Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036028.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
27.08.15, 12:00
Aktualisiert
29.10.18, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01788
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt
Leipzig mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierungen bei Maßnahmen, deren Investitionsvolumen eine Million Euro übersteigt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es dafür ggf. zusätzlicher kommunalund/oder gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen bedarf. In diesem Fall ist ein
Umsetzungsvorschlag bis zum 4. Quartal 2015 vorzulegen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verwaltungsinterne Verfahren und Strukturen so
auszurichten, dass sie den oben genannten Zielsetzungen bestmöglich gerecht werden.
Begründung
Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre
veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten
Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung
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der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für
Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen
und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch
eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung
durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.
Im Hinblick auf die in BP 3 genannten Verfahren und Strukturen, wäre im Zusammenhang mit
planmäßig an die LESG zu vergebenden Aufträgen eine Prüfung denkbar, ob das zuständige
Bauherrenamt die LESG GmbH direkt beauftragen könnte, um Doppelprüfungen mit teilweise
mehreren Monaten Zeitverlust zu vermeiden.
Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und
Kitabaumaßnahmen zu beauftragen um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind
auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als
Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG
GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem
Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue
Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
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Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 4/3