Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027422.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
28.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01466
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Ratsversammlung
17.06.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Übertragung der Bearbeitung tierschutzrelevanter Themen auf den Fachausschuss
Umwelt und Ordnung
Beschluss:
1. Die Tätigkeit des Beirates für Tierschutz wird beendet.
2. Tierschutzrelevante Probleme werden - soweit erforderlich - unter Einbeziehung externer
Fachleute halbjährlich im Fachausschuss Umwelt/Ordnung behandelt.
3. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend geändert.
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Sachverhalt:
Gemäß Ratsbeschluss Nr. RBV-2022/14 führte die Verwaltung eine Evaluation der Tätigkeit aller
Beiräte durch. Das Ergebnis lag mit der Informationsvorlage DS-00789/14 in der Ratsversammlung
am 15.4.15 vor. Erwartungsgemäß fällt die Einschätzung differenziert aus.
Legt man die fachliche Beratung von Stadtrat und Verwaltung als Kriterium der Wirksamkeit und
Sinnhaftigkeit zugrunde, so ist einzuschätzen, dass der Tierschutzbeirat kaum von Nutzen war. Mit
einer einzigen Beratung zu Beschlussvorlagen bzw. Anträgen (Seniorenbeirat 41) und keiner
einzigen Anfrage aus Verwaltung oder Fachausschüssen dürfte die Grundlage nach § 47
Sächsischer Gemeindeordnung nicht gegeben sein. Der Tierschutzbeirat verfügt als einziger Beirat
über ein, wenn auch bescheidenes, Budget für Öffentlichkeitsarbeit, für welches in den letzten zwei
Jahren keine Projekte mehr gefunden werden konnten. Da der Beirat ehrenamtliches Engagement,
Arbeitszeit der Verwaltung und finanzielle Mittel (Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder)
bindet, sollte angesichts der Ergebnisse der Evaluation über eine andere Form der Behandlung
tierschutzrelevanter Fragen, welche nicht bereits durch Verwaltungshandeln erfasst werden,
nachgedacht werden. Sinnvoll wäre, dies in einem erweiterten Rahmen dem Fachausschuss Umwelt
und Ordnung zu übertragen.
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