Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028985.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
11.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01512
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen
zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren, insbesondere auch auf der
städtischen Webseite, kurzfristig weiter verbessert.
•
•
•
•
Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die Verwaltung
sollen in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch
Gebärdendolmetscher abrufbar sein.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch barrierefrei auf der
Webseite eingestellt werden.
Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) orientiert werden.
Die konkreten Maßnahmen sind finanziell zu untersetzen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Ein barrierefreier Zugang zu Informationen ist Grundvoraussetzung zur Teilhabe am sozialen Leben. Dazu gehört auch ein barrierefreier Web-Auftritt der Stadt Leipzig, der von allen Nutzern uneingeschränkt genutzt werden kann.
Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und
dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung
hinausgehen. Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) ist auch die einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen sehr wichtig.
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Neben den technische Zugangsbedingungen ist es wichtig, dass die Inhalte übersichtlich und in
leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Dadurch werden Themen für jeden, auch sprachlichen, Bildungsstand zugänglich. Wir sehen Leipzig in der Pflicht die Gleichberechtigung auch von
sprachlich gehandicapten Menschen zu realisieren sowie Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten
und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, Angebote zu machen.
Seit 2015 befindet sich die Stadt Leipzig in der Erarbeitung des ersten Teilhabeplans, der die Stadt
einen Schritt näher an das Ziel der Inklusion bringen soll. Der erste Teilhabeplan der Stadt Leipzig
soll handlungsorientierte Maßnahmen in den Themenfeldern Wohnen und Mobilität, Bildung, Arbeit
und Beschäftigung sowie Kultur, Freizeit, Sport beinhalten. Der gesamte Prozess der Teilhabeplanung ist beteiligungsorientiert und ressortübergreifend ausgerichtet.
Im aktuellen Prozess der Teilhabeplanung zeichnet sich ab, dass das Thema „Informelle Barrieren“
als Querschnittsaufgabe bislang nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass der in Erarbeitung
befindliche Teilhabeplan insbesondere um das Thema „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren
auf der städtischen Webseite“ entsprechend unserem Antrag ergänzt und das Referat Kommunikation diesbezüglich in den aktuellen Beteiligungsprozess zielführend miteinbezogen werden sollte.
Bei der Erarbeitung handlungsorientierter Maßnahmen soll sich unter anderem an „Verordnung zur
Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV)
orientiert werden.
Neben der Herstellung bzw. Erweiterung technischer Zugangsbedingungen wäre es zielführend,
wichtige Inhalte vermehrt in einer leicht verständlichen Sprache darzustellen. Außerdem könnte
nach dem Vorbild anderer Städte kurzfristig ein sog. „Voice Reader“ auf der städtischen Webseite
eingerichtet werden. Ein „Voice Reader“ wandelt Texte um und liest sie vor.
Grundsätzlich sollte die städtische Webseite in Intervallen von zwei bis drei Jahren überprüft werden
hinsichtlich:
• Vorlesbarkeit und lineare Nutzbarkeit,
• variable und deutliche Darstellung,
• Standardkonformität, Trennung von Inhalt und Darstellung,
• Tastaturbedienbarkeit,
• einfache Orientierung und Navigation.
Aus den Testergebnissen wären dementsprechend die weiteren Handlungsmaßnahmen abzuleiten
und umzusetzen.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 14.9
Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite
Vorlage: VI-A-01512
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans
Maßnahmen zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren,
insbesondere auch auf der städtischen Webseite, weiter verbessert.
・
Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die
Verwaltung sollen in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch
Gebärdendolmetscher abrufbar sein.
・ Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch barrierefrei auf der
Webseite eingestellt werden.
・ Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV) orientiert werden.
・ Die konkreten Maßnahmen sind finanziell zu untersetzen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Enthaltungen und 2 Gegenstimmen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
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