Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036007.pdf
Größe
256 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
07.07.18, 20:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01833
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden
finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig.
2. Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen
Bevölkerungsvorausschätzung geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer
aktualisierten Schätzung vorliegen.
3. Die Verwaltung legt dem Stadtrat vor der Aufstellung des Nahverkehrsplans drei Varianten
mit unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen und entsprechenden Kostenschätzungen
vor. Der derzeitige Zuschuss von 45 Mio. Euro (über den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag) soll die finanzielle Untergrenze darstellen.
Mindestens zwei weitere Varianten sollen diesen Kostenrahmen übersteigen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
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Der ÖPNV hat für die reibungslosen Abläufe des Verkehrs und die persönliche Mobilität in Leipzig
große Bedeutung. Der ÖPNV kann Straßen teilweise vom Individualverkehr entlasten und schützt
dadurch die Luftqualität und trägt zur Verkehrssicherheit bei. Insbesondere sichert der ÖPNV
Mobilität für alle, vom Schüler bis zur Seniorin. Die Standards und die Qualität des ÖPNV-Angebots
werden im Nahverkehrsplan grundlegend beschrieben und festgelegt.
Ziel einer Variantenauswahl ist es, dem Stadtrat eine Bewertungsmöglichkeit über die Leistungen
und Finanzausstattung des ÖPNV zu geben und schon frühzeitig grundlegend für die weiteren
Planungen zu klären, wie viel Nahverkehr sich Leipzig leisten kann oder will. Die Frage kann nicht
von der Verwaltung allein beantwortet oder entschieden werden, indem ein Planungsergebnis
vorgelegt wird, welches vom Stadtrat nur noch – ggf. mit einigen kosmetischen Änderungen –
bestätigt werden kann.
Das Ziel des Antrages ist es, dem Stadtrat bereits frühzeitig im Verfahren der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes eine seriöse und tatsächliche Entscheidungsgrundlage über die Standards und
Qualitäten im fortgeschriebenen Nahverkehrsplan an die Hand zu geben.
Mit einem Beschluss, die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung als
Planungsgrundlage zu nehmen würde, aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre und dem
Übertreffen aller Bevölkerungsvorhersagen, vorgesorgt, dass der ÖPNV auch in Zukunft
leistungsfähig genug ist, den Anforderungen durch steigende Bevölkerungs- und steigende
Fahrgastzahlen gerecht werden zu können. Derzeit gilt die Hauptvariante als Grundlage aller
städtischen Planungen. Dies ist grundsätzlich in Frage zu stellen und in diesem Fall sicherlich nicht
zielführend.
Der jährliche Zuschuss der Kommune und bzw. der kommunalen Betriebe zur Realisierung des
ÖPNV in Leipzig über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag hat unmittelbar Auswirkungen auf
das Angebot, die Modernisierungsmöglichkeiten, die Tarifpartner und die Preisgestaltung der LVB
(im MDV), wie auch auf vielfältige Weise direkt für deren Kundinnen und Kunden. Mit den
Verhandlungen über die Höhe der Zuschüsse stellt sich immer auch die Frage nach den bestellten
Leistungen. Wenn der Stadtrat schon früh im Verfahren der Aufstellung des Nahverkehrsplans die
Auswirkungen von drei Varianten, einem auf Dauer gleichbleibenden Zuschuss, einem Mehr und
einem deutlichen Mehr als Zuschuss für die betrauten Leistungen der LVB kennen würde, hätte er
auch die Möglichkeit diese Planung zukunftsweisend politisch zu entscheiden.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 15.1
Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Vorlage: VI-A-01833
Beschluss:
1. Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden
finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig. Zugleich fordert die Stadt Leipzig auch die
anderen Finanzierungsgeber Bund und Freistaat Sachsen dazu auf, ihren Beitrag zur
Finanzierung des ÖPNV dauerhaft und ausreichend zu leisten.
2. Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen
Bevölkerungsvorausschätzung von 2013 geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer
aktualisierten Schätzung vorliegen.
3. Im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplans werden mindestens 3 Szenarien zur
Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig untersucht. Neben den unterschiedlichen
Leistungsbeschreibungen mit Schätzungen der Kosten und Zuschüsse sollen dabei auch
zukunftsweisende Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einbezogen werden. Die
Ergebnisse sind mit Bürgerschaft und Politik zu diskutieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 6 Enthaltungen
Leipzig, den 21. Januar 2016
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