Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027002.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
12.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01403
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Jugendhilfeausschuss
Zuständigkeit
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
22.10.2015
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
26.10.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die
eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu
tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines
Schulsozialarbeiters. Weiter wird an allen Leipziger Schulen eine Bestandsaufnahme zur jetzigen
Ausgangslage der jeweiligen Schule durchgeführt und die Bedarfe für Schulsozialarbeit bis zum IV.
Quartal 2015 ermittelt.
2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Rahmenkonzept Schulsozialarbeit zu erstellen und dem Stadtrat
zur Votierung bis zum IV. Quartal 2015 vorzulegen. Das Rahmenkonzept wird unter Einbeziehung aller in
der Schulsozialarbeit aktiven Akteure erarbeitet und definiert den Mindeststandart für die Umsetzung von
Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme verbunden mit dem
Rahmenkonzept fließen in die Zielvereinbarung über den konkreten Auftrag der Schulsozialarbeit in der
jeweiligen Schule ein.
3. Es wird ein Zielvereinbarungsgespräch mit jeder Schule mit Schulsozialarbeit bis Ende des
Schuljahres 2015/16 geführt. Die Zielvereinbarung wird durch die Koordination mit allen Beteiligten (Stadt
Leipzig, Schulleitung, Träger und Schulsozialarbeiter) in einem Zielvereinbarungsprotokoll schriftlich
festgehalten, um eine Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine Auswertung
möglich zu machen. Ziele können von allen beteiligten Partnern eingebracht werden und im Konsens
verabschiedet werden. Einmal jährlich wird die Zielvereinbarung ausgewertet und weiterentwickelt.
4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
wird einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur
Kenntnis gegeben.
Begründung:
Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Zielgruppe der Schulsozialarbeit
sind alle, die jeweilige Schule besuchende, Schüler und Schülerinnen, aber insbesondere solche, für die
Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gesehen wird. Schulsozialarbeit als
so verstandener Aufgabenbereich vor allem der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII setzt demgemäß
vor allem auch dann ein, wenn Schüler nicht den durchschnittlichen Entwicklungsstand aufweisen,
sondern im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, weil soziale Benachteiligung
ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigungen überwunden werden sollen.
Durch politischen Entscheidungswillen wurde die Schulsozialarbeit in Leipzig in den letzten Jahren enorm
ausgebaut. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Schulleitern, Lehrern und Eltern sind für die
Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Die finanzpolitische Diskussion, wie dieser Ausbau und Erhalt der
Schulsozialarbeit zu finanzieren ist, hat in Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung, Weiterentwicklung
und Ziele bisher überdeckt. Dies soll sich durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für alle Schulen
mit Schulsozialarbeit, den Setzen von Zielvereinbarungen für jede einzelne Schule mit Schulsozialarbeit
und einer Evaluation der Schulsozialarbeit ändern.