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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036028.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
27.08.15, 12:00
Aktualisiert
29.10.18, 17:29

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01788 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierungen bei Maßnahmen, deren Investitionsvolumen eine Million Euro übersteigt. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es dafür ggf. zusätzlicher kommunalund/oder gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen bedarf. In diesem Fall ist ein Umsetzungsvorschlag bis zum 4. Quartal 2015 vorzulegen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verwaltungsinterne Verfahren und Strukturen so auszurichten, dass sie den oben genannten Zielsetzungen bestmöglich gerecht werden. Begründung Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung Seite 1/3 der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist. Im Hinblick auf die in BP 3 genannten Verfahren und Strukturen, wäre im Zusammenhang mit planmäßig an die LESG zu vergebenden Aufträgen eine Prüfung denkbar, ob das zuständige Bauherrenamt die LESG GmbH direkt beauftragen könnte, um Doppelprüfungen mit teilweise mehreren Monaten Zeitverlust zu vermeiden. Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 3/3 Sachverhalt: Anlagen: Seite 4/3