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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036007.pdf
Größe
256 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
07.07.18, 20:11

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01833 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig. 2. Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen Bevölkerungsvorausschätzung geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer aktualisierten Schätzung vorliegen. 3. Die Verwaltung legt dem Stadtrat vor der Aufstellung des Nahverkehrsplans drei Varianten mit unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen und entsprechenden Kostenschätzungen vor. Der derzeitige Zuschuss von 45 Mio. Euro (über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag) soll die finanzielle Untergrenze darstellen. Mindestens zwei weitere Varianten sollen diesen Kostenrahmen übersteigen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Seite 2/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Seite 3/3 Der ÖPNV hat für die reibungslosen Abläufe des Verkehrs und die persönliche Mobilität in Leipzig große Bedeutung. Der ÖPNV kann Straßen teilweise vom Individualverkehr entlasten und schützt dadurch die Luftqualität und trägt zur Verkehrssicherheit bei. Insbesondere sichert der ÖPNV Mobilität für alle, vom Schüler bis zur Seniorin. Die Standards und die Qualität des ÖPNV-Angebots werden im Nahverkehrsplan grundlegend beschrieben und festgelegt. Ziel einer Variantenauswahl ist es, dem Stadtrat eine Bewertungsmöglichkeit über die Leistungen und Finanzausstattung des ÖPNV zu geben und schon frühzeitig grundlegend für die weiteren Planungen zu klären, wie viel Nahverkehr sich Leipzig leisten kann oder will. Die Frage kann nicht von der Verwaltung allein beantwortet oder entschieden werden, indem ein Planungsergebnis vorgelegt wird, welches vom Stadtrat nur noch – ggf. mit einigen kosmetischen Änderungen – bestätigt werden kann. Das Ziel des Antrages ist es, dem Stadtrat bereits frühzeitig im Verfahren der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine seriöse und tatsächliche Entscheidungsgrundlage über die Standards und Qualitäten im fortgeschriebenen Nahverkehrsplan an die Hand zu geben. Mit einem Beschluss, die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung als Planungsgrundlage zu nehmen würde, aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre und dem Übertreffen aller Bevölkerungsvorhersagen, vorgesorgt, dass der ÖPNV auch in Zukunft leistungsfähig genug ist, den Anforderungen durch steigende Bevölkerungs- und steigende Fahrgastzahlen gerecht werden zu können. Derzeit gilt die Hauptvariante als Grundlage aller städtischen Planungen. Dies ist grundsätzlich in Frage zu stellen und in diesem Fall sicherlich nicht zielführend. Der jährliche Zuschuss der Kommune und bzw. der kommunalen Betriebe zur Realisierung des ÖPNV in Leipzig über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag hat unmittelbar Auswirkungen auf das Angebot, die Modernisierungsmöglichkeiten, die Tarifpartner und die Preisgestaltung der LVB (im MDV), wie auch auf vielfältige Weise direkt für deren Kundinnen und Kunden. Mit den Verhandlungen über die Höhe der Zuschüsse stellt sich immer auch die Frage nach den bestellten Leistungen. Wenn der Stadtrat schon früh im Verfahren der Aufstellung des Nahverkehrsplans die Auswirkungen von drei Varianten, einem auf Dauer gleichbleibenden Zuschuss, einem Mehr und einem deutlichen Mehr als Zuschuss für die betrauten Leistungen der LVB kennen würde, hätte er auch die Möglichkeit diese Planung zukunftsweisend politisch zu entscheiden. Anlagen: Seite 4/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 15.1 Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Vorlage: VI-A-01833 Beschluss: 1. Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig. Zugleich fordert die Stadt Leipzig auch die anderen Finanzierungsgeber Bund und Freistaat Sachsen dazu auf, ihren Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV dauerhaft und ausreichend zu leisten. 2. Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen Bevölkerungsvorausschätzung von 2013 geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer aktualisierten Schätzung vorliegen. 3. Im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplans werden mindestens 3 Szenarien zur Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig untersucht. Neben den unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen mit Schätzungen der Kosten und Zuschüsse sollen dabei auch zukunftsweisende Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einbezogen werden. Die Ergebnisse sind mit Bürgerschaft und Politik zu diskutieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 6 Enthaltungen Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1