Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028979.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
16.07.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01520
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.06.2015
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
24.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff
Entschuldungskonzeption des Leipziger Haushaltes für die Jahre 2017 - 2020
Beschluss:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur
Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2. Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der
Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 - 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend
erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung
der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Tilgung (netto) in Höhe von 92,8 Mill. EUR wird im Gesamtzeitraum 2017- 2020 um
60 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung
geplant.
3. Die durch die Entschuldung entstandene Zinsersparnis (Zeitraum ab RBV-1276/12) im Ergebnisund Finanzhaushalt incl. Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für die bauliche Unterhaltung
bzw. Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig u. a. für Schulen und Kitas, den
öffentlichen Nahverkehr und Straßen/Brücken, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die
Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen der „Analyse der
Haushaltsdurchführung zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption
einschließlich der beschlusskonformen Verwendung der Zinsersparnisse für die Infrastruktur der
Stadt und ggf. der Rückführung der Bürgschaften.
Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020. Die Vorlage wird
gegebenenfalls den aktuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden
Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
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B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der
jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkenden Steuereinnahmen und/oder sinkenden
Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne
ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als
„Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende
Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen
und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken
und die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern
forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Fast 160
Mill. EUR fehlen allein für die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung, vom Investitionsbedarf in
den v. g. Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Selbst der
Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde EURO ist u. a. durch
sinkende investive Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Haushaltsplanung gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten
Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so
teuer und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt
gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter
konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum
investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 - 2020 60 Mill. EUR weniger
in die Entschuldung, sondern zusätzlich in die v. g. Investitionsbedarfe fließen. Zuzüglich
Fördermittel stünden dann rund 100 Mill. EUR zusätzlich für die Erweiterung der kommunalen
Infrastruktur zur Verfügung.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel
auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den
neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark
wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung,
einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich
gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen
profitieren.
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