Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036004.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01832
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
Bestätigung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Bestätigung
Migrantenbeirat
Ratsversammlung
Bestätigung
16.09.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Einrichtung eines Clearinghauses
Beschluss:
Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige
AusländerInnen.
Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen nach §
42 SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII (Kabinettsentwurf
„Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des Clearingverfahrens dienen.
Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kinder
und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden.
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Sachverhalt:
Zum 1.1.2016 soll die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen (umA)
bundesweit neu geregelt werden. Ein im Juli 2015 vom Bundeskabinett beschlossener
Gesetzesentwurf sieht vor, die jungen Menschen bundesweit nach dem Königsteiner Schlüssel zu
verteilen. Bisher werden die jungen Menschen dort in Obhut genommen und untergebracht, wo sie
zum ersten Mal behördlich erfasst werden. Ein Großteil lebt daher in Bundesländern, die an
typischen Fluchtrouten liegen wie Berlin, Hessen oder Hamburg. In Sachsen leben derzeit nur etwa
150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, in Leipzig waren es zum Anfang des Jahres lediglich 15.
Das Sächsische Sozialministerium prognostiziert mit der Neuverteilung einen Anwuchs der Zahlen
von umA auf 1.500 im Jahr 2016. Davon werden 12,96 % nach Leipzig verteilt. Spätestens mit
Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates in der Max-Liebermann-Straße werden in
Leipzig auch zusätzliche umA außerhalb des Verteilerschlüssels unterzubringen sein. Bereits im
laufenden Jahr wächst auch in Sachsen die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Eltern
nach Deutschland kommen. In Leipzig waren es Ende August 2015 bereits 65.
Derzeit werden die umA durch den Kinder- und Jugendnotdienst in Obhut genommen. Schon jetzt
kommt es dadurch zu Problemen bei der sowieso regelmäßig überbelegten Einrichtung. An die
Inobhutnahme schließen nach dem Clearingverfahren in der Regel entweder eine
Familienzusammenführung oder eine weiterführende Hilfe nach SGB VIII an.
Der Chemnitzer Jugendhilfeausschuss hat die Stadt Chemnitz am 1.9.2015 mit der Schaffung eines
Clearinghauses für insgesamt 50 umA beauftragt.
In der entsprechenden Vorlage heißt es zu den Vorteilen einer solchen Einrichtung:
Es gibt einen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort für die Zuführung der umA.
Die Verteilung der umA nach ihrer Herkunft ist innerhalb der Einrichtung möglich.
Eine sachdienliche Versorgung unter Berücksichtigung ethnischer Besonderheiten der umA
kann sichergestellt werden.
Die Betreuung und Versorgung kann ganzheitlich und vor Ort erfolgen (sozialpädagogisch,
medizinisch, psychologisch).
Der Wechsel von der vorläufigen Inobhutnahme in die Inobhutnahme ist ohne Ortswechsel
möglich.
Fachkompetenzen werden an einem Ort gebündelt (Betreuung, Beratung, Clearing).
Die Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte kann effektiv und effizient gestaltet werden.
Trägerinterne und -externe Ressourcen können optimal genutzt werden.
Eine zentrale Klärung der individuellen Zukunftsperspektiven des jungen Menschen wird ermöglicht.
Mit der Schaffung eines Clearinghauses könnten Kompetenzen gebündelt und Wege verkürzt
werden. Die grundsätzliche Handlungsleitlinie soll die Wahrung des Kindeswohls sein.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.7
Einrichtung eines Clearinghauses
Vorlage: VI-A-01832
Beschluss:
Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige
AusländerInnen.
Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen
nach § 42 SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII
(Kabinettsentwurf „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung
von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des
Clearingverfahrens dienen.
Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die
Kinder und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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