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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036022.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 12:25

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01840 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Bestätigung Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung Bestätigung 16.09.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (NVP) fortzuschreiben und dem Stadtrat bis Mitte 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. An dem Prozess wird die Öffentlichkeit umfangreich, z. B. durch Workshops, beteiligt. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des NVP erfolgt eine Evaluierung der Busnetzreform 2010. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Dezember 2015 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) für die Jahre 2017 ff. zu überarbeiten und an die aktuellen Entwicklungen (Einwohnerzahl etc.) anzupassen. Auf der Grundlage des bestehenden Nahverkehrsplanes sind die Mittel für den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in 2016 von 45 auf mindestens 48 Mio. Euro zu erhöhen Seite 1/2 Sachverhalt: Nachdem der erste Nahverkehrsplan (NVP) 1998 beschlossen wurde, kam seine erste Fortschreibung im Juni 2007. Der damals zuständige Bürgermeister wies darauf hin, dass der NVP normalerweise eine Gültigkeit von fünf Jahren hat und es nunmehr dringlich sei, diesen fortzuschreiben. Inzwischen beläuft sich die Gültigkeit dieser Fortschreibung bereits auf acht Jahre. In dieser Zeit haben sich erneut Rahmenbedingungen erheblich geändert, die Bevölkerungszahl wächst enorm, die soziale Infrastruktur verändert sich und sowohl die älter werdende Bevölkerung als auch die zunehmende Zahl an Schulkindern stellt höhere Anforderungen an die Mobilitätssicherung. In den Planungsgrundsätzen des STEP Verkehr heißt es u. a.: „Verkehrspolitik ist Stadtpolitik." Es ist dringend erforderlich, mit einer Überarbeitung des NVP die Orientierungen städtischer Verkehrspolitik zu formulieren und damit die Grundlage für die Angebotsplanung der LVB und den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in Leipzig zu setzen. Dies ist der Sinn des Nahverkehrsplanes. Bereits in mehreren Ratsbeschlüssen wurde die Evaluierung bzw. Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages festgelegt. So wurde im Zusammenhang mit der ersten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2007 der OBM beauftragt, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zu prüfen und zu überarbeiten ((RBIV-900/07). Diese Überarbeitung wurde dem Stadtrat bisher nicht vorgelegt. Mit Beschluss zur „Übertragung der Aufgabenträgerschaft grenzüberschreitender Buslinien, Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag“ (RB 1842/13) wurde festgelegt, dass die nächste Evaluation des VLFV einschließlich der Finanzierungsbeträge für die Jahre ab 2015 im Zusammenhang mit der Fortschreibung und etwaigen Anpassung des NVP erfolgen. Auch dies ist nicht geschehen.. Lediglich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB für 2012 gab es 2014 eine Information zur Entwicklung von Ausgleichsbeiträgen. Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte um die Prüfung alternativer Finanzierung des ÖPNV hat auf jeden Fall schon gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich wachsen, dass die Fahrgäste mit ihren Fahrpreisen diesen höheren Finanzbedarf nicht schultern können und dass die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht werden muss. Die Stadt Leipzig muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch aus der Sicht der Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen und eine angemessene und den aktuellen Bedingungen gebührende Leistungsfähigkeit der Verkehrsbetriebe in einer wachsenden Stadt ermöglichen. Seite 2/2