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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036031.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.10.18, 12:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01839 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die Entgeltordnungen der städtischen Eigenbetriebe Kultur werden in Bezug auf Termini, Aufbau und Struktur in einem geeigneten und zügigen Verfahren soweit wie möglich vereinheitlicht. 2. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, insbesondere auch die Vergabe von „Freikarten“, die Regelungen sog. „freier Eintritte“, die Vergünstigungen von bestimmten Besuchergruppen oder freie Eintritte für bestimmte Tage im Sinne von Vereinheitlichung und Transparenz zu überprüfen. 3. Dem Stadtrat ist bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen, die dem Antragspunkt zu 1. Rechnung trägt und die weitere Vorgehensweise auch unter finanziellen Gesichtspunkten aufzeigt. Zu Punkt 2. ist dem Stadtrat ebenfalls bis Ende 2015 Bericht zu erstatten. Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Seite 3/3 Die Entgeltordnungen der Städtischen Eigenbetriebe Kultur stellen sich aufgrund fehlender Transparenz und Vergleichbarkeit als nur bedingt besucherfreundlich dar. Darüber hinaus wird die Vergabe von „Freikarten“ höchst unterschiedlich geregelt. Ebenso die „freien Eintritte“, die Vergünstigungen für bestimmte Besuchergruppen sowie freie Eintritte für bestimmte Tage. Auch unter finanziellen Gesichtspunkten lassen sich die Entgeltordnungen der Städtischen Eigenbetriebe Kultur nur schwerlich vergleichen und überprüfen. Deshalb sollten diese in einem geeigneten Verfahren idealerweise unter Einbeziehung der Städtischen Eigenbetriebe Kultur soweit wie möglich insbesondere in Bezug auf Termini, Aufbau und Gestaltung vereinheitlicht werden. Anlagen: Seite 4/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.9 Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Vorlage: VI-A-01839 Beschluss: 1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen" wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind. 2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals 2016 berichtet. 3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen. 4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1