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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028985.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:24

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01512 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren, insbesondere auch auf der städtischen Webseite, kurzfristig weiter verbessert. • • • • Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die Verwaltung sollen in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch Gebärdendolmetscher abrufbar sein. Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch barrierefrei auf der Webseite eingestellt werden. Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) orientiert werden. Die konkreten Maßnahmen sind finanziell zu untersetzen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Seite 2/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Ein barrierefreier Zugang zu Informationen ist Grundvoraussetzung zur Teilhabe am sozialen Leben. Dazu gehört auch ein barrierefreier Web-Auftritt der Stadt Leipzig, der von allen Nutzern uneingeschränkt genutzt werden kann. Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung hinausgehen. Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) ist auch die einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen sehr wichtig. Seite 3/3 Neben den technische Zugangsbedingungen ist es wichtig, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Dadurch werden Themen für jeden, auch sprachlichen, Bildungsstand zugänglich. Wir sehen Leipzig in der Pflicht die Gleichberechtigung auch von sprachlich gehandicapten Menschen zu realisieren sowie Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, Angebote zu machen. Seit 2015 befindet sich die Stadt Leipzig in der Erarbeitung des ersten Teilhabeplans, der die Stadt einen Schritt näher an das Ziel der Inklusion bringen soll. Der erste Teilhabeplan der Stadt Leipzig soll handlungsorientierte Maßnahmen in den Themenfeldern Wohnen und Mobilität, Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit, Sport beinhalten. Der gesamte Prozess der Teilhabeplanung ist beteiligungsorientiert und ressortübergreifend ausgerichtet. Im aktuellen Prozess der Teilhabeplanung zeichnet sich ab, dass das Thema „Informelle Barrieren“ als Querschnittsaufgabe bislang nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass der in Erarbeitung befindliche Teilhabeplan insbesondere um das Thema „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ entsprechend unserem Antrag ergänzt und das Referat Kommunikation diesbezüglich in den aktuellen Beteiligungsprozess zielführend miteinbezogen werden sollte. Bei der Erarbeitung handlungsorientierter Maßnahmen soll sich unter anderem an „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) orientiert werden. Neben der Herstellung bzw. Erweiterung technischer Zugangsbedingungen wäre es zielführend, wichtige Inhalte vermehrt in einer leicht verständlichen Sprache darzustellen. Außerdem könnte nach dem Vorbild anderer Städte kurzfristig ein sog. „Voice Reader“ auf der städtischen Webseite eingerichtet werden. Ein „Voice Reader“ wandelt Texte um und liest sie vor. Grundsätzlich sollte die städtische Webseite in Intervallen von zwei bis drei Jahren überprüft werden hinsichtlich: • Vorlesbarkeit und lineare Nutzbarkeit, • variable und deutliche Darstellung, • Standardkonformität, Trennung von Inhalt und Darstellung, • Tastaturbedienbarkeit, • einfache Orientierung und Navigation. Aus den Testergebnissen wären dementsprechend die weiteren Handlungsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Anlagen: Seite 4/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 14.9 Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite Vorlage: VI-A-01512 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren, insbesondere auch auf der städtischen Webseite, weiter verbessert. ・ Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die Verwaltung sollen in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch Gebärdendolmetscher abrufbar sein. ・ Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch barrierefrei auf der Webseite eingestellt werden. ・ Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV) orientiert werden. ・ Die konkreten Maßnahmen sind finanziell zu untersetzen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Enthaltungen und 2 Gegenstimmen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1