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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036016.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
27.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:41

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01786 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.09.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Umwelt und Ordnung 22.09.2015 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 28.09.2015 1. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Mehr öffentliche Grillplätze! Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen. Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen. Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein. Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden. Begründung: Seite 1/4 Auf der Leipzig.de Seite werden nur drei öffentliche Grillplätze in Leipzig aufgelistet. Aus unserer Sicht sind dies für eine Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern zu wenig. Dass die Leipziger gerne grillen sieht man in den Sommermonaten überall. Vor allem im Clara-Zetkin-Park stehen im Sommer teilweise Einweg-Grill an Einweg-Grill. Negative Konsequenz hiervon, der viele Abfall und Schädigung der Grünflächen. Öffentliche Grillplätze würden hier eine bessere Alternative schaffen. Spontanpartys sind vor allem unter jüngeren Leipzigern beliebt. Meist nehmen an den Partys zwischen 50 – 300 Personen teil. Um die Spontanpartys aus der Illegalität herauszuholen, soll die Stadtverwaltung prüfen, ob wie in Halle/Saale, auch die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen für die Partys geeignet sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Seite 3/4 Anlagen: Seite 4/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.5 Mehr öffentliche Grillplätze! Vorlage: VI-A-01786 Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen. 2. Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen. 3. Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein. 4. Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden. Abstimmungsergebnis: Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Beschlusspunkt 2: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Beschlusspunkt 4: 30/28/7 Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1