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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028976.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:25

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01522 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.06.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 1. Lesung Migrantenbeirat 03.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 07.07.2015 1. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass innerhalb der Zielvereinbarung 2016 zwischen Jobcenter und Stadt Leipzig Quoten für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung definiert werden. 2. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren. 3. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel direkte Ansprechpartner für Flüchtlinge in beiden Einrichtungen zu haben. 4. Die Stadt Leipzig führt mit dem Jobcenter Leipzig und der Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Leipzig, Gespräche mit dem Ziel berufsspezifische Deutschsprachkurse verstärkt anzubieten. Sachverhalt: Ende 2014 sind für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich dadurch für beide Gruppen von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. weiterhin muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, dem jedoch auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit zustimmen muss. Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch frühzeitig von den bestehenden Regelsystemen zur Seite 1/4 Arbeitsmarktintegration zu erfassen. Um eine bessere Integration von Flüchtlingen zu erreichen und diesen neben einer sinnvollen Beschäftigung auch die damit verbundene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzt, um dieses Ziel zu erreichen. Über das Jobcenter besteht die Möglichkeit, hier effektiv voranzukommen. Wir denken das vor allem direkte Ansprechpartner in den zuständigen Institutionen und neben den allgemeinen Deutschkursen auch berufsspezifische Deutschkurse für eine verbesserte Integration der Flüchtlinge wegweisend sein wird. Wenn wir auf die aktuellen Daten zum Arbeitsmarkt in Leipzig schauen, sieht man dass der hiesige Arbeitsmarkt weiter Wachstumspotenzial hat. Mit einer Verstärkung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Flüchtlinge kann nicht nur die Integration von Flüchtlingen besser gelingen, sondern auch der Wirtschaftsstandort Leipzig positiv beeinflusst werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.09.2015 zu 15.11 Arbeitsmarktberatung und -vermittlung von Asylbewerbern Vorlage: VI-A-01522 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Agentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter Leipzig Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass in den Arbeitsmarktkonzepten geschäftspolitische Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen für die verbesserte Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildung vereinbart werden. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den zuständigen Landesbehörden sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. der Projektverbund RESQUE PLUS, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werden hierzu die bestehenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen der flüchtlings- bzw. migrationsbezogenen Integrationspolitik der Stadt Leipzig (insbesondere des Referates für Migration und Integration und der Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes) genutzt. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, gemeinsam mit der IHK, der Handwerkskammer, dem Jobcenter, der Arbeitsagentur, den zuständigen Landesbehörden, dem Migrantenbeirat sowie mit bereits im Bereich tätigen Initiativen, wie bspw. RESQUE PLUS der Caritas, Programme und Projekte zu entwickeln bzw. bestehende Programme und Projekte gezielt zu nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln. Die Fachausschüsse Wirtschaft und Arbeit sowie Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie der Migrantenbeirat sind spätestens im November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren. 3. Der Migrantenbeirat und die Fachausschüsse Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sowie Wirtschaft und Arbeit sind möglichst bis November 2015 über geplante Maßnahmen für das Jahr 2016 zu informieren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 17. September 2015 Seite: 1/1