Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036031.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.10.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01839
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Die Entgeltordnungen der städtischen Eigenbetriebe Kultur werden in Bezug auf Termini,
Aufbau und Struktur in einem geeigneten und zügigen Verfahren soweit wie möglich
vereinheitlicht.
2. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, insbesondere auch die
Vergabe von „Freikarten“, die Regelungen sog. „freier Eintritte“, die Vergünstigungen von
bestimmten Besuchergruppen oder freie Eintritte für bestimmte Tage im Sinne von
Vereinheitlichung und Transparenz zu überprüfen.
3. Dem Stadtrat ist bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 eine entsprechende
Beschlussvorlage vorzulegen, die dem Antragspunkt zu 1. Rechnung trägt und die weitere
Vorgehensweise auch unter finanziellen Gesichtspunkten aufzeigt. Zu Punkt 2. ist dem
Stadtrat ebenfalls bis Ende 2015 Bericht zu erstatten.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 2/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
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Die Entgeltordnungen der Städtischen Eigenbetriebe Kultur stellen sich aufgrund fehlender
Transparenz und Vergleichbarkeit als nur bedingt besucherfreundlich dar. Darüber hinaus wird die
Vergabe von „Freikarten“ höchst unterschiedlich geregelt. Ebenso die „freien Eintritte“, die
Vergünstigungen für bestimmte Besuchergruppen sowie freie Eintritte für bestimmte Tage.
Auch unter finanziellen Gesichtspunkten lassen sich die Entgeltordnungen der Städtischen
Eigenbetriebe Kultur nur schwerlich vergleichen und überprüfen.
Deshalb sollten diese in einem geeigneten Verfahren idealerweise unter Einbeziehung der
Städtischen Eigenbetriebe Kultur soweit wie möglich insbesondere in Bezug auf Termini, Aufbau und
Gestaltung vereinheitlicht werden.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.9
Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Vorlage: VI-A-01839
Beschluss:
1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von
Entgeltordnungen" wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und
Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus,
Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind.
2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur
zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2.
Quartals 2016 berichtet.
3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen.
4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in
Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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