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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036004.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44

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Antrag Nr. VI-A-01832 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss Bestätigung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Bestätigung Migrantenbeirat Ratsversammlung Bestätigung 16.09.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Einrichtung eines Clearinghauses Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige AusländerInnen. Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen nach § 42 SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII (Kabinettsentwurf „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des Clearingverfahrens dienen. Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden. Seite 1/2 Sachverhalt: Zum 1.1.2016 soll die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen (umA) bundesweit neu geregelt werden. Ein im Juli 2015 vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, die jungen Menschen bundesweit nach dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Bisher werden die jungen Menschen dort in Obhut genommen und untergebracht, wo sie zum ersten Mal behördlich erfasst werden. Ein Großteil lebt daher in Bundesländern, die an typischen Fluchtrouten liegen wie Berlin, Hessen oder Hamburg. In Sachsen leben derzeit nur etwa 150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, in Leipzig waren es zum Anfang des Jahres lediglich 15. Das Sächsische Sozialministerium prognostiziert mit der Neuverteilung einen Anwuchs der Zahlen von umA auf 1.500 im Jahr 2016. Davon werden 12,96 % nach Leipzig verteilt. Spätestens mit Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates in der Max-Liebermann-Straße werden in Leipzig auch zusätzliche umA außerhalb des Verteilerschlüssels unterzubringen sein. Bereits im laufenden Jahr wächst auch in Sachsen die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen. In Leipzig waren es Ende August 2015 bereits 65. Derzeit werden die umA durch den Kinder- und Jugendnotdienst in Obhut genommen. Schon jetzt kommt es dadurch zu Problemen bei der sowieso regelmäßig überbelegten Einrichtung. An die Inobhutnahme schließen nach dem Clearingverfahren in der Regel entweder eine Familienzusammenführung oder eine weiterführende Hilfe nach SGB VIII an. Der Chemnitzer Jugendhilfeausschuss hat die Stadt Chemnitz am 1.9.2015 mit der Schaffung eines Clearinghauses für insgesamt 50 umA beauftragt. In der entsprechenden Vorlage heißt es zu den Vorteilen einer solchen Einrichtung: Es gibt einen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort für die Zuführung der umA. Die Verteilung der umA nach ihrer Herkunft ist innerhalb der Einrichtung möglich. Eine sachdienliche Versorgung unter Berücksichtigung ethnischer Besonderheiten der umA kann sichergestellt werden. Die Betreuung und Versorgung kann ganzheitlich und vor Ort erfolgen (sozialpädagogisch, medizinisch, psychologisch). Der Wechsel von der vorläufigen Inobhutnahme in die Inobhutnahme ist ohne Ortswechsel möglich. Fachkompetenzen werden an einem Ort gebündelt (Betreuung, Beratung, Clearing). Die Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte kann effektiv und effizient gestaltet werden. Trägerinterne und -externe Ressourcen können optimal genutzt werden. Eine zentrale Klärung der individuellen Zukunftsperspektiven des jungen Menschen wird ermöglicht. Mit der Schaffung eines Clearinghauses könnten Kompetenzen gebündelt und Wege verkürzt werden. Die grundsätzliche Handlungsleitlinie soll die Wahrung des Kindeswohls sein. Seite 2/2 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.7 Einrichtung eines Clearinghauses Vorlage: VI-A-01832 Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige AusländerInnen. Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen nach § 42 SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII (Kabinettsentwurf „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des Clearingverfahrens dienen. Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1