekanntgemachte Förderprogramm des BMUB
„Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ förderfähig ist.
Unter dem Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und
regionalen Kooperationen“werden Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen
Raum gefördert.
Bei Feststellung der Förderfähigkeit ist ein entsprechender Antrag bis spätestens 31. Oktober 2015
zu stellen.
Zu 3.:
Vor dem Hintergrund des nächsten Doppelhaushaltes 2017/2018 und der Haushaltsvorberatungen
ist der Konzeptentwurf dem Stadtrat bis spätestens III. Quartal 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
Anlagen:
Seite 5/3