Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028976.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01522
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.06.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
1. Lesung
Migrantenbeirat
03.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
07.07.2015
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016
zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten
Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden.
2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der
Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie
mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und
Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge
in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend,
Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für
das Jahr 2016 zu informieren.
3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle
Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu
haben.
4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle
Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten.
Sachverhalt:
Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere
Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis
verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei
Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger
Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der
Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
der Agentur für Arbeit zustimmen muss.
Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt
teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur
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Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und
diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der
geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung
stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die
Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den
zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische
Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird.
Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige
Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern
auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu
15.11
Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern
Vorlage: VI-A-01522
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem
Jobcenter Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten
geschäftspolitische Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration
von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer,
dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits
im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme
und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um
Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen
werden hierzu die bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw.
migrationsbezogenen Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für
Migration und Integration und der Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt.
Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der
Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden,
dem Migrantenbeirat sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE
PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und
Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die
Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales
sowie der Migrantenbeirat sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen
für das Jahr 2016 zu informieren.
3. Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales
sowie Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen
für das Jahr 2016 zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 17. September 2015
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