Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036022.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01840
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
Bestätigung
16.09.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (NVP)
fortzuschreiben und dem Stadtrat bis Mitte 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. An dem
Prozess wird die Öffentlichkeit umfangreich, z. B. durch Workshops, beteiligt. Im
Zusammenhang mit der Fortschreibung des NVP erfolgt eine Evaluierung der Busnetzreform
2010.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Dezember 2015 den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) für die Jahre 2017 ff. zu überarbeiten und an
die aktuellen Entwicklungen (Einwohnerzahl etc.) anzupassen. Auf der Grundlage des
bestehenden Nahverkehrsplanes sind die Mittel für den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in 2016 von 45 auf mindestens 48 Mio. Euro zu
erhöhen
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Sachverhalt:
Nachdem der erste Nahverkehrsplan (NVP) 1998 beschlossen wurde, kam seine erste
Fortschreibung im Juni 2007. Der damals zuständige Bürgermeister wies darauf hin, dass der NVP
normalerweise eine Gültigkeit von fünf Jahren hat und es nunmehr dringlich sei, diesen
fortzuschreiben.
Inzwischen beläuft sich die Gültigkeit dieser Fortschreibung bereits auf acht Jahre. In dieser Zeit
haben sich erneut Rahmenbedingungen erheblich geändert, die Bevölkerungszahl wächst enorm,
die soziale Infrastruktur verändert sich und sowohl die älter werdende Bevölkerung als auch die
zunehmende Zahl an Schulkindern stellt höhere Anforderungen an die Mobilitätssicherung.
In den Planungsgrundsätzen des STEP Verkehr heißt es u. a.: „Verkehrspolitik ist Stadtpolitik." Es
ist dringend erforderlich, mit einer Überarbeitung des NVP die Orientierungen städtischer
Verkehrspolitik zu formulieren und damit die Grundlage für die Angebotsplanung der LVB und den
Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in Leipzig zu setzen. Dies ist der Sinn des
Nahverkehrsplanes.
Bereits in mehreren Ratsbeschlüssen wurde die Evaluierung bzw. Anpassung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages festgelegt. So wurde im Zusammenhang mit der ersten
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2007 der OBM beauftragt, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zu prüfen und zu überarbeiten ((RBIV-900/07). Diese Überarbeitung
wurde dem Stadtrat bisher nicht vorgelegt. Mit Beschluss zur „Übertragung der Aufgabenträgerschaft grenzüberschreitender Buslinien, Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag“ (RB 1842/13) wurde festgelegt, dass die nächste Evaluation des VLFV
einschließlich der Finanzierungsbeträge für die Jahre ab 2015 im Zusammenhang mit der
Fortschreibung und etwaigen Anpassung des NVP erfolgen. Auch dies ist nicht geschehen..
Lediglich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV und
Betrauung der LVB für 2012 gab es 2014 eine Information zur Entwicklung von Ausgleichsbeiträgen.
Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte um die Prüfung alternativer Finanzierung des
ÖPNV hat auf jeden Fall schon gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe
deutlich wachsen, dass die Fahrgäste mit ihren Fahrpreisen diesen höheren Finanzbedarf nicht
schultern können und dass die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht
werden muss. Die Stadt Leipzig muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch
aus der Sicht der Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen und eine angemessene und den
aktuellen Bedingungen gebührende Leistungsfähigkeit der Verkehrsbetriebe in einer wachsenden
Stadt ermöglichen.
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