Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036016.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
27.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01786
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.09.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
22.09.2015
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
28.09.2015
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Mehr öffentliche Grillplätze!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche
Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen.
Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen
ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum
IV. Quartal 2016 vorzulegen.
Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein.
Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet
sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt
werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und
Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden.
Begründung:
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Auf der Leipzig.de Seite werden nur drei öffentliche Grillplätze in Leipzig aufgelistet. Aus unserer
Sicht sind dies für eine Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern zu wenig. Dass die Leipziger gerne
grillen sieht man in den Sommermonaten überall. Vor allem im Clara-Zetkin-Park stehen im Sommer
teilweise Einweg-Grill an Einweg-Grill. Negative Konsequenz hiervon, der viele Abfall und
Schädigung der Grünflächen. Öffentliche Grillplätze würden hier eine bessere Alternative schaffen.
Spontanpartys sind vor allem unter jüngeren Leipzigern beliebt. Meist nehmen an den Partys
zwischen 50 – 300 Personen teil. Um die Spontanpartys aus der Illegalität herauszuholen, soll die
Stadtverwaltung prüfen, ob wie in Halle/Saale, auch die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen für die
Partys geeignet sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
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Anlagen:
Seite 4/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.5
Mehr öffentliche Grillplätze!
Vorlage: VI-A-01786
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche
Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen.
2. Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu
prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem
Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen.
3. Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein.
4. Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys
geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal
2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur
Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale,
dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Beschlusspunkt 2: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen
Enthaltungen
Beschlusspunkt 4: 30/28/7
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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